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Der Fahrer muss die Sicherung eines Kindes während der gesamten Fahrt kontrollieren

Die Anforderungen an einen Autofahrer sind um eine Facette reicher, als mancher annimmt. Neben dem Verkehr vor ihm, dem nachfolgenden Verkehr, Fußgängern und Radfahrern sowie den Instrumenten muss der Fahrer auch stets im Blick haben, was von ihm beförderte Kinder während der Fahrt unternehmen. Schnallt sich das Kind während der Fahrt nämlich ab, droht dem Fahrer ein Bußgeld, wie das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einer Entscheidung zum Verkehrsrecht bestätigt hat (Beschluss vom 05.11.2013, Az.: 5 RBs 153/13).

Fahrzeugführer haben dem Beschluss des Gerichtes zufolge dafür zu sorgen, dass im Fahrzeug beförderte Kinder während der Fahrt gesichert sind, also angeschnallt bleiben. Dies muss der Fahrer während der gesamten Fahrt immer wieder – das Gericht spricht von einem gebotenen Umfang – kontrollieren. Schnallt sich das Kind vom Fahrer unbemerkt ab, wird dieser, falls das bei einer Fahrzeugkontrolle auffällt, zu Recht mit einem Bußgeld belegt. Im konkreten Fall attestierte das OLG Hamm einem Vater, fahrlässig seine Pflicht, Kinder nur vorschriftsmäßig gesichert zu befördern, verletzt zu haben. Seine vierjährige Tochter hatte sich während der Fahrt abgeschnallt, was dem Vater nicht aufgefallen war. Es hätte es jedoch merken müssen, denn, so der Senat, ein vierjähriges Kind müsse in einem Kindersitz einigen Aufwand betreiben, um sich abzuschnallen.

Die Entscheidung gibt betroffenen Fahrern und Eltern klare Empfehlungen mit auf den Weg, wie sie ihrer Pflicht nachkommen können. So kann ein Fahrer im Einzelfall sogar gehalten sein, seine Route so zu wählen, dass er Straßen befährt, auf denen er sich regelmäßig nach seinem zu sichernden Kind umsehen und bei Bedarf sofort anhalten kann, um das Kind wieder vorschriftsmäßig zu sichern. Außerdem kann es in besonderen Ausnahmefällen sogar notwendig werden, die Sicherung eines beförderten Kindes durch eine mitgenommene Begleitperson zu gewährleisten.

Christian Demuth, Düsseldorf, als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht im Bereich Verkehrsrecht tätig: „Wer alleine mit anzuschnallenden Kindern im Auto unterwegs ist, sollte sie auf keinen Fall so platzieren, dass er nicht einfach mal zu ihnen hinsehen kann.“
 

Ihr Experte für Fragen zum Verkehrsrecht, Bußgeldrecht und Verkehrs­strafrecht

Rechtsanwalt
Christian Demuth
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