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Hartnäckiges Falschparken kann Fahrerlaubnis kosten

Hartnäckiges Falschparken kann böse Folgen haben. Foto: Animaflora PicsStock - stock.adobe.com

Es sind nicht nur viele Punkte, die die Fahrerlaubnis kosten können. Auch viele Parkverstöße können dazu führen – ungeachtet der im Verkehrszentralregister eingetragenen Punktezahl. Der Grund: Jemand, der die Ordnungsvorschriften hartnäckig missachtet, ist ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeugs. In diesem Sinne hat das Verwaltungsgericht (VG) Berlin in einem Eilverfahren den sofortigen Entzug der Fahrerlaubnis eines Fahrzeughalters bestätigt, mit dessen Fahrzeug von Januar 2014 bis Januar 2016 insgesamt 88 Verkehrsordnungswidrigkeiten, davon 83 Parkverstöße, begangen worden waren (VG Berlin, Beschluss vom 23.10.2016, Az.: 11 L 432.16).

Wegen zu vieler Verkehrsverstöße Vorlage eines Gutachtens angeforder

Zunächst hatte die Fahrerlaubnisbehörde den Antragsteller des Verfahrens angesichts der Vielzahl der Verkehrsverstöße aufgefordert, ein Gutachten über seine Fahreignung vorzulegen. Als er dem nicht nachkam, entzog ihm die Behörde mit sofortiger Wirkung die Fahrerlaubnis. Der Fahrzeughalter wehrte sich hiergegen und brachte vor, einen Teil der Verstöße habe seine Frau begangen.

Nicht gegen Verstöße anderer unternommen: charakterlichen Mangel

Das Gericht bestätigte die Entscheidung der Fahrerlaubnisbehörde. Es stellte klar, dass auch Verstöße gegen die Vorschriften des ruhenden Verkehrs für die Fahrerlaubnis relevant sind, wenn der Verkehrsteilnehmer die Ordnungsvorschriften hartnäckig missachtet und nicht willens ist, die im Interesse eines ungefährdeten Verkehrs geschaffenen Ordnungsvorschriften einzuhalten. Als charakterlichen Mangel wertete es das Gericht, dass der Mann nichts gegen Verkehrsverstöße anderer – hier seiner Frau – unternehme, die sein Fahrzeug mit seiner Billigung benutzen. Das VG entschied, dass sich der Halter in einem solchen Fall die Verstöße der anderen Person zurechnen lassen muss. Auch der charakterliche Mangel, nichts gegen die Verstöße zu unternehmen, zeige, dass er als Verkehrsteilnehmer ungeeignet ist.

Christian Demuth, Düsseldorf
Rechtsanwalt l Fachanwalt für Strafrecht
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