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Ein iPod ist kein Mobiltelefon

Nach alter Rechtslage gab es mit einem iPod kein Problem, da es nicht als Mobiltelefon eingestuft wurde. Foto: Cemanoliso - stock.adobe.com

Das Amtsgericht Waldbröl hat klargestellt, dass es sich bei einem iPod nicht um eine Mobiltelefon handelt und dessen Nutzung während der Fahrt damit auch keine Verkehrsordnungswidrigkeit darstellt. Das Gericht betonte, dass eine Auslegung des Verbots der Mobiltelefonnutzung über den Wortlaut hinaus im Ordnungswidrigkeitenrecht unzulässig sei (AG Waldbröl, Urteil vom 31.10.2014, Az.: 44 OWI-225 Js 1055/14-121/14).

iPod während der Fahrt für ein Diktat genutzt

Der betroffene Autofahrer hatte während der Fahrt sein iPod genutzt, um etwas zu diktieren. Dabei hielt er das Gerät in der Hand und wurde erwischt. Das Bußgeld wegen einer verbotswidrigen Mobiltelefonnutzung hatte jedoch keinen Bestand.

Keine Telefonfunktion und keine SIM-Karte

Das Amtsgericht weist in seinem Urteil darauf hin, dass ein iPod ein tragbares digitales Medienabspielgerät ist, das weder über eine eigenständige Telefonfunktion noch über eine SIM-Karte verfügt. Telefonieren sei nur bei Nutzung einer App über eine WLAN-Internetverbindung möglich. Unter einem Mobiltelefon verstehe man jedoch ein tragbares Telefon, das über Funk mit dem Telefonnetz kommuniziere und daher ortsunabhängig eingesetzt werden könne.

Der enge Wortlaut der Vorschrift führte zum Freispruch

Das Gericht stellt klar, dass im Ordnungswidrigkeitenrecht wie auch im Strafrecht keine Auslegung über den Wortlaut der Vorschrift hinaus (sogenannte Analogie) erfolgen darf. Somit war der betroffene Autofahrer freizusprechen. Wobei ihm das Gericht die Freude insofern ein wenig trübte, als es ihm auferlegte, seine eigenen Auslagen für das Verfahren selbst tragen zu müssen. Der Grund: Der Autofahrer hatte bis zur Hauptverhandlung den entlastenden Umstand, dass es sich um einen iPod handelte, verschwiegen. Für diese Zurückhaltung in Sachen eigener Verteidigung sah das Gericht keinen billigenswerten Grund.

Christian Demuth, Düsseldorf
Rechtsanwalt l Fachanwalt für Strafrecht
Verkehrsrecht l Verkehrsstrafrecht l Bußgeldrecht

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