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Auch die Betätigung des Home-Buttons eines ausgeschalteten Handys ist eine Ordnungswidrigkeit

Der schwarze Bildschirm muss als Information genügen. Jede weitere Prüfung, ob das Gerät eingeschaltet ist, ist eine unzulässige Nutzung. Foto: twinsterphoto - stock.adobe.com

Wer Auto fährt, sollte seine Hände am besten ganz vom Handy lassen. Denn selbst das Betätigen des Home-Buttons, um zu kontrollieren, ob das Handy ausgeschaltet ist, kann mit einem Bußgeld von 100 € geahndet werden. Eine entsprechende Entscheidung des Amtsgerichts Hamm hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm bestätigt. Es setzte sogar noch eins drauf und stellte ausdrücklich klar, dass der Fahrer vorsätzlich gegen das Handyverbot am Steuer verstoßen hat (OLG Hamm, Beschluss vom 29.122016; Az.: 1 RBs 170/16).

Kontrolle, ob Gerät eingeschaltet ist, ist nicht zulässig

Der betroffene Fahrer war von einem Polizisten dabei beobachtet worden, wie er beim Fahren auf den Home-Button seines Handys gedrückt hatte. Das Argument des Betroffenen: Er habe lediglich kontrollieren wollen, ob sein Gerät ein- oder ausgeschaltet gewesen sei.

Einschalten und Ausschalten des Handys sind unerlaubte Nutzung

Das OLG betonte, es sei obergerichtlich geklärt, dass sowohl das Einschalten als auch das Ausschalten eines Mobiltelefons eine im Straßenverkehr unerlaubte Benutzung desselben darstelle. Auch durch das Betätigen des Buttons zur Kontrolle des Betriebszustandes werde das Handy bestimmungsgemäß genutzt. Das Gerät liefere durch den dunkel bleibenden Bildschirm die zuverlässige Information, dass es tatsächlich ausgeschaltet sei. Das OLG bezeichnete diesen Vorgang als eine Art „Negativfunktion“ des ausgeschalteten Geräts. Diese Handhabung sei als Benutzung des Handys bzw. seiner Funktionen anzusehen.

Christian Demuth, Düsseldorf
Rechtsanwalt l Fachanwalt für Strafrecht
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