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PoliScan Speed - Neues zu Schwachstellen der Geschwindigkeitsmessung

Dauerbrenner bei Rechtsanwälten, Richtern und Gutachtern: die Exaktheit der Messungen. Foto: Klaus Eppele - stock.adobe.com

Bußgeldbescheide wegen Geschwindigkeitsüberschreitung beruhen bundesweit immer häufiger auf einer Messung mit dem System PoliScan Speed des Herstellers Vitronic. Die messenden Behörden schaffen PoliScan Speed gerne an, denn der Blitzer ermöglicht eine mehrspurige Fahrbahnüberwachung und somit höhere Einnahmen. PoliScan Speed gibt es als mobiles als auch als stationäres System. Letztgenannte Blitzer sind vor allem als „PoliScan Speed Tower“ bekannt. Entsprechend beschäftigt PoliScan Speed in hohem Maß den im Verkehrsrecht tätigen Rechtsanwalt, die Gutachter und die Gerichte.

Im Zentrum der Urteile und Aufsätze zu PoliScan Speed steht dabei die Frage der Zuverlässigkeit der Messung, speziell die Zuverlässigkeit der Messwertbildung. Die Rechtsprechung geht inzwischen davon aus, dass PoliScan Speed ein standardisiertes Messverfahren im Sinne der BGH-Rechtsprechung ist, das heißt, dass bei ordnungsgemäßer Anwendung von fehlerfreien Ergebnissen einer Messung mit PoliScan Speed auszugehen ist.

Der Autofahrer muss beim standarisierten Messverfahren Messfehler beweisen

Diese Rechtsfigur des standardisierten Messverfahren führt für betroffene Autofahrer praktisch zu einer Umkehr der Beweislast. Der Betroffene muss unter Beweis stellen, dass PoliScan Speed bei der Messung nicht gemäß der Gebrauchsanweisung angewendet wurde oder dass wegen sonstiger konkreter Umstände ein Fehler im System vorlag, aufgrund dessen eine Falschmessung nicht auszuschließen war.

In Aufsätzen und Gutachten wird vor allem problematisiert, dass bei PoliScan Speed das Messfoto erst circa 50 Meter hinter der Messstelle entsteht und Unklarheiten bei zwischenzeitlichem Abbremsen auftreten können. Zudem haben empirische Untersuchungen gezeigt, dass es in bestimmten Geschwindigkeitsbereichen von vorneherein Messungenauigkeiten beziehungsweise Zuordnungsschwierigkeiten des Messwertes geben kann.

Die Problematik der korrekten Messwertzuordnung

Aktuell befasst sich eine gutachterliche Stellungnahme von Dr. Ulrich Löhle (veröffentlicht in DAR, der Rechtszeitschrift des ADAC, Ausgabe 1/2011) mit dem Thema der korrekten Zuordnung des Messwertes, wenn sich mehrere Fahrzeuge der gemessenen Fahrtrichtung im Messbereich befinden.

Das Poliscan Speed misst die mittlere Geschwindigkeit eines Fahrzeugs innerhalb eines bis zu 30 m langen Bereichs. Dieser Bereich liegt 20 m bis 50 m vor dem Messgerät. Wo innerhalb des maximal 30 m langen Messbereichs die Geschwindigkeitsmessung erfolgt, ist dabei nicht bekannt. Der überwiegende Teil dieses Bereichs ist auf dem Messfoto zudem nicht abgebildet. Bei der Berechnung der Fotoauslöseverzögerung geht PoliScan Speed davon aus, dass das Fahrzeug ab dem Ende der Geschwindigkeitsmesswertbildung bis zum Auslösen des Fotos seine Geschwindigkeit nicht mehr ändert und auch die Fahrtrichtung beibehält. In Höhe des Auswertpunktes wird ein sogenannte Auswertrahmen in das Messfoto eingeblendet.

Im Idealfall liegt der Auswertrahmen (bei Frontmessung) auf der Vorderfront des Fahrzeugs, das gemessen wurde beziehungsweise bei Heckmessung auf der Rückfront. Jedoch nur wenn der Auswertrahmen korrekt aufliegt, stellt dies ein Indiz für eine zutreffende gemessene Geschwindigkeit des abgebildeten Fahrzeugs dar.

Hinweise aus der Gebrausanweisung des Herstellers

Die Gebrauchsanweisung des Geräteherstellers Vitronic äußert sich zum Auswertrahmen wie folgt:

„Dieser zeigt einen perspektivisch im Bereich der Fahrzeugfront eingefügten rechteckigen Bereich mit 1 m Höhe; seine Breite entspricht dem Bereich auf der Fahrzeugfront, von welchem Messwerte übernommen wurden. Innerhalb des Rahmens müssen sich ein Vorderrad (bei Frontmessung) bzw. ein Hinterrad (bei Heckmessung) und/oder das Kennzeichen eines Fahrzeugs, zumindest teilweise befinden. Weitere Verkehrsteilnehmer , die sich auf der gleichen oder einer benachbarten Fahrspur in gleicher Fahrtrichtung bewegen, dürfen innerhalb des Rahmens nicht zu sehen sein. Außerdem muss sich die Unterseite des Rahmens unterhalb der Räder befinden. Andernfalls muss das Bild als Beweismittel verworfen werden.“

Bei Messungen niedriger Geschwindigkeiten ,wie zum Beispiel bei Geschwindigkeitsüberwachung in 30 km/h-Zonen, kann es aufgrund von Brems- oder Beschleunigungsvorgängen oder wegen eines Fahrstreifenwechsels zu einer deutlich falschen Positionierung des Auswertrahmens kommen.

Im August 2010 wurde vom Gutachter Dr. Löhle bei zwei Messungen mit PoliScan Speed Geräten jedoch auch festgestellt, dass es bei Autobahngeschwindigkeiten auf gerader Strecke mit Einzelfahrzeugen zu einer gravierend falschen Positionierung des Auswertrahmens gekommen war, die wegen der bei hoher Geschwindigkeit kurzen Zeitspanne zwischen dem Ende der Geschwindigkeitsmesswertbildung und dem Fotoauslösepunkt nicht mit Bremsen, Beschleunigen oder Fahrstreifenwechsel erklärt werden konnte.

Gerätehersteller räumt Fehlerquote ein

Die Herstellerfirma Vitronic hat angesichts dieser falschen Positionierung daraufhin eingeräumt, dass es bei den Softwareversionen 1.5.3 und 1.5.4, die vor der neu entwickelten, mit Nachtragszulassung der PTB Braunschweig am 21.7.2010, zugelassenen Softwareversion 1.5.5, zum Einsatz kamen, in ein bis zwei Prozent der Fälle zu Bildauslösungen mit Verzögerungen von bis zu 0,10 - 0,15 sec kommen kann. Problematisch ist, dass in solchen Fällen der Auswertrahmen auf dem ausgelösten Messfoto auf der Vorderfront eines Fahrzeugs auf dem benachbarten Fahrstreifen liegen kann.

Die Herstellerfirma Vitronic verweist in diesem Zusammenhang gerne auf die Möglichkeit der Plausibilitätskontrolle über die näherungsweise Bestimmung der Fahrzeuggeschwindigkeit aus dem Bild einer CCD-Kamera auf der Basis des Smeareffekts.

Löhle erteilt dieser Möglichkeit jedoch eine Absage, indem er auf Untersuchungen verweist, wonach die Berechnung von Geschwindigkeiten eines Fahrzeugs auf der Basis des Smear-Effekts erheblichen Toleranzen unterliegen könne.

Gutachter Löhle fordert daher, Messfotos mit PoliScan Speed, Softwareversionen 1.5.3 und 1.5.4. vorsorglich immer dann nicht auszuwerten, wenn zwei oder mehrere Fahrzeuge derselben Fahrtrichtung darauf zu sehen sind - auch wenn der Auswerterahmen nur auf Teilen eines der Fahrzeuge aufliegt und eine korrekte perspektivische Höhe aufweist.

Christian Demuth, Düsseldorf
Rechtsanwalt l Fachanwalt für Strafrecht
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