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Schon wenige Punkte in Flensburg können Pilotenlizenz gefährden

Schon wenige Punkte in Flensburg können Pilotenlizenz gefährden

Verfehlungen, die im Straßenverkehr begangen werden, können Bedeutung bei der Aufsicht über das Luftfahrtpersonal erlangen und Zweifel an der Zuverlässigkeit des Inhabers einer Flugerlaubnis begründen. Diese Praxis hat unlängst das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg in einem Beschluss vom 15.08.2013 bestätigt (Az.: 7LA 88/11). Das OLG gab dem Luftfahrtbundesamt Recht, dass die Verlängerung der Fluglizenz eines Privatpiloten abgelehnt und eine Überprüfung der Tauglichkeit durch ein flugpsychologisches Gutachten angeordnet hatte.

Gegen den Betroffenen war binnen vier Jahren viermal ein Bußgeld wegen einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h und einmal wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes um 50 km/h verhängt worden. Zudem hatte er einmal eine rote Ampel überfahren.

Nach Auffassung der Richter biete die Häufigkeit, mit der der Lizenzinhaber eingetragene Verkehrsverstöße begangen hat, Anlass die für das Führen eines Luftfahrzeuges erforderliche charakterliche Eignung in Frage zu stellen.

Grundsätzlich ist im Hinblick auf Pilotenlizenzen zu sagen, dass es eine feste Höchstgrenze für Flensburg-Punkte nicht gibt. In der Praxis gilt als Faustregel, dass ein Punktestand von 7 bis 9 nicht überschritten werden sollte (3- 4 Punkte nach dem neuen, ab dem 01.05.2014 gültigen, Punktesystem, bei dem die Punkteskala nur noch von 1 bis 8 reicht).

Wer als Pilot bereits Punkte im Straßenverkehr gesammelt hat, sollte daher über die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar nachdenken, durch das ab dem 01.05.2014 (Umstellung auf das neue Punktesystem) der Abbau eines Punktes möglich ist. Wer noch vor der Umstellung auf das neue Punktesystem an einer Maßnahme zum Punkteabbau durch Aufbauseminar oder verkehrspsychologische Beratung absolviert, kann eine Reduzierung seiner Punkte um 2 bis 4 erreichen, wenn der dem Straßenverkehrsamt die entsprechende Bescheinigung noch vor dem 01.05.2014 vorlegt.

Christian Demuth, Rechtsanwalt und Fachanwalt für StrafrechtChristian Demuth, der als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in Düsseldorf vor allem im Verkehrsrecht tätig ist, rät Piloten mit Punkten in der Verkehrssünderkartei in Flensburg, sich noch vor der Umstellung des Punktesystems über den möglichen Abbau von Punkten zu informieren.


 

Ihr Experte für Fragen zum Verkehrsrecht, Bußgeldrecht und Verkehrs­strafrecht

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