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Neuer Bußgeldkatalog soll Raser, Drängler und Alkoholsünder treffen

Neuer Bußgeldkatalog soll Raser, Drängler und Alkoholsünder treffen

Ab 2009 soll Fehlverhalten im Straßenverkehr richtig teuer werden. So sieht es der neue Bußgeld-Katalog aus dem Hause von Verkehrsminister Tiefensee vor, der jetzt vom Kabinett auf den Weg gebracht wurde. Stimmt der Bundestag zu, verdoppeln sich die bisherigen Sätze zum Teil. Den Griff in die Kasse müssen vor allem jene fürchten, die zu schnell unterwegs sind, gefährlich überholen, Vorfahrtsregelungen und Ampeln missachten, zu dicht auffahren oder sich vor Fahrantritt  zu viel Alkohol gegönnt haben.

Das Bundesverkehrsministerium möchte die Verkehrsteilnehmer mit den höheren Bußgeldern nachdrücklicher als bisher dazu anhalten, die Verkehrvorschriften zu befolgen. Erklärtes Ziel ist vor allem, die Zahl der Unfälle auf deutschen Straßen zu senken. Kritiker indes unterstellen, dem Staat gehe um eine schöne Einnahmequelle. Um dieser Sorge den Wind aus den Segeln zu nehmen wurde verlautbart, die zusätzlichen Einnahmen sollten nicht in den Bundeshaushalt fließen, sondern vielmehr für eine Verbesserung der Verkehrssicherheit eingesetzt werden. Was dabei herauskommt, bleibt abzuwarten. Fest dürfte auf jeden Fall stehen, dass sich die Kontrollen mehren, denn sie werden lukrativer. Lediglich die Verwarnungsgelder bei geringfügigen Verkehrsordnungswidrigkeiten bleiben unverändert, wodurch vor allem Parksünder nicht zusätzlich zur Kasse gebeten werden.

Bei Vorsatz erhöht sich bei fahrlässig begehbaren Verstößen der Regelsatz

Besonders hart greift der so genannte "Tiefenseekatalog" bei Verstößen gegen die Alkoholgrenze oder das Drogenverbot durch. Hier ist eine Verdopplung der bisherigen Regelgeldbußen vorgesehen. Beim ersten Verstoß soll das Bußgeld von bisher 250 € auf 500 € erhöht werden, beim zweiten von 500 € auf 1.000 € und beim dritten Verstoß von 750 € auf 1.500 €. Beim ersten Verstoß gegen die noch recht junge Null-Promille-Regelung für Fahranfänger würden künftig 250 € statt bisher 125 € fällig. Mehr als verdoppelt sollen die Bußgeldsätze für Teilnehmer und Veranstalter illegaler Autorennen werden. Außerdem ist vorgesehen, dass der für eine fahrlässige Tatbegehung bestehende Regelsatz um die Hälfte erhöht wird, wenn sich herausstellt, dass ein Verkehrsverstoß vorsätzlich begangen wurde.

Nichts ändert sich offensichtlich an den Bedingungen, nach denen ein Fahrverbot verhängt wird, und an den Punktegrenzen. Zwar wäre eine Anhebung der Bepunktung für bestimmte Verstöße ein schärferes Schwert zur Durchsetzung einer verbesserten Verkehrssicherheit gewesen. Denn davon würden alle Fahrer in gleicher Weise getroffen, während höhere Bußgelder finanziell potentere Fahrer weniger schrecken. Doch haben die Punkte und die damit möglicherweise verbundene Entziehung der Fahrerlaubnis auch eine verfassungsrechtliche Dimension: Eingriffe in die Fahrerlaubnis berühren die Grundrechte der Betroffenen. Eine Verschärfung hätte hier schnell zu der Diskussion führen können, ob ein solcher Eingriff überhaupt noch zulässig ist.
 

Christian Demuth, Rechtsanwalt im Bereich Verkehrsrecht, Düsseldorf: "Höhere Bußgelder treffen finanziell potente Verkehrsteilnehmer weniger, doch könnten mehr Fahrverbote eine Debatte über die Verhältnismäßigkeit dieser Maßregel anheizen."

 

Ihr Experte für Fragen zum Verkehrsrecht, Bußgeldrecht und Verkehrs­strafrecht

Rechtsanwalt
Christian Demuth
Fachanwalt für Strafrecht

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