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BGH verschärft Schuldspruch nach illegalem Autorennen mit tödlichem Ausgang

BGH verschärft Schuldspruch nach illegalem Autorennen mit tödlichem Ausgang

Kommt bei einem Unfall während eines illegalen Autorennens ein Mensch zu Tode, kann sich der Fahrer neben vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs auch wegen fahrlässiger Tötung strafbar gemacht haben. Ebenfalls kann dann ein Absehen von der Strafaussetzung zur Bewährung gerechtfertigt sein.

 

Das geht aus einem  Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 20. November 2008 hervor (Az.: 4 StR 328/08). Das Landgericht hatte zwei an Beschleunigungsrennen beteiligte Fahrer wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs jeweils zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten mit Bewährung verurteilt. Ein Beifahrer war wegen Beihilfe zur vorsätzlichen Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt worden, die ebenfalls zur Bewährung ausgesetzt wurde. Bei allen drei Angeklagten wurde die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperrfrist angeordnet.

 

Von der Strafe soll auch eine abschreckende Wirkung für die Allgemeinheit ausgehen

 

Auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft und der Nebenklägerin verschärften die Karlsruher Richter den Schuldspruch. Weil infolge der Raserei ein Mensch ums Leben gekommen war, erachtete der Senat die beiden Unglücksraser auch wegen fahrlässiger Tötung für schuldig und verwiesen die Sache zur neuen Entscheidung über die zu verhängende Strafe an das Landgericht zurück. Die Zurückverweisung verband der BGH im Hinblick auf die Frage der Strafaussetzung zur Bewährung mit dem Hinweis, dass von der Strafe auch eine abschreckende Wirkung für die Allgemeinheit ausgehen müsse. Für die beiden angeklagten Fahrer bedeutet dies, dass sie nun sogar einen Vollzug der Haftstrafe befürchten müssen.

 

Sie hatten sich im März 2007 mit ihren Autos, einem leistungsgesteigerten VW Golf und einem Porsche Carrera, wiederholt verabredete „Beschleunigungsduelle“ geliefert. Während eines dieser Rennen, bei dem sie mit einem Abstand von nur 30 cm mit über 200 km/h auf einer zweispurigen Straße nebeneinander fuhren, geriet einer der Wagen beim Überholen eines unbeteiligten Verkehrsteilnehmers mit den Rädern auf den Grünstreifen und überschlug sich. An den bei diesem Unfall erlittenen Verletzungen war der Beifahrer verstorben.
 

 

Christian Demuth, Rechtsanwalt im Bereich Verkehrsrecht, Düsseldorf: "Die Entscheidung des BGH bedeutet für die beiden angeklagten Fahrer, dass sie nun sogar einen Vollzug der Haftstrafe befürchten müssen."

 

 
 

Ihr Experte für Fragen zum Verkehrsrecht, Bußgeldrecht und Verkehrs­strafrecht

Rechtsanwalt
Christian Demuth
Fachanwalt für Strafrecht

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