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BGH bestätigt Urteil gegen innerstädtischen Autoraser

Raserei in der Kölner Innenstadt mit Todesfolge. BGH bestätigt Straßmaß. Foto: MarcKevin - stock.adobe.com

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Urteil des Landgerichts Köln bestätigt, mit dem ein 27-jähriger wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden war. Zudem war dem 27-jährigen die Fahrerlaubnis entzogen und die Fahrerlaubnisbehörde angewiesen worden, ihm vor Ablauf von drei Jahren und sechs Monaten keine Fahrerlaubnis zu erteilen. Auslöser für dieses Urteil war eine innerstädtische Raserei, die mit einer tödlichen Kollision mit einem 26-jährigen Fahrradfahrer geendet hatte (BGH, Beschluss vom 22.11.2016, Az.: 4 StR 501/16).

Mit 109 km/h durch die Innenstadt

Der Angeklagte fuhr im Jahr 2015 mit einem geliehenen Pkw mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit durch das Stadtzentrum von Köln. 30 bis 40 Meter vor einer Ampel bemerkte er, dass die Ampel auf Gelb umsprang, und wechselte deshalb von der linken über die mittlere auf die rechte Fahrspur, um im Anhalten begriffene Fahrzeuge zu überholen. Sein Fahrzeug hatte er dabei auf mindestens 109 km/h beschleunigt. Bedingt durch diesen Fahrstil kollidierte er mit einem anderen Fahrzeug und schleuderte mit seinem Fahrzeug über den Kreuzungsbereich. Er prallte gegen den Mast einer Ampelanlage und erfasste rund 75 Meter nach der ersten Kollision den 26-jährigen Fahrradfahrer, der dadurch tödliche Verletzungen erlitt.

Fahrzeughersteller lieferte Daten zum Fahr- und Bewegungsprofil

Das Landgericht (LG Köln, Urteil vom 23.05.2016, Az.: 113 KLs 34/15), das vom BGH vollumfänglich bestätigt wurde, hatte sehr detailliert rekonstruiert, wie die gesamte Fahrt des Angeklagten verlaufen war. Eine entscheidende Rolle bei der Beweiswürdigung hatten dabei Daten gespielt, die dem Gericht auf Aufforderung vom Fahrzeughersteller des im Rahmen eines Carsharings gemieteten Fahrzeugs zur Verfügung gestellt worden waren. Dies hatte eine öffentliche Diskussion über Bewegungsprofile und Datenschutz ausgelöst, wobei seitens des Herstellers darauf verwiesen worden war, dass sich aus den in seinen Fahrzeugen gespeicherten Daten keine Bewegungsprofile erstellen ließen. Im konkreten Fall war jedoch ein spezielles Car-Sharing-Modul im Fahrzeug im Einsatz, das bestimmte Daten zum Fahrzeugzustand und -betrieb gespeichert hatte. Auf deren Grundlage war es einem Sachverständigen gelungen, die Fahrroute und die Geschwindigkeitswerte zu rekonstruieren.

 

 

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Christian Demuth
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