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title: "Blitzermessung vor dem Verfassungsgerichtshof - Gericht stärkt Einsichtsrecht in die Messdaten"
description: "Karlsruher Blitzer-Fall: Verfassungsgerichtshof kippt Bußgeld – Betroffene haben ➡️ Anspruch auf Herausgabe wichtiger Messdaten für eine ➡️ faire Verteidigung."
url: "https://cd-anwaltskanzlei.de/geschwindigkeit/1097-blitzermessung-vor-dem-verfassungsgerichtshof-gericht-staerkt-einsichtsrecht-in-die-messdaten"
date: "2026-06-30T13:18:50+00:00"
language: "de-DE"
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#  Blitzermessung vor dem Verfassungsgerichtshof - Gericht stärkt Einsichtsrecht in die Messdaten

 ![](https://cd-anwaltskanzlei.de/images/fotos2026/blitzer-iStock-1273375379.jpg)

Die Einsicht in die vorhandenen Messdaten eines Blitzers stärkt das Recht der Betroffenen auf eine angemessene Verteigigung. Foto: iStock.com/fermate

#### Inhalt dieses Beitrags

1. [Streit um Messdaten der gesamten Messreihe](https://cd-anwaltskanzlei.de/geschwindigkeit/1097-blitzermessung-vor-dem-verfassungsgerichtshof-gericht-staerkt-einsichtsrecht-in-die-messdaten#streit-um-messdaten-der-gesamten-messreihe)

2. [Verfassungsgerichtshof stärkt Informationsrechte der Betroffenen](https://cd-anwaltskanzlei.de/geschwindigkeit/1097-blitzermessung-vor-dem-verfassungsgerichtshof-gericht-staerkt-einsichtsrecht-in-die-messdaten#verfassungsgerichtshof-staerkt-informationsrechte-der-betroffenen)

3. [Signalwirkung für standardisierte Messverfahren](https://cd-anwaltskanzlei.de/geschwindigkeit/1097-blitzermessung-vor-dem-verfassungsgerichtshof-gericht-staerkt-einsichtsrecht-in-die-messdaten#signalwirkung-fuer-standardisierte-messverfahren)

Der Verfassungsgerichtshof (VerfGH) Baden-Württemberg hat ein Stuttgarter Bußgeldurteil wegen eines Tempoverstoßes aufgehoben und dem Recht auf ein faires Verfahren Gewicht verliehen. Ein Autofahrer war wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung auf der A8 mit dem Messsystem TraffiStar S330 zu 120 Euro Geldbuße verurteilt worden, ohne dass ihm alle von ihm verlangten Messunterlagen vollständig zugänglich gemacht wurden. Die Verfassungsrichter sahen darin einen Verstoß gegen das Grundrecht auf ein faires Verfahren und verwiesen die Sache an das Amtsgericht Stuttgart zurück (VerfGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.01.2025, Az.: 1 VB 173/21)

## [Streit um Messdaten der gesamten Messreihe](https://cd-anwaltskanzlei.de/geschwindigkeit/1097-blitzermessung-vor-dem-verfassungsgerichtshof-gericht-staerkt-einsichtsrecht-in-die-messdaten#streit-um-messdaten-der-gesamten-messreihe)

Ausgangspunkt des Verfahrens war eine Messung vom August 2020, bei der dem Fahrer eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h um 31 km/h vorgeworfen wurde. Im Laufe des Bußgeldverfahrens beantragte der Betroffene über seinen Verteidiger nicht nur Einsicht in die Ermittlungsakte, sondern ausdrücklich auch die Überlassung weiterer Messdaten und Unterlagen, darunter die digitalen Falldaten der gesamten Messreihe mit Statistik- beziehungsweise Logdatei, den Public Key der Anlage sowie Wartungs- und Eichunterlagen. Die Bußgeldstelle gewährte zwar Akteneinsicht und stellte unter anderem Messfotoausdrucke und Protokolle zur Verfügung, verweigerte aber zunächst die Herausgabe der vollständigen Messreihe und verwies auf die Möglichkeit der Einsicht nur in ihren Räumen.

Auf einen Antrag nach § 62 OWiG hin verpflichtete das Amtsgericht Stuttgart die Behörde später, die digitalen Falldaten der gesamten Messreihe mit Statistikdatei, den Public Key, Wartungsunterlagen, Bauartzulassung und Beschilderungsplan zur Verfügung zu stellen. Die übersandte DVD enthielt jedoch nach Einschätzung eines vom Betroffenen beauftragten Privatgutachters nur die Messungen des vom Betroffenen befahrenen Fahrstreifens, nicht aber die Daten der anderen Spur sowie keine Statistikdatei und keinen Beschilderungsplan. In der Hauptverhandlung beantragte die Verteidigung daher erneut die Herausgabe der fehlenden Daten, die Aussetzung des Verfahrens bis zur Prüfung durch einen Sachverständigen und die Einholung eines technischen Gutachtens zu möglichen Messabweichungen, wenn Fahrzeuge auf mehreren Spuren erfasst werden. Das Amtsgericht lehnte dies ab und verurteilte den Betroffenen auf Basis des standardisierten Messverfahrens.

## [Verfassungsgerichtshof stärkt Informationsrechte der Betroffenen](https://cd-anwaltskanzlei.de/geschwindigkeit/1097-blitzermessung-vor-dem-verfassungsgerichtshof-gericht-staerkt-einsichtsrecht-in-die-messdaten#verfassungsgerichtshof-staerkt-informationsrechte-der-betroffenen)

Vor dem Verfassungsgerichtshof rügte der Beschwerdeführer insbesondere die Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren sowie auf effektiven Rechtsschutz. Die Verfassungsrichter knüpften an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts an, wonach aus dem Fair-Trial-Grundsatz ein Anspruch auf Zugang auch zu solchen Informationen folgt, die nicht in der Bußgeldakte, aber bei der Behörde vorhanden sind. Dieser Anspruch zielt nicht auf eine Ausweitung der gerichtlichen Aufklärungspflicht, sondern auf die Möglichkeit der Verteidigung, selbst nach entlastenden Umständen zu suchen und diese gegebenenfalls mit Beweisanträgen in das Verfahren einzubringen. Entscheidend sei, dass der Betroffene die begehrten Informationen konkret benenne und diese in sachlichem und zeitlichem Zusammenhang mit dem Tatvorwurf stehen; dann dürfe er ihnen „verständigerweise“ Verteidigungsrelevanz beimessen.

Genau daran ließ es das Amtsgericht fehlen, als es den in der Hauptverhandlung erneuerten Einsichts- und Aussetzungsantrag mit dem Hinweis zurückwies, eine Beiziehung der Daten sei nicht angezeigt und eine Einsicht könne „von hier aus“ nicht gewährt werden. Nach Auffassung des Verfassungsgerichtshofs ging diese Argumentation am eigentlichen Begehren vorbei, denn der Betroffene wollte die Daten nicht zwingend in die Gerichtsakte einführen, sondern sie von der Bußgeldbehörde erhalten und durch einen Sachverständigen prüfen lassen. Dass die Bußgeldstelle zuvor bereits unvollständige Daten geliefert hatte, änderte nichts daran, dass der Anspruch auf Zugang zu den noch fehlenden digitalen Falldaten der Messreihe aller Fahrspuren samt Statistikdatei fortbestand.

## [Signalwirkung für standardisierte Messverfahren](https://cd-anwaltskanzlei.de/geschwindigkeit/1097-blitzermessung-vor-dem-verfassungsgerichtshof-gericht-staerkt-einsichtsrecht-in-die-messdaten#signalwirkung-fuer-standardisierte-messverfahren)

Der Verfassungsgerichtshof stellt klar, dass gerade bei technisch komplexen, standardisierten Messverfahren das Informationsinteresse der Betroffenen besonders zu berücksichtigen ist. Auch vermeintlich „bloß theoretische“ Aufklärungschancen dürfen von der Verteidigung verfolgt werden, etwa wenn – wie hier – mit einem Privatgutachten geltend gemacht wird, dass bei Messungen auf mehreren Fahrstreifen systembedingte Abweichungen auftreten können. Die Entscheidung hebt deshalb das amtsgerichtliche Urteil auf; der Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart über die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde wird damit gegenstandslos. Für die Praxis bedeutet das Urteil: Wer mit Bußgeldbescheid und standardisierter Blitzermessung konfrontiert ist, hat ein verfassungsrechtlich abgesichertes Recht, alle relevanten vorhandenen Messdaten einzusehen – insbesondere auch die vollständige Messreihe und begleitende Dateien – um die Messung eigenständig überprüfen zu lassen.

Christian Demuth, Düsseldorf
Rechtsanwalt l Fachanwalt für Strafrecht
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