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Tödliches Autorennen in der Stadt: Lebenslange Freiheitsstrafe und lebenslanger Entzug der Fahrerlaubnis

Ein klares Zeichen gegen verantwortungslose innerstädtische Raserei hat das Landgericht (LG) Berlin gesetzt: Es verurteilte einen 28- und einen 25-jährigen Fahrer, die sich in der Berliner Innenstadt ein Autorennen geliefert hatten, das für einen anderen Verkehrsteilnehmer tödlich endete, wegen Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs. Das Strafmaß für beide Täter: lebenslange Freiheitsstrafen und ein lebenslanger Entzug der Fahrerlaubnisse (LG Berlin , Urteil vom 27.02.2017; Az.: 535 Ks 8/16).

Die Angeklagten waren im Februar 2016 mit bis zu 170 km/h auf dem Kurfürstendamm in Berlin unterwegs. Sich hatten sich mit ihren Fahrzeugen zufällig an einer Ampel getroffen und zu einem spontanen Straßenrennen verabredet. Im Laufe der rasanten Fahrt missachteten sie mehrere Ampeln und verloren letztlich völlig die Kontrolle über das Geschehen: Ein Fahrer kollidierte mit einem Jeep, dessen Fahrer noch am Unfallort verstarb, der andere Fahrer raste gegen eine steinerne Hochbeetfassung, sodass sein Fahrzeug mehrere Meter durch die Luft folg und seine Beifahrerin dabei verletzt wurde.

Das Gericht sah in diesem Verhalten die Merkmale für eine Verurteilung wegen Mordes erfüllt. Die Angeklagten hätten gewusst, was ihr Verhalten für eine Auswirkung auf andere Verkehrsteilnehmer haben könnte, heißt es in dem Urteil. Und sie hätten diese möglichen Folgen bewusst billigend in Kauf genommen. Einfach ausgedrückt: Die Angeklagten hatten sich, um ihr Rennen verwirklichen zu können, mit dem Tod anderer Verkehrsteilnehmer abgefunden. Damit lag, so das Gericht, ein bedingter Tötungsvorsatz vor.

Um wegen Mordes verurteil werden zu können, müssen jedoch bestimmte Kriterien erfüllt sein. Im konkreten Fall griff, dass die Angeklagten ihre Tat aus Sicht des Gerichts mit einem gemeingefährlichen Tatmittel verwirklich hatten. Sie hätten, heißt es in der Entscheidung, ihre Autos, schwere und PS starke Gefährte, nicht mehr unter Kontrolle gehabt und damit eine hohe Zahl von anderen Verkehrsteilnehmern und Passaten auf dem auch nachts belebten Kurfürstendamm in Gefahr gebracht. Nach Einschätzung der Richter hatten es die beiden Fahrer dem Zufall überlassen, ob und wie viele Menschen durch ihre Raserei zu Schaden kommen.

Das Gericht machte allerdings klar, dass dieses kein Präzedenzfall für andere, ähnlich gelagerte Fälle ist. Denn letztlich war es eine Summe aus einzelnen Tatumständen und der Persönlichkeiten der Angeklagten, die im konkreten Fall den Ausschlag für diese harte Verurteilung gegeben haben.

Ihr Experte für Fragen zum Verkehrsrecht, Bußgeldrecht und Verkehrs­strafrecht

Rechtsanwalt
Christian Demuth
Fachanwalt für Strafrecht

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