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Verkehrsschild am rechten Fahrbahnrand gilt für alle Spuren der Fahrbahn

Schilder gelten für alle Spuren einer Fahrbahn. Foto: rolfo brenner/EyeEm - stock.adobe.com

Stehen Verkehrsschilder am rechten Fahrbahnrand, so gelten sie für die gesamte Fahrbahn. Eine klare Regelung, die einem Fahrer eine Geldbuße von 600 € und ein einmonatiges Fahrverbot eingebracht hat. Denn der Mann war davon ausgegangen, dass das rechts angebrachte Schild auch nur für die rechte Spur gilt und hatte die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 58 km/h auf der daneben liegenden Spur überschritten. Für das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf war das wie für die Vorinstanz ein klarer Fall von vorsätzlicher Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.03.2022, Az.: 2 RBs 31/22).

Verkehrsschilder stehen regelmäßig rechts

Die Beschilderung war zum Tatzeitpunkt ordnungsgemäß angebracht. Der Betroffene hatte das Schild, das die Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h festlegte, auch wahrgenommen, war jedoch der Meinung, es habe nur für die rechte Nebenfahrbahn, nicht für die beiden Hauptfahrbahnen gegolten. Damit lag er nach Meinung des OLG falsch, da Verkehrsschilder regelmäßig rechts stehen. Sollen sie nur für eine Fahrbahn gelten, sind sie laut OLG in der Regel über dieser Fahrbahn angebracht. Der Regelungsbereich eines recht aufgestellten Verkehrszeichens, erläuterte das Gericht mit Verweis für frühere Rechtsprechung, umfass im Sinne einer quer zur gesamten Fahrbahn verlaufenden Linie sämtliche Fahrstreifen.

Schilder gelten für Haupt- und Nebenfahrbahn

Dem Argument des Betroffenen, um auch für die beiden Hauptfahrbahnen zu gelten, hätte das Schild direkt neben diesen stehen müssen, konnte das Gericht nicht folgen. Die Nebenfahrbahn und die Hauptfahrbahnen waren lediglich durch eine Bodenmarkierung abgegrenzt. Ein Schild hätte somit auf der befahrbaren Fläche aufgestellt werden müssen und somit ein lebensgefährliches Hindernis für die Fahrer dargestellt. Insofern stufte das OLG die Fehlinterpretation des Regelungsbereiches als vermeidbar ein und bestätigte die Verurteilung durch das Amtsgericht.

Christian Demuth, Düsseldorf
Rechtsanwalt l Fachanwalt für Strafrecht
Verkehrsrecht l Verkehrsstrafrecht l Bußgeldrecht

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