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Düsseldorf: Lichtblick für Ampel-Sünder

Wer in der letzten Zeit in Düsseldorf bei einem Rotlichtverstoß erwischt wurde, hat gute Chancen, dagegen anzugehen. Denn acht städtische Blitzanlagen des Bautyps Traffiphot III des Herstellers Jenoptik wurden seitens der Stadt vorerst stillgelegt. Es handelt sich dabei um Blitzgeräte, die in grünen „Starenkästen“ verbaut sind. Der Grund dafür sind falsch verlegte Induktionsschleifen. Diese lösen beim Überfahren die Kameras in den Überwachungsanlagen aus.

Die Stadt Düsseldorf hat mit dem Bekanntwerden des Fehlers im Januar 2018 entschieden, vorsichtshalber keine von den betroffenen Anlagen aufgezeichneten Rotlichtverstöße mehr zu verfolgen. Bereits bei Gericht anhängige Bußgeldverfahren werden zur erneuten Prüfung an die Bußgeldbehörde zurückgegeben. Wie es derzeit aussieht, dürften diese Verfahren eingestellt werden.

Auslöser ist, dass die Induktionsschleifen, welche die Kameras auslösen, nicht mit dem erforderlichen Mindestabstand von 1,20 m installiert wurden. Dadurch können sich nebeneinander verlegte Induktionsschleifen gegenseitig beeinflussen. Letztlich sind die Messungen zwar nicht falsch, die Blitzerinstallation entspricht jedoch nicht der Bauartzulassung. Und damit dürfte sie als nicht eichfähig anzusehen sein, sodass mit nicht geeichten Anlagen geblitzt wurde.

Betroffene, die von einer Anlage des Typs Traffiphot III geblitzt wurden, sollten, wenn ihr Verfahren noch läuft, Einspruch einlegen. Ist die Einspruchsfrist bereits abgelaufen, müssten sie vor dem Amtsgericht einen Antrag auf Wiederaufnahme ihres Verfahrens nach § 85 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) stellen, denn der fehlerhafte Einbau einer Induktionsschleife ist eine neue Tatsache, die eine andere als die bisherige Entscheidung begründet erscheinen lässt. Voraussetzung für eine Wiederaufnahme ist allerdings, dass die verhängte Geldbuße bei mindestens 250 Euro lag oder ein Fahrverbot ausgesprochen wurde. Bei Erfolg müsste dann im Anschluss im Hinblick auf Punkte in Flensburg noch eine Registerkorrektur beim Kraftfahrtbundesamt beantragt werden.

Christian Demuth, Düsseldorf
Rechtsanwalt l Fachanwalt für Strafrecht
Verkehrsrecht l Verkehrsstrafrecht l Bußgeldrecht

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