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Anklage wegen Trunkenheit im Verkehr in Kaarst
In Kaarst aufgrund von Trunkenheit im Verkehr angeklagt zu werden, kann zu schwerwiegenden Konsequenzen führen. Trunkenheit im Verkehr ist eine Straftat und deshalb sollten Sie sich in Kaarst von einem Anwalt für Strafrecht vertreten lassen.
Trunkenheit im Verkehr Kaarst – profitieren Sie von anwaltlicher Unterstützung:
✓ Erfahrener Fachanwalt für Strafrecht
✓ Besondere Expertise im Verkehrsrecht
✓ Kostenfreie kompetente Erstberatung
✓ Rechtsvertretung im Gerichtsverfahren
✓ Umfassendes Netzwerk aus Partnern
✓ Schnelle Terminvergabe und Sofort-Hilfe
Trunkenheit im Verkehr ist eine Straftat und deshalb benötigen Sie bei einem entsprechenden Vorwurf in Kaarst dringend die Unterstützung eines erfahrenen Strafrechtsanwalts, der über eine ausgezeichnete Expertise auf dem Gebiet des Verkehrsstrafrechts verfügt.
Alkohol am Steuer wird ab einer bestimmten Blutalkoholkonzentration nicht mehr als Ordnungswidrigkeit verfolgt, sondern erfüllt gemäß § 316 StGB den Straftatbestand der Trunkenheit im Verkehr, der in Kaarst mit Geld- und Freiheitsstrafen geahndet wird. Darüber hinaus wird nicht nur ein Fahrverbot angeordnet, sondern es kommt zum endgültigen Entzug des Führerscheins. Der Gesetzgeber sieht derart schwere Strafen vor, weil die Trunkenheit im Verkehr zu einem erheblichen Gefährdungspotential führt. Ein Großteil aller schweren Verkehrsunfälle in Kaarst werden durch Alkohol am Steuer verursacht, sodass eine Bestrafung nur mit Geldbußen oder Punkten nicht mehr in Betracht kommt.
Es ist wichtig, dass Sie umgehend handeln und aktiv einen Beitrag zu Ihrer Rehabilitation leisten, wenn Sie der Trunkenheit im Verkehr angeklagt wurden – beauftragen Sie in Kaarst einen kompetenten Fachanwalt für Strafrecht, der mit Ihnen eine entsprechende Strategie einschlägt und die möglichst zeitnahe und sichere Rückerlangung der Fahrerlaubnis von Anfang an im Blick hat: Vereinbaren Sie direkt einen Termin bei Rechtsanwalt Christian Demuth.
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Alkohol am Steuer – Welche Strafe droht in Kaarst?
Der Strafrahmen für Trunkenheit im Verkehr in Kaarst geht weit über den von Verkehrsordnungswidrigkeiten hinaus. Alkohol am Steuer ist ein absolutes No-Go und deshalb werden Strafen wie hohe Geld- und Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr verhängt. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Trunkenheit im Verkehr in Kaarst auf absichtliches oder fahrlässiges Verhalten zurückzuführen ist, denn das Ergebnis – die Gefahr infolge der Fahruntüchtigkeit – ist in beiden Fällen gleich. Aus diesem Grund ordnen die Gerichte zusätzlich immer die Entziehung der Fahrerlaubnis und eine Sperrfrist an. Handelt es sich um einen wiederholten Fall von Alkohol am Steuer wird als Strafe in Kaarst wahrscheinlich eine weit mehr als einjährige Sperrfrist und unter Umständen eine Freiheitsstrafe verhängt, die auf Bewährung ausgesetzt werden kann.
Die Bestrafung von Trunkenheit im Verkehr hat in jedem Fall schwerwiegende Folgen für die persönliche Mobilität, die bis ins Berufsleben hineinwirken. Deshalb ist es sinnvoll, die eigenen Interessen durch einen kompetenten Anwalt vertreten zu lassen. Rechtsanwalt Christian Demuth wird Sie in allen Phasen des Prozesses begleiten und die Wiederherstellung Ihrer Mobilität im Blick haben.
Als Anwalt für Strafrecht ist der Rechtsexperte auch passender Ansprechpartner bei anderen Verkehrsstraftaten. Vereinbaren Sie ebenfalls einen Anwaltstermin, wenn Ihnen aufgrund einer Ordnungswidrigkeit Punkte in Flensburg drohen, die Ihr Punktekonto auf acht und mehr Punkte ansteigen lassen, denn dann droht Ihnen ebenfalls der Verlust der Fahrerlaubnis.
Zuverlässige Rechtsvertretung in folgenden Fällen: