Der Missbrauch von Drogen und Alkohol im Straßenverkehr und die Folgen für die Fahrerlaubnis

Wer sich damit verteidigt, unbewusst Drogen konsumiert zu haben, muss detailliert und glaubhaft erklären können, wie es dazu gekommen sein könnte. Das entschied das Verwaltungsgericht (VG) Karlsruhe im Fall eines Mannes, der sich gegen den Entzug seiner Fahrerlaubnis wehrte. Der bloße Hinweis auf eine Selbstanzeige Dritter, die ihm die Drogen verabreicht haben wollen, reiche nicht aus, um Zweifel an der eigenen Fahruntüchtigkeit zu entkräften. Der der Antrag des Mannes wurde abgelehnt (VG Karlsruhe, Beschluss vom 11.09.2023, Az.: 2 K 2644/23).

Der Bußgeldsenat des Oberlandesgerichts ((OLG) Oldenburg hat einen 40-jährigen Mann aus dem Landkreis Leer in der Berufung vom Vorwurf des Fahrens unter Cannabiseinfluss freigesprochen. Die kürzlich eingeführte neue Regelung zum Cannabiskonsum im Straßenverkehr war dabei ausschlaggebend (OLG Oldenburg, Beschluss vom 29.08.2024, Az.: 2 ORbs 95/24).

Das Verwaltungsgericht (VG) Berlin hat in einem Eilverfahren einen Beschluss gefasst, der verdeutlicht, dass Cannabiskonsum und die Nutzung von E-Scootern im Straßenverkehr keine gute Kombination darstellen (VG Berlin, Beschluss vom 17.07.2023, Az.: VG 11 L 184/23).

Sie tauchen immer wieder mal als Argument auf, wenn es um Fahrten in alkoholisiertem Zustand geht: die Schnaps-Pralinen. Wirklich glaubwürdig ist die Berufung auf eine davon unbemerkt herbeigeführte Fahruntüchtigkeit allerdings nicht, wie eine Entscheidung des Amtsgerichts (AG) Frankfurt am Main zeigt. Dieses hat die Argumentation des Angeklagten, seine Fahruntüchtikeit basiere auf dem Genuss von Schnaps-Pralinen, deren alkoholischen Inhalt er noch nicht einmal bemerkt habe, als nicht glaubhaft einegestuft (AG Frankfurt am Main, Urteil vom 29.08.2024, Azi.: 907 Cs 515 Js 19563/24).

Gibt es Probleme mit Drogen, taucht immer wieder gerne das Argument auf, sie unbewusst aufgenommen zu haben, etwa durch das Verwechseln eines Getränks. So konnte auch das Oberverwaltungsgericht (OVG) Sachsen-Anhalt in einem Verfahren klarstellen, dass in solchen Fällen ein detaillierter, in sich schlüssiger und glaubhafter Sachverhalt vorgetragen werden muss, um einen solchen Geschehensablauf als möglich erscheinen zu lassen und eine Nachprüfung einzuleiten (OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26.10.2022, Az.: 3 M 88/22)

Was passiert, wenn man in angetrunkenem Zustand mit einem E-Scooter unterwegs ist und erwischt wird? Grundsätzlich kann in einem solchen Fall nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung wegen einer Trunkenheitsfahrt die Fahrerlaubnis entzogen werden. Doch es gibt auch Ausnahmen von diesem Regelfall, wie eine Entscheidung des Landgerichts (LG) Osnabrück zeigt, welches ein von der Vorinstanz ausgesprochenes fünfmonatiges Fahrverbot bestätigte (LG Osnabrück, Urteil vom 17.08.2023, Az.: 5 NBs 59/23).