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Der Missbrauch von Drogen und Alkohol im Straßenverkehr und die Folgen für die Fahrerlaubnis

Bei chronischem Cannabis-Konsum kann eine Teilnahme am Straßenverkehr kritisch werden. Foto: GRAS GRÜN auf Unsplash
Trotz Legalisierung: Gericht sieht Fahreignung bei starkem Cannabiskonsum kritisch

Das Verwaltungsgericht (VG) Berlin hat in einem Eilverfahren entschieden, dass hohe THC-Werte im Blut eines Verkehrsteilnehmers erhebliche Zweifel an dessen Fahreignung begründen können. Hintergrund war eine Verkehrskontrolle, bei der bei einem Pkw-Fahrer auffällig hohe Werte festgestellt wurden. Die zuständige Straßenverkehrsbehörde forderte daraufhin ein medizinisch-psychologisches Gutachten, um die Fahreignung zu überprüfen. Da der Fahrer dieser Aufforderung nicht nachkam, wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen (VG Berlin, Beschluss vom 23.07.2026, Az.: 11 L 401/26).

Die neuen Cannabis-Regeln entfalten keine rückwirkende Wirkung. Foto: Thought Catalog auf Unsplash
Cannabis-Teillegalisierung schützt nicht vor alten Bußgeldern im Straßenverkehr

Das Amtsgericht (AG) Stuttgart hat in einem Beschluss klargestellt, dass die Teillegalisierung von Cannabis in Deutschland keinen Einfluss auf bereits abgeschlossene Bußgeldverfahren wegen Fahrens unter Cannabiseinfluss hat. Ein Betroffener hatte versucht, seinen Bußgeldbescheid nachträglich aufheben zu lassen – ohne Erfolg (AG Stuttgart, Beschluss vom 12.02.2026, Az.: 31 OWi 5287/25).

Auch Fahrradfahren birgt ein Gefährdungspotential für Dritte. Foto: David Vives auf Unsplash
OVG Saarland: Fahrverbot auch für Fahrräder bei Trunkenheit rechtens

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Saarlandes hat entschieden: Wer wiederholt stark alkoholisiert mit einem Mofa unterwegs ist, dem kann auch das Führen von Fahrrädern untersagt werden. Das Urteil bestätigt die weitreichenden Befugnisse der Fahrerlaubnisbehörden und wirft grundsätzliche Fragen zum Verhältnismäßigkeitsgrundsatz auf. Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde zugelassen (OVG des Saarlandes, Urtiel vom 23.05.2025, Az.: 1 A 176/23).

Ein E-Scooter ist ein Fahrzeug. Daher gelten die gleichen Trunkenheitsregeln wie für Autofahrten. Foto: iStock.com/Canetti
Trunkenheit auf dem E-Scooter: Oberlandesgericht Hamm rügt zu mildes Urteil

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat klargestellt, dass E-Scooter im Strafrecht als Kraftfahrzeuge gelten und für ihre Fahrer dieselben strengen Regeln wie für Autofahrer gelten. Ausgangspunkt war die Fahrt eines Mannes, der in den frühen Morgenstunden mit einem gemieteten E-Scooter und seiner Freundin als weiterer Mitfahrerin durch Hamm fuhr und dabei deutlich alkoholisiert war. Eine Blutprobe, die gut eine Stunde nach Fahrtende entnommen wurde, ergab eine Blutalkoholkonzentration von 1,51 Promille, womit der Mann nach Auffassung der Richter absolut fahruntüchtig war (OLG Hamm, Urteil vom 08.01.2025, Az.: 1 ORs 70/24)

Schwereres Rad, strengere Alkoholgrenzen? Diese Frage haben die Experten des Verkehresgerichtstages aufgeworfen. Foto: Tom Ru auf Unsplash
Verkehrsgerichtstag fordert 1,1-Promille-Grenze für Radfahrer

Der 64. Deutsche Verkehrsgerichtstag in Goslar hat sich erstmals seit 2015 erneut mit dem Thema Alkohol am Lenker von Fahrrädern und Pedelecs befasst. Angesichts gestiegener Unfallzahlen und zunehmender Radverkehrsanteile fordern die Experten einen neuen Bußgeldtatbestand mit klaren Grenzwerten. Die Empfehlungen zielen auf mehr Verkehrssicherheit im Sinne der "Vision Zero" ab.

E-Bikes sind anders als herkömmliche Fahrräder - aber gilt das auch für die anwendbaren Promillegrenzen? Foto: Team Evelo auf Unsplash
OLG Karlsruhe bestätigt Freispruch: Keine absolute Fahruntüchtigkeit für Pedelec-Fahrer unter 1,6 Promille

Ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe hat entschiedne, dass Pedelec-Fahrer strafrechtlich nicht als Kraftfahrzeugführer gelten – und damit für sie auch andere Alkoholgrenzwerte gelten. Die Staatsanwaltschaft scheiterte mit ihrer Revision (OLG Karlsruhe, Urteil vom 15.10.2020, Az.: 2 Rv 35 Ss 175/20).