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moderne Blitzer-Anlage am Straßenrand

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Nötigung im Straßenverkehr in Neuss – Wie verhalten?

Wenn Sie in Neuss der Nötigung im Straßenverkehr beschuldigt wurden, sollten Sie sich umgehend an einen Rechtsanwalt wenden, der sich bestens mit dem Verkehrsstrafrecht auskennt. Wenn Sie wegen Nötigung angezeigt wurden, besteht die große Gefahr, dass Sie sich ohne den Rat eines Anwalts durch eigene Angaben gegenüber der Polizei nur selbst belasten. Schweigen ist Gold!

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Nötigung im Straßenverkehr kann in Neuss gefährliche Folgen haben und wird deshalb nicht als Ordnungswidrigkeit, sondern gemäß § 240 des deutschen Strafgesetzbuchs als Straftat verfolgt. Es drohen neben hohen Geldstrafen, einem Fahrverbot von bis zu sechs Monaten auch Punkte in Flensburg und bei schwerwiegender Nötigung im Straßenverkehr sogar eine MPU. Aggressives Drängeln ist eines der bekanntesten Beispiele für eine Nötigung im Straßenverkehr in Neuss – der Genötigte wird dabei in Angst versetzt, sodass er sich gezwungen (genötigt) fühlt, auf eine bestimmte Art zu reagieren. Da die Grenzen zwischen rüpelhaftem Verhalten und Nötigung fließend sind, hängt die juristische Beurteilung vom Einzelfall ab.

Mandatieren Sie einen kompetenten Anwalt, wenn Sie von einem anderen Autofahrer wegen Nötigung angezeigt wurden. Im Raum Neuss vertritt Rechtsanwalt Christian Demuth als Spezialist im Verkehrsstrafrecht seit Jahren erfolgreich Beschuldigte und wird anhand von Akteneinsicht beurteilen, welche Optionen zur Verfügung stehen, um sich mit der richtigen Strategie erfolgreich gegen den Vorwurf Nötigung im Straßenverkehr zur Wehr zu setzen.

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Strafen für Drängeln im Straßenverkehr in Neuss

Drängeln im Straßenverkehr, zu dichtes Auffahren und Ausbremsen sind Verhaltensweisen, die von der Polizei mitunter als Nötigung gewertet und dementsprechend strafrechtlich verfolgt werden. Sie müssen in diesem Fall in Neuss mit drastischeren Konsequenzen als einem Bußgeld oder Punkten in Flensburg rechnen. Bei nachgewiesener Nötigung im Straßenverkehr werden in Neuss meist Geldstrafen von mehreren Tausend Euro und zusätzlich ein temporäres Fahrverbot von bis zu sechs Monaten verhängt. Auch die Entziehung der Fahrerlaubnis und die Verhängung einer Freiheitsstrafe sind möglich.

Wenn Sie aufgrund des Drängelns wegen Nötigung im Straßenverkehr in Neuss verurteilt werden, steigt Ihr Punktekonto im Verkehrszentralregister außerdem um drei Punkte an. Führt dies wiederum dazu, dass Ihr Punktestand acht oder mehr Punkte beträgt, folgt auf die Nötigung im Straßenverkehr sogar der Verlust des Führerscheins in Neuss und eine MPU.

Um die eigene Mobilität zu schützen oder möglichst schnell wiederzuerlangen, ist es wichtig, sich im Falle einer Anklage wegen Nötigung im Straßenverkehr in Neuss von einem Rechtsanwalt vertreten zu lassen, der über eine langjährige Expertise im Verkehrsstrafrecht verfügt. Christian Demuth hat sich als Fachanwalt für Strafrecht seit Jahren einen hervorragende Expertenstatus auf dem Gebiet des Verkehrsrechts erworben. Vereinbaren Sie jetzt direkt einen Beratungstermin, wenn Ihnen Drängeln und Nötigung im Straßenverkehr in Neuss vorgeworfen werden.

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