Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass eine Frau muslimischen Glaubens keinen Anspruch auf eine Ausnahmegenehmigung für das Fahren eines Kraftfahrzeugs mit Niqab hat. Zu diesem Urteil wurde Rechtsanwalt Christan Demuth, Fachanwalt für Strafrecht und Experte für Verkehrsrecht und Bußgeldrecht vom rbb um eine rechtliche Einordnung gebeten. Der Beitrag kann über diesen Link aufgerufen werden:
https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2025/01/verkehrsrecht-gesichtsschleier-niqab-autofahren-interview.html