Halteverbote und die oft teuren Folgen für Falschparker - vom Bußgeld bis zu den Abschleppkosten

Das Verwaltungsgericht (VG) Koblenz hat entschieden, dass die Heranziehung eines Autofahrers zu Abschleppkosten rechtswidrig war. Der Grund: Die Stadt Koblenz konnte nicht hinreichend dokumentieren, dass die temporären Halteverbotsschilder ordnungsgemäß aufgestellt wurden. Das Urteil macht deutlich, welche Anforderungen an Verkehrsbehörden gestellt werden, wenn sie Bürger mit Abschleppkosten belasten wollen (VG Koblenz, Urteil vom 09.09.2020, Az.: 2 K 1308/19.KO).

Das Amtsgericht (AG) Tiergarten in Berlin hat entschieden: Wer einen E-Scooter so abstellt, dass Fußgänger behindert werden, begeht einen Parkverstoß. Carsharing-Unternehmen müssen in solchen Fällen vollständige Nutzerdaten liefern – andernfalls bleiben sie auf den Kosten sitzen (AG Tiergarten, Beschluss vom 06.09.2023, Az.: 297 Owi 812/23).

Ein schlecht lesbarer Parkausweis hat einem Autofahrer eine Geldbuße von 55 € und ein Abschleppen seines Fahrzeugs eingebracht. Er hatte berechtigt auf einen Behinderten-Parkplatz geparkt, der entsprechenden Ausweis lag jedoch nicht gut sichtbar hinter einer Fensterscheibe sondern auf der Mittekonsole auf Höhe der Sitzflächen. Das erfüllt laut Amtsgericht (AG) Schwerin jedoch nicht die Anforderungen an ein gut sichtbares Auslegen eines Parkausweises (AG Schwerin, Urteil vom 08.05.2023, Az.: 35 OWi 83/23).

Ein Autofahrer aus Kiel musste ein Bußgeld wegen angeblichen Falschparkens nicht zahlen – das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig stellte klar: Ein Halteverbot ist nur wirksam, wenn Beginn und Ende eindeutig beschildert sind. Unterschiedlicher Straßenbelag genügt nicht, die Verbotszone muss deutlich erkennbar sein (OLG Schleswig, Beschluss vom 28.06.2024, Az.: II Orbs 26/24)

Geht es um Halteverbote, insbesondere um solche in Baustellenbereichen, ist von den Verkehrsteilnehmern ein gewisses Maß an Sorgfalts- und Informationspflicht gefordert. Diese Erfahrung musste der Halter eines Fahrzeugs machen, der sich gegen Abschleppkosten und eine Verwaltungsgebühr wehren wollte, damit vor dem Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf jedoch scheiterte (VG Düsseldorf, Urteil vom 30.08.2024, Az.: 14 K 222/23), obwohl sein Einspruch gegen den mit dem Falschparken einhergehenden Bußgeldbescheid zur Einstellung des Verfahrens vor dem Amtsgericht geführt hatte.

Ein Bußgeldbescheid über 30 € wegen Falschparkens hat es bis vor das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) geschafft. Dieses entschied, dass ein Urteil des Amtsgerichts (AG) Siegburg, welches eine Geldbuße in Höhe von 30 € wegen fahrlässiger Überschreitung der Höchstparkdauer ausgesprochen hatte, gegen das Willkürverbot des Grundgesetztes verstieß und damit verfassungswidrig war. Denn das AG hatte sich bei seinem Urteil zulasten des Fahrzeughalters lediglich auf die Feststellungen des Bußgeldbescheides, auf Lichtbilder des Fahrzeugs und auf die Haltereigenschaft des Beschwerdeführers gestützt. Allein aus dem Umstand, dass der Beschwerdeführer Halter des Pkw sei, dürfe nicht auf seine Täterschaft geschlossen werden, so das BVerfG (BVerfG, Beschluss vom 17.05.2024, Az: 2 BvR 1457/23).