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Besondere Aspekte des Verkehrsrechts, des Verkehrsstrafrechts und des Bußgeldrechts

Einbahnstraße: Auch wenn es "nur" um die Parklücke geht, ist Rückwärtsfahren nicht zulässig. Foto: iStock.com/Detailfoto
Das von der Straßenverkehrsordnung verbotene Rückwärtsfahren in Einbahnstraßen ist eng auszulegen

Das Verkehrszeichen 220 gebietet, dass Einbahnstraßen nur in der vorgeschriebenen Fahrtrichtung befahren werden dürfen. In Gegenrichtung stehen Einbahnstraßen dem Fahrzeugverkehr auf der Fahrbahn nicht zur Verfügung. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem haftungsrechtlichen Verfahren klargestellt, dass es sich bereits um einen Verstoß gegen diese Verkehrsregel handelt, wenn ein Fahrer mit seinem Fahrzeug zurücksetzt, um einem anderen Fahrzeug das Ausparken aus einer Parklücke zu ermöglichen (BGH, Urteil vom 10.10.2023, Az.: VI ZR 287/22).

Trier - im Dezember 2020 Schauplatz einer Amokfahrt mit schlimmen Folgen. Foto: iStock.com/bluejayphoto
BGH hebt Urteil zur Amokfahrt durch die Trierer Fußgängerzone auf

Der für Verkehrsstrafsachen zuständige 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat eine Entscheidung des Landgerichts Trier überwiegend aufgehoben. Dieses hatte den Angeklagten wegen mehrfachen Mordes und versuchten Mordes sowie weiteren Delikten zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Grund war eine Amokfahrt des Angeklagten durch die Trierer Fußgängerzone, durch die fünf Menschen starben und 14 Personen zum Teil schwer verletzt wurden. Aus Sicht des BGH hat das Landgericht seine Annahme, der Angeklagte habe im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit gehandelt, nicht rechtsfehlerfrei begründet (Beschluss des BGH vom 13.09.2023, Az.: 4 StR 40/23).

FOCUS-Business Auszeichnung 2023 – Demuth unter den Besten

Rechtsanwalt Christian Demuth wurde im September 2023 von FOCUS-Business als Top-Rechtsanwalt für den Bereich Verkehrsrecht ausgezeichnet. Seit 2013 werden jährlich Deutschlands Top-Rechtsanwälte und Top-Wirtschaftskanzleien gekürt, wobei insgesamt 21.000 Fachanwälte und Unternehmensrechtsabteilungen eingeladen wurden, die rund 14.000 Einzelempfehlungen abgegeben haben. Für die 12 Fachbereiche wurden mehr als 760 Rechtsanwälte empfohlen. Nur die in einem oder mehreren Bereichen am häufigsten empfohlenen Anwälte wurden ins Ranking aufgenommen. Die Ergebnisse sind auch in der Beilage des FOCUS-Hauptmagazins (Ausgabe 37/23) zu finden. Hier geht es zu einem Auszug der FOCUS Top-Liste Rechtsanwälte Verkehrsrecht 

Blick auf Worms. Foto: iStock.com/Pictures-and-Pixels
BGH bestätigt Verurteilung wegen verbotenem Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge in Worms

Ein Urteil des Landgerichts Mainz vom 20. März 2023, das einen Angeklagten wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge in Tateinheit mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs und Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie weiterer Delikte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und neun Monaten verurteilt hatte, wurde jetzt vom 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs bestätigt. Aus Sicht des Senats hat die Überprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler ergeben (BGH, Urteil vom 07.12.2023, Az.: 4 StR 302/23).

Rettungsgassen müssen so schnell wie eben möglich gebildet werden. Foto: Starpics - stock.adobe.com
Oberlandesgericht Oldenburg stärkt die Anforderungen an Autofahrer bei der Bildung einer Rettungsgasse

Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg hat die Anforderungen an die Bildung einer Rettungsgasse verdeutlicht. Danach muss gemäß § 11 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) eine Rettungsgasse sofort gebildet werden, sobald Fahrzeuge mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder zum Stillstand kommen. Es gibt keine Frist für den Fahrer, zu überlegen, ob eine Rettungsgasse gebildet werden muss (OLG Oldenburg, Beschluss vom 20.09.2022, Az.: 2Ss (Owi) 137/22).

Verfolgungsjagd mit dem Streifenwagen. Foto: Tobias Arhelger - stock.adobe.com
Gericht bestätigt: Polizei durfte Porsche nach gefährlichem Überholmanöver sicherstellen

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz hat in einem Eilverfahren die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße bestätigt, wonach die Polizei ein Fahrzeug nach einem gefährlichen Überholmanöver sicherstellen durfte. Die besonderen Umstände des Falles wurden als ausreichende Grundlage für die Maßnahme zur Gefahrenabwehr angesehen (OVG Rheinland Pflaz, Beschluss vom 29.08.2023, Az.: 7 B 10593/23.OVG).