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Besondere Aspekte des Verkehrsrechts, des Verkehrsstrafrechts und des Bußgeldrechts

Verfolgungsjagd mit dem Streifenwagen. Foto: Tobias Arhelger - stock.adobe.com
Gericht bestätigt: Polizei durfte Porsche nach gefährlichem Überholmanöver sicherstellen

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz hat in einem Eilverfahren die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße bestätigt, wonach die Polizei ein Fahrzeug nach einem gefährlichen Überholmanöver sicherstellen durfte. Die besonderen Umstände des Falles wurden als ausreichende Grundlage für die Maßnahme zur Gefahrenabwehr angesehen (OVG Rheinland Pflaz, Beschluss vom 29.08.2023, Az.: 7 B 10593/23.OVG).

Wer jemanden überfährt und dabei schwere Verletzungen billigend in Kauf nimmt, begeht einen Totschlag, wenn das Opfer anschließend verstirbt.. Foto: Ronny Rose - stock.adobe.com
Überfahren eines Opfers: Totschlag und gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung einer Frau wegen Totschlags durch Überfahren bestätigt. Das Landgericht (LG) Stuttgart hatte sie wegen Totschlags in Tateinheit mit vorsätzlichem gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr zu einer Freiheitsstraße von drei Jahren verurteilt, die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperrfrist für deren Wiedererteilung festgesetzt. Der BGH konnte bei der Überprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten erkennen (BGH, Beschluss vom 14.02.2023, Az.: 4 StR 485/22).

Bei einem zum Showtruck aufgemotzten Lkw erlischt durch die vielen Lichter nicht automatisch die Betriebserlaubnis. Illustration: Scovad - stock.adobe.com
Lkw mit Showbeleuchtung führt nicht automatisch zu Bußgeld wegen Führens des Fahrzeugs trotz erloschener Betriebserlaubnis

Auch wenn mehr als 110 zusätzliche LED-Leuchten an einem Lkw angebracht sind, führt das aus Sicht des Pfälzischen Oberlandesgerichts (OLG) Zweibrücken nicht automatisch zum Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug. Vielmehr muss vom Gericht festgestellt werden, dass diese besondere Beleuchtung eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer erwarten lässt. Da die Vorinstanz dies nicht eindeutig geklärt hatte, hob das OLG deren Entscheidung auf und verwies das Verfahren zur neuen Verhandlung und Entscheidung zurück (OLG Zweibrücken; Beschluss vom 24.05.2022, Az.: 1 OWi Ss Bs 101/21).

Ein umfassender Gesichtsschleier bleibt in Deutschland am Steuer unzulässig. Foto: Jasmin Merdan - stock.adobe.com
Keine Ausnahme vom Verhüllungsverbot im Straßenverkehr zum Tragen eines Gesichtsschleiers

Eine Muslimin ist vor dem Verwaltungsgericht (VG) Neustadt an der Weinstraße mit dem Antrag gescheitert, eine Ausnahmegenehmigung zum Tragen eines Gesichtsschleiers (Niqab) während der Fahrt zu erhalten. Das Gericht wies ihre Klage als unbegründet ab. Ein Niqab verhüllt im Gegensatz zu einem Kopftuch nicht nur die Haare, sondern auch den Hals-, Schulter- und Brustbereich sowie das Gesicht. Einzig unverhüllt ist die Augenpartie (VG Neustadt, Urteil vom 26. Juli 2023, Az.: 3 K 26/33.NW).

Einen Stinkefinger zu zeigen, ist nicht immer gleich eine Beamtenbeleidigung. Foto: Gina Sanders - stock.adobe.com
Freispruch nach Stinkefinger in Richtung Radarmessgerät

Ein Autofahrer, der einem Messbediensteten bei der Vorbeifahrt an einem Radarmessgerät den ausgestreckten Mittelfinger gezeigt hatte und dabei geblitzt wurde, ist vom Landgericht Düsseldorf vom Vorwurf der Beleidigung freigesprochen worden. Wegen dieses "Stinkefingers" war der  Autofahrer vom Amtsgericht Ratingen im Februar 2022 noch zu einer Geldstrafe wegen Beleidigung in Höhe 30 Tagessätzen mal 40 Euro – also insgesamt 1.200 Euro - verurteilt worden.

Polizeikontrolle mit Achslastwaage. Foto: S. Engels - stock.adobe.com
Zur Einhaltung der Achslast muss ein Lkw-Fahrer die Ladung im Zweifel so weit reduzieren, bis er auf der sicheren Seite ist

Wer einen Lkw fährt, muss darauf achten, die zulässige Achslast nicht zu überschreiten. Andernfalls droht ein Bußgeld wegen Überladung. Das Oberlandesgericht (OLG) hat klargestellt, dass es für den Vorwurf einer fahrlässigen Überladung nicht darauf ankommt, ob der Fahrzeugführer die Überladung erkennen konnte, sondern vielmehr entscheidend ist, ob er sie hätte vermeiden können. Und das hat zur Folge, dass der Lkw-Fahrer im Zweifel die Ladung so weit reduzieren muss, bis er sich hinsichtlich der zulässigen Achslasten auf der sicheren Seite befindet (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.07.2022 Az.: IV-2 RBs 85/22).