Besondere Aspekte des Verkehrsrechts, des Verkehrsstrafrechts und des Bußgeldrechts

Dokumentiert ein Blitzerfoto eine Verkehrsordnungswidrigkeit, ist noch nicht garantiert, ob die Behörden auch des Fahrers habhaft werden können. Denn dieser muss zunächst identifiziert werden. Hierbei kann auch das Einwohnermeldeamt unterstützend tätig werden, indem es der Bußgeldstelle auf Anforderung ein Pass- oder Personalausweisfoto des vermutlichen Fahrers überlässt. Bei einer solchen "Amtshilfe" liegt kein Verstoß gegen die Regelungen des Pass- bzw. des Personalausweisgesetzes vor, wie eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz zeigt (OLG Koblenz, Beschluss vom 02.10.2020, Az.: 3 OWi 6 SsBs 258/20).

Das erste Urteil des Landgerichts (LG) Trier im Falle einer Amokfahrt hatte der Bundesgerichtshof (BGH) weitgehend aufgehoben. Daraufhin hat das Landgericht Trier den Angeklagten wegen mehrfachen Mordes, versuchten Mordes und versuchten Totschlags zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Dieses Urteil hat der BGH nun bestätigt (BGH, Beschluss vom 28.01.2025, Az.: 4 StR 405/24)

Das Verwaltungsgericht (VG) Berlin hat entschieden, dass eine Frau muslimischen Glaubens keinen Anspruch auf eine Ausnahmegenehmigung für das Fahren eines Kraftfahrzeugs mit Niqab hat. Die Klage der Klägerin, die geltend machte, dass ihr religiöser Glauben es ihr vorschreibt, sich außerhalb der eigenen Wohnung vollverschleiert zu zeigen, wurde abgewiesen (VG Berlin, Urteil vom 27.01.2025, Aktenzeichen (VG 11 K 61/24).

Die aktuelle Serie mit Entscheidungen rund um das Tragen eines Gesichtsschleiers, eines Niqabs, wurde unlängst vom Verwaltungsgericht (VG) Trier fortgesetzt. Auch dieses hat die Klage einer Muslimin auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Verhüllungsverbot der Straßenverkehrsordnung abgewiesen und die Verkehrssicherheit und den Schutz Dritter höher gewichtet (VG Trier, Urteil vom 25.02.2025, Az.: 9 K 4557/24.TR).

Der 63. Deutsche Verkehrsgerichtstag (29. bis 31. Januar 2025) hat erneut zentrale Fragestellungen rund um das Verkehrsrecht in den Fokus gerückt. In verschiedenen Arbeitskreisen wurden brisante Themen wie Cannabis-Missbrauch im Straßenverkehr und die Vorbereitung auf die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) eingehend analysiert. Darüber hinaus standen die „sieben Todsünden“ des § 315c StGB sowie die Rolle von Fußgängern im Verkehrsgeschehen zur Diskussion. Die Erkenntnisse aus diesen Sitzungen bieten wertvolle Einblicke in aktuelle Herausforderungen und Entwicklungen im deutschen Verkehrsrecht. Die Empfehlungen dienen häufig als Anregung für den Gesetzgeber. Wir stellen hier die Empfehlungen der für das Verkehrsstrafrecht und das Bußgeldrecht relevanten Arbeitskreise vor.

Die Behördenentscheidung, eine Fahrtenbuchauflage zu erlassen, ist nicht allein aus dem Grund ermessensfehlerhaft, weil der Betroffene beteuert hat, künftig umfassend an der Aufklärung von Verkehrsverstößen mitzuwirken. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen klargestellt und einen Antrag auf Zulassung der Berufung gegen eine Entscheidung eines Verwaltungsgerichts nicht zugelassen (VG NRW, Beschluss vom 14.10.2020, Az.: 9 A 2969/19).