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Bundesgerichtshof bestätigt das neue Urteil zur Amokfahrt in Trier

Die Fußgängerzone von Trier war im Dezember 2020 Tatort des jetzt verurteilten Täters. Foto: Hongbin auf Unsplash

Das erste Urteil des Landgerichts (LG) Trier im Falle einer Amokfahrt hatte der Bundesgerichtshof (BGH) weitgehend aufgehoben. Daraufhin hat das Landgericht Trier den Angeklagten wegen mehrfachen Mordes, versuchten Mordes und versuchten Totschlags zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Dieses Urteil hat der BGH nun bestätigt (BGH, Beschluss vom 28.01.2025, Az.: 4 StR 405/24)

Fahrerlaubnis entzogen und Tatfahrzeug beschlagnahmt

Das LG hatte zudem die besondere Schwere der Schuld des Angeklagten festgestellt und ihm unter anderem die Fahrerlaubnis entzogen. Darüber hinaus wurde das Tatfahrzeug beschlagnahmt.

Täter leidet an paranoider Schizophrenie

Laut den Urteilsfeststellungen fuhr der Angeklagte, der an einer paranoiden Schizophrenie leidet und Wahnvorstellungen hatte, am 1. Dezember 2020 zur Mittagszeit mit hoher Geschwindigkeit durch die stark frequentierte Fußgängerzone im Zentrum von Trier. Dabei lenkte er seinen Pkw mit dem Ziel, möglichst viele Menschen zu töten, gezielt auf verschiedene Einzelpersonen und Personengruppen zu. Sechs Personen erlitten tödliche Verletzungen infolge der Kollision mit dem Tatfahrzeug. Darüber hinaus wurden zwölf weitere Personen – teilweise schwer – verletzt.

Verfahren rechtskräftig abgeschlossen

Mit der Zurückweisung der Revision des Angeklagten durch den BGH ist das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen. Der BGH hatte im Rahmen der Überprüfung des erneuten Urteils keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten erkennen können.

Die erste Entscheidung des BGH

Christian Demuth, Düsseldorf
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