Skip to main content
moderne Blitzer-Anlage am Straßenrand

Foto: benjaminnolte - stock.adobe.com

Anklage wegen Trunkenheit im Verkehr in Meerbusch

Eine Verurteilung aufgrund von Trunkenheit im Verkehr hat schwerwiegende Konsequenzen, denn dabei handelt es sich nicht um eine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat. Lassen Sie sich deshalb in Meerbusch von einem erfahrenen Fachanwalt für Strafrecht vertreten.

Trunkenheit im Verkehr Meerbusch – Kanzlei für Verkehrsrecht Christian Demuth:

 Kompetente Rechtsvertretung
 Renommierter Fachanwalt für Strafrecht
 Langjährige Expertise im Verkehrsrecht
 Fundierte Rechtsberatung
 Genaue Erläuterung der juristischen  Ausgangssituation
 Zusammenarbeit mit hilfreichen Kooperationspartnern
 Bundesweite Rechtsvertretung
 Schnelle Terminvergabe

Wenn Sie aufgrund von Trunkenheit im Verkehr angeklagt werden, benötigen Sie in Meerbusch die Unterstützung eines erfahrenen Anwalts, der sich über das allgemeine Verkehrsrecht und Strafrecht hinaus bestens im Verkehrsstrafrecht auskennt. Alkohol am Steuer ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern wird gemäß § 316 StGB als Straftat geahndet – mit allen schwerwiegenden Konsequenzen. Es spielt dabei keine Rolle, ob es sich um eine vorsätzliche oder eine fahrlässige Trunkenheit im Verkehr in Meerbusch gehandelt hat. Sie müssen in jedem Fall nicht nur mit hohen Geldstrafen und unter Umständen sogar Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr, sondern auch mit dem Führerscheinentzug und einer langen Sperrfrist für die Neuerteilung eines Führerscheins rechnen.

Durch Alkohol am Steuer wird die Verkehrssicherheit erheblich beeinträchtigt. Ob tatsächlich eine Gefährdung stattgefunden hat, ist unerheblich, wenn mindestens 1,1 Promille gemessen wurden. Unterstellt die Polizei in Meerbusch einen alkoholbedingten Fahrfehler kann schon ab 0,3 Promille eine Straftat vorliegen. Die Trunkenheit im Verkehr wird dann auch bei weniger als 1,1 Promille als Verkehrsstraftat geahndet. Das gilt übrigens auch für E-Scooter, wenn die Alkoholisierung bei einer Verkehrskontrolle entdeckt wird.

Nehmen Sie deshalb unbedingt schnellstmöglich mit unserer Kanzlei für Verkehrsrecht Kontakt auf, wenn Ihnen Trunkenheit im Verkehr in Meerbusch vorgeworfen wird. Christian Demuth ist Fachanwalt für Strafrecht und zusätzlich ein anerkannter Experte auf dem Gebiet des Verkehrsstrafrechts. Die Verteidigung durch einen erfahrenen Anwalt ist die einzige Möglichkeit, sich vor dem Verlust der Mobilität zu schützen oder diese so schnell wie möglich wiederzuerlangen.

Jetzt Anwaltstermin vereinbaren!

Betrunken am Steuer – Welche Strafe droht in Meerbusch?

Wer betrunken am Steuer erwischt wurde, muss mit einer drastischen Strafe rechnen und sollte sich in Meerbusch anwaltlich vertreten lassen. Da es sich bei Trunkenheit im Verkehr nicht um eine Ordnungswidrigkeit handelt, die nur mit einer Geldbuße und Punkten in Flensburg bestraft wird, werden hohe Geldstrafen und sogar Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr verhängt.

Fahruntüchtig am Straßenverkehr teilzunehmen, lässt außerdem den Schluss auf fehlende Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zu. Deswegen wird in der Regel zusätzlich zu einer Geldstrafe der Führerschein dauerhaft entzogen. Aus welchem Grund eine Fahruntüchtigkeit vorlag ist nicht entscheidend. Wer unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen oder Medikamenten, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen, am Straßenverkehr teilnimmt, macht sich in jedem Fall strafbar. Wegen Trunkenheit im Verkehr können Sie auch dann angeklagt werden, wenn Sie nicht im Auto, sondern auf dem Motorrad, E-Scooter oder Fahrrad in Meerbusch unterwegs waren.

Der drohende Führerscheinentzug ist ein erheblicher Eingriff in die persönliche Mobilität und stellt die meisten Betroffenen auch im Berufsleben vor große Probleme. Mandatieren Sie deshalb möglichst umgehend einen Anwalt, wenn Ihnen Trunkenheit am Steuer in Meerbusch vorgeworfen wird. Das ist die erfolgversprechendste Möglichkeit, den Verlust des Führerscheins zu verhindern oder ihn nach einer verkürzten Sperrfrist sicher wieder zu erlangen.

Doch manchmal reichen bereits kleinere Vergehen aus, um den Führerschein zu gefährden. Ein Verstoß gegen die 0,5-Promille-Grenze wird beispielsweise mit einem Fahrverbot und Punkten geahndet und wenn Ihr Punktestand dadurch auf acht oder mehr Punkte ansteigt, führt dies ebenfalls zum Führerscheinentzug.

Terminvereinbarung!

Kompetente Vertretung Ihrer Interessen bei folgenden Vergehen: