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Verstöße gegen das Verkehrsrecht und ihre Gefahren für den Führerschein bzw. die Fahrerlaubnis

Nicht alle bei einer Observation gewonnenen Daten können verwertet werden. Foto: iStock.com/huettenhoelscher
Während einer Observation gewonnene Erkenntnisse zum Fahren ohne Fahrerlaubnis können nicht verwertet werden

Läuft jemand, der wegen des Verdachts einer Straftat über einen längeren Zeitraum observiert wird, Gefahr, wegen in dieser Zeit begangener Verkehrsdelikte bestraft zu werden? Tendenziell eher nicht, wie eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf zeigt. Dieses hat bestätigt, dass in einem solchen Fall ein Beweisverwertungsverbot im Hinblick auf die personenbezogenen Daten besteht, die am Rande der Observation mit angefallen sind. Konkret ging es um einen Fall, bei dem der Angeklagte wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs observiert worden war und dabei aufgefallen ist, dass er eine Fahrt mit seinem Pkw zurückgelegt hatte, ohne über eine gültige Fahrerlaubnis zu verfügen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.05.2022, Az.: 2 RVs 15/22).

Auch beim zweiten Anlauf für die Fahrerlaubnis gilt ein enger Rahmen für verkehrsgerechtes Verhalten. Foto: Gerhard Seybert - stock.adobe.com
Fahrerlaubnis auf Probe nach Neuerteilung: Medizinisch-Psychologisches Gutachten nach Verkehrsverstoß

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hat entschieden, dass die zuständige Fahrerlaubnisbehörde in bestimmten Fällen die Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens anordnen kann. Dies gilt für Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe, die nach schwerwiegenden oder wiederholten weniger schwerwiegenden Verkehrsverstößen auf ihre Fahrerlaubnis verzichtet hatten und denen dann später erneut eine Fahrerlaubnis erteilt worden ist, in deren Probezeit sie sich gerade befinden (BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 2024, Az.: 3 C 3.23).

Schläft eine Person im Auto, spricht viel dafür, dass sie es selbst zum Parkplatz gefahren hat. Peinlich, wenn eine gültige Fahrerlaubnis fehlt. Foto: Syda Productions - stock.adobe.com
Die Tücke der eigenen Einlassungen zum Geschehen: Geldstrafe wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis

Wie tückisch es sein kann, sich zum Geschehen zu äußern statt einfach nur zu schweigen, zeigt ein Fall des Amtsgerichts (AG) München. Dieses hat einen Mann zu 110 Tagessätzen á 60 € verurteilt, der von der Autobahnpolizei auf einem Autobahnparkplatz auf dem Fahrersitz schlafend kontrolliert worden war. Der Mann hatte seine Fahrerlaubnis bereits 2016 wegen Drogenkonsums verloren und ließ sich vor Gericht darauf ein, nach der Ablieferung eines Freundes auf dem Parkplatz Pause gemacht zu haben. Was dem Gericht zufolge keinen anderen Schluss zuließ, als dass er selbst gefahren war (AG München, Urteil vom 31.03.2022, Az.: 922 Ds 436 Js 178055/21).

E-Scooter als Beförderungsmittel nach dem Alkoholkonsum zu nutzen, ist keine gute Idee. Foto: iStock.com/Spic
Trunkenheitsfahrt mit E-Scooter kostet in der Regel die Fahrerlaubnis

Das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig hat klargestellt, dass das Führen eines E-Scooters unter Alkoholeinfluss regelmäßig zur Entziehung der Fahrerlaubnis führt. Diese Entscheidung unterstreicht die rechtliche Einstufung von E-Scootern als Kraftfahrzeuge und deren gleichwertige Behandlung im Hinblick auf die Verkehrssicherheit (OLG Braunschweig, Urteil vom 30.11.2023, Az.: 1 ORs 33/23).

Das Zusammentreffen zweier Verstöße muss nicht bedeuten, dass die Entscheidungen, gegen eine Regel zu verstoßen, auch zeitgleich gefallen sind. Foto: iStock.com/Stadtratte
Zwei Verfahren für ein Fahrzeug: Ordnungswidrigkeit und Straftat werden vom Gericht getrennt bewertet

Ein Urteil wegen einer Ordnungswidrigkeit schließt eine Verurteilung für eine strafbare Handlung nicht unbedingt aus. Das Pfälzische Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken hat entschieden, dass ein Bußgeldverfahren, welches wegen des versäumten Prüftermins für die technische Abnahme eines Fahrzeugs eingeleitet wurde, einer strafrechtlichen Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis nicht im Wege steht. Dies gilt selbst dann, wenn beide Handlungen gleichzeitig ausgeführt wurden und sich auf dasselbe Fahrzeug bezogen. (OLG Zweibrücken, Urteil vom 29.01.2024, 1 ORs 1 SRs 1623).

Langjährige Diabetes und unsichere Fahrweise können zur Überprüfung der Fahrtauglichkeit führen. Foto: Africa Studio - stock.adobe.com
Langjährige Diabetes kann zusammen mit auffälliger Fahrweise zur Anforderung eines Fahrtauglichkeits-Gutachtens führen

Eine seit langem bekannte Diabetes-Erkrankung und eine glaubhafte Zeugenaussage, dass die betroffene Person über eine lange Strecke eine unsichere Fahrweise gezeigt hat, reichen aus, ein ärztliches Gutachten über die Fahrtauglichkeit anfordern zu können. Wer dieses dann nicht in einem akzeptablen Zeitfenster beibringt, riskiert, dass ihm die Fahrerlaubnis entzogen wird. Diese Erfahrung musste ein Mann manchen, der das angeforderte Gutachten nicht zeitgerecht abgeliefert hatte und sich darauf berufen wollte, seine unsichere Fahrweise beruhe auf einem Niesen (Verwaltungsgerichtshof München, Beschluss vom 08.02.2022, Az.: 11 CS 21.3020).