Verstöße gegen das Verkehrsrecht und ihre Gefahren für den Führerschein bzw. die Fahrerlaubnis

Wer zur Vollstreckung eines Fahrverbots einen früher als verloren gemeldeten Führerschein abgibt, muss das Fahrverbot nicht zwangsläufig erneut antreten. Das Amtsgericht (AG) Düsseldorf hat einem Autofahrer recht gegeben, der seinen alten Führerschein wiedergefunden und bei der Bußgeldbehörde eingereicht hatte. Die Behörde wollte dies nicht anerkennen, weil zwischenzeitlich ein Ersatzführerschein ausgestellt worden war. Dass der Mann diesen tatsächlich erhalten hatte, ließ sich jedoch nicht hinreichend sicher feststellen. Das Gericht erklärte das einmonatige Fahrverbot deshalb für bereits verbüßt (AG Düsseldorf, Beschluss vom 05.02.2025, Az.: 156 OWi 76/25 (b)).

Was passiert, wenn ich meinen Führerschein nicht dabei habe? Diese Frage stellen sich viele Autofahrer. Sie werden von der Polizei kontrolliert und sollen Fahrzeugschein, Führerschein und Personalausweis zeigen – aber der Führerschein ist nicht dabei.

Sie bekommen ein Schreiben von der Polizei: "Im Rahmen polizeilicher Ermittlungen soll festgestellt werden, wer das Fahrzeug mit dem Kennzeichen XY-123 zu der Zeit geführt hat..."

Bei einer Verkehrskontrolle geht es nicht nur um die Verkehrssicherheit. Die Polizei möchte Verkehrsverstöße nachweisen und Ermittlungsergebnisse erzielen. Dazu werden teilweise psychologische Methoden eingesetzt, um Sie zu Fehlern zu verleiten oder zum Reden zu bringen.

Die meisten Menschen machen im Straßenverkehr nicht den entscheidenden Fehler beim Fahren, sondern beim Reden. Manchmal ruiniert ein einziger Satz das ganze Verfahren.

Sie haben Post von der Polizei bekommen – eine Vorladung als Beschuldigter oder einen Anhörungsbogen. Der erste Gedanke: "Was habe ich falsch gemacht?" Der zweite: "Ich muss da hingehen und das klären."