Foto: Fotoschlick - stock.adobe.com
Anzeige wegen Nötigung im Straßenverkehr in Meerbusch
Sie wurden der Nötigung im Straßenverkehr beschuldigt oder wollen Ihrerseits in Meerbusch Anzeige erstatten? Mandatieren Sie umgehend einen Fachanwalt für Strafrecht, der sich zusätzlich auf verkehrsrechtliche Fälle spezialisiert hat und Sie kompetent berät.
Rechtsanwalt Christian Demuth vertritt Ihre Interessen:
✓ Kostenfreie Erstberatung auf Wunsch bei Ihnen vor Ort
✓ Fachanwalt für Strafrecht und Expertise im Verkehrsrecht
✓ Kompetente Rechtsberatung und Vertretung
✓ Schnelle Terminvergabe – Sofort-Hilfe möglich
✓ Enge Betreuung in allen Phasen eines Strafprozessess
Nötigung im Straßenverkehr durch Drängeln, Schneiden oder Ausbremsen kann in Meerbusch gefährliche Folgen haben und wird deshalb nicht als Ordnungswidrigkeit, sondern gemäß § 240 des deutschen Strafgesetzbuchs als Straftat verfolgt. Es drohen neben hohen Geldstrafen, einem Fahrverbot von bis zu sechs Monaten auch Punkte in Flensburg, bei schwerwiegender Nötigung im Straßenverkehr sogar eine MPU. Bei einer Verkehrsgefährdung drohen sogar Freiheitsstrafen. Zusätzlich kann das Gericht dann auch den Entzug des Führerscheins anordnen, weil gefährdendes oder nötigendes Verhalten ein Anzeichnen dafür ist, dass es an der charakterlichen Eignung zum Führen eines Fahrzeugs mangelt.
Mit der Nötigung im Straßenverkehr muss beabsichtigt werden, andere Verkehrsteilnehmer in Meerbusch in Angst zu versetzen, um sie zu einem bestimmten Verhalten zu zwingen (nötigen). Die Grenzen zwischen rüpelhaftem Verhalten und einer Nötigung im Straßenverkehr sind fließend und deswegen hängt die Bestrafung in Meerbusch von der Beurteilung jedes Einzelfalls ab. Um sich gegen den Vorwurf der Nötigung zu verteidigen, sollten Sie einen Anwalt für Strafrecht mandatieren, der sich bestens mit der speziellen Materie des Nötigungstatbestands auskennt.
Die Mandatierung eines erfahrenen Anwalts ist sinnvoll, wenn Sie von einem anderen Autofahrer wegen Nötigung angezeigt wurden und sich zur Wehr setzen wollen. Von einer Gegenanzeige rät Rechtsanwalt Christian Demuth grundsätzlich ab. Nötigung im Straßenverkehr ist kein Kavaliersdelikt in Meerbusch und durch eine Aussage gegenüber der Polizei belastet man sich meist nur unnötig selbst. Ein kompetenter Rechtsanwalt wird nach Einblick in die Ermittlungsakte die Handlungsoptionen erkennen und die richtige Verteidigungsstrategie einschlagen, um eine Verurteilung zu vermeiden.
Jetzt Anwaltstermin vereinbaren!
Drängeln im Straßenverkehr in Meerbusch anzeigen
Drängeln im Straßenverkehr und zu dichtes Auffahren sind Beispiele für eine Nötigung in Meerbusch. Autofahrer, die der Nötigung im Straßenverkehr beschuldigt werden, müssen mit drastischen Konsequenzen rechnen, die ihre persönliche Mobilität bedrohen. Hat zu dichtes Auffahren, starkes Abbremsen oder Schneiden zu einem Ermittlungsverfahren wegen Nötigung in Meerbusch geführt, werden teilweise nicht nur hohe Geldstrafen, sondern außerdem Fahrverbote von bis zu sechs Monaten verhängt. Der Punktestand des Verkehrssünders steigt zudem um drei Punkte an. Wenn das Punktekonto in Flensburg dadurch acht oder mehr Punkte aufweist, erfolgt der Entzug des Führerscheins.
Als renommierter Fachanwalt für Strafrecht mit jahrelanger Expertise im Bereich des Verkehrsrechts ist Anwalt Christian Demuth Ihr zuverlässiger Ansprechpartner für Belange, die mit einer Nötigung im Straßenverkehr einhergehen. Der Rechtsexperte vertritt Ihre Interessen in allen Phasen des Verfahrens. Vereinbaren Sie jetzt einen unverbindlichen Beratungstermin, wenn Ihnen Drängeln oder Nötigung im Straßenverkehr vorgeworfen wird oder Sie aufgrund einer anderen Verkehrsstraftat in Meerbusch anwaltliche Unterstützung benötigen.
Terminvereinbarung!
Ansprechpartner bei Verkehrsstraftaten und Ordnungswidrigkeiten: