Rechtsprechung rund ums Verkehrsrecht, Bußgeldrecht und Verkehrsstrafrecht

Das Verwaltungsgericht (VG) Berlin hat in einem Eilverfahren entschieden, dass hohe THC-Werte im Blut eines Verkehrsteilnehmers erhebliche Zweifel an dessen Fahreignung begründen können. Hintergrund war eine Verkehrskontrolle, bei der bei einem Pkw-Fahrer auffällig hohe Werte festgestellt wurden. Die zuständige Straßenverkehrsbehörde forderte daraufhin ein medizinisch-psychologisches Gutachten, um die Fahreignung zu überprüfen. Da der Fahrer dieser Aufforderung nicht nachkam, wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen (VG Berlin, Beschluss vom 23.07.2026, Az.: 11 L 401/26).

Der Bundesgerichtshof (BGTH) hat eine Verurteilung wegen schweren gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr aufgehoben, nachdem ein Autofahrer auf dem Parkplatz eines Schnellrestaurants auf einen Mann losgefahren war. Das Landgericht Hildesheim hatte den Angeklagten zuvor zu zwei Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, weil er mit einem Pkw mit hoher Geschwindigkeit auf einen etwa 15 Meter entfernten Zeugen zugesteuert haben soll, um sich für einen vorausgegangenen tätlichen Angriff zu rächen. Der BGH sah die rechtlichen Voraussetzungen für einen vollendeten gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr aber nicht hinreichend festgestellt und verwies die Sache zur neuen Verhandlung an eine andere Strafkammer zurück (BGH, Beschluss vom 20. Mai 2025, Az.: 4 StR 168/25).

Der Verfassungsgerichtshof (VerfGH) Baden-Württemberg hat ein Stuttgarter Bußgeldurteil wegen eines Tempoverstoßes aufgehoben und dem Recht auf ein faires Verfahren Gewicht verliehen. Ein Autofahrer war wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung auf der A8 mit dem Messsystem TraffiStar S330 zu 120 Euro Geldbuße verurteilt worden, ohne dass ihm alle von ihm verlangten Messunterlagen vollständig zugänglich gemacht wurden. Die Verfassungsrichter sahen darin einen Verstoß gegen das Grundrecht auf ein faires Verfahren und verwiesen die Sache an das Amtsgericht Stuttgart zurück (VerfGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.01.2025, Az.: 1 VB 173/21)

Das Kammergericht (KG) Berlin hat in einem Beschluss klargestellt, dass sich hartnäckige Wiederholungstäter im Straßenverkehr nur selten erfolgreich auf eine drohende berufliche oder private Existenzgefährdung berufen können, um ein Fahrverbot abzuwenden. Ein Betroffener hatte gegen einen Beschluss des Amtsgerichts Tiergarten Rechtsbeschwerde eingelegt, mit dem gegen ihn neben einer Geldbuße ein Regelfahrverbot verhängt worden war. Seine Einwände zielten vor allem darauf ab, das Fahrverbot wegen angeblich gravierender Folgen für seine wirtschaftliche Situation in eine höhere Geldbuße umzuwandeln (KG Berlin, Beschluss vom 3. Senat für Bußgeldsachen 07.07.2025, Az.: 3 ORbs 110/25, 3 ORbs 110/25 - 122 SsBs 31/25).

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat klargestellt, dass E-Scooter im Strafrecht als Kraftfahrzeuge gelten und für ihre Fahrer dieselben strengen Regeln wie für Autofahrer gelten. Ausgangspunkt war die Fahrt eines Mannes, der in den frühen Morgenstunden mit einem gemieteten E-Scooter und seiner Freundin als weiterer Mitfahrerin durch Hamm fuhr und dabei deutlich alkoholisiert war. Eine Blutprobe, die gut eine Stunde nach Fahrtende entnommen wurde, ergab eine Blutalkoholkonzentration von 1,51 Promille, womit der Mann nach Auffassung der Richter absolut fahruntüchtig war (OLG Hamm, Urteil vom 08.01.2025, Az.: 1 ORs 70/24)

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Urteil des Landgerichts Hildesheim wegen schweren gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung zurückverwiesen. Nach Auffassung des 4. Strafsenats tragen die Feststellungen der Vorinstanz nicht die Annahme einer vollendeten Tat, weil eine konkrete Gefahr für Leib oder Leben nicht hinreichend belegt ist (BGH, Beschluss vom 20.05.2025, Az.: 4 StR 168/25).