Rechtsprechung rund ums Verkehrsrecht, Bußgeldrecht und Verkehrsstrafrecht

Der Bundesgerichtshof (BGTH) hat eine Verurteilung wegen schweren gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr aufgehoben, nachdem ein Autofahrer auf dem Parkplatz eines Schnellrestaurants auf einen Mann losgefahren war. Das Landgericht Hildesheim hatte den Angeklagten zuvor zu zwei Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, weil er mit einem Pkw mit hoher Geschwindigkeit auf einen etwa 15 Meter entfernten Zeugen zugesteuert haben soll, um sich für einen vorausgegangenen tätlichen Angriff zu rächen. Der BGH sah die rechtlichen Voraussetzungen für einen vollendeten gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr aber nicht hinreichend festgestellt und verwies die Sache zur neuen Verhandlung an eine andere Strafkammer zurück (BGH, Beschluss vom 20. Mai 2025, Az.: 4 StR 168/25).

Der Verfassungsgerichtshof (VerfGH) Baden-Württemberg hat ein Stuttgarter Bußgeldurteil wegen eines Tempoverstoßes aufgehoben und dem Recht auf ein faires Verfahren Gewicht verliehen. Ein Autofahrer war wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung auf der A8 mit dem Messsystem TraffiStar S330 zu 120 Euro Geldbuße verurteilt worden, ohne dass ihm alle von ihm verlangten Messunterlagen vollständig zugänglich gemacht wurden. Die Verfassungsrichter sahen darin einen Verstoß gegen das Grundrecht auf ein faires Verfahren und verwiesen die Sache an das Amtsgericht Stuttgart zurück (VerfGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.01.2025, Az.: 1 VB 173/21)

Wer zu schnell unterwegs ist und von der Polizei per Nachfahren gemessen wird, kann sich nicht auf formale Details wie ein paar Minuten oder Meter Unterschied berufen. In einem Beschluss hat das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) klargestellt, dass bei einer solchen Geschwindigkeitsmessung vor allem das Fahrverhalten des Betroffenen im Mittelpunkt steht. Die Richter bestätigten im Grundsatz die Verurteilung eines Autofahrers wegen einer erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung, korrigierten aber die Berechnung der Überschreitung und damit auch die Höhe der Geldbuße (BayObLG, Beschluss vom 03.02.2025, Az: 201 ObOWi 22/25).

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat klargestellt, dass E-Scooter im Strafrecht als Kraftfahrzeuge gelten und für ihre Fahrer dieselben strengen Regeln wie für Autofahrer gelten. Ausgangspunkt war die Fahrt eines Mannes, der in den frühen Morgenstunden mit einem gemieteten E-Scooter und seiner Freundin als weiterer Mitfahrerin durch Hamm fuhr und dabei deutlich alkoholisiert war. Eine Blutprobe, die gut eine Stunde nach Fahrtende entnommen wurde, ergab eine Blutalkoholkonzentration von 1,51 Promille, womit der Mann nach Auffassung der Richter absolut fahruntüchtig war (OLG Hamm, Urteil vom 08.01.2025, Az.: 1 ORs 70/24)

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Urteil des Landgerichts Hildesheim wegen schweren gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung zurückverwiesen. Nach Auffassung des 4. Strafsenats tragen die Feststellungen der Vorinstanz nicht die Annahme einer vollendeten Tat, weil eine konkrete Gefahr für Leib oder Leben nicht hinreichend belegt ist (BGH, Beschluss vom 20.05.2025, Az.: 4 StR 168/25).

Am Karfreitag 2023 entschloss sich ein Mann, seinem Ärger über eine Geschwindigkeitsmessung auf ungewöhnliche Weise Luft zu machen. Er versetzte einer mobilen Messanlage einen gezielten Tritt und brachte die Seiten- und Frontkamera zu Fall. Die Technik selbst blieb zwar unbeschädigt, doch die laufenden Messungen kamen für etwa eine Stunde vollständig zum Erliegen. Aus einer vermeintlichen „Dumme-Jungen-Streich“-Aktion wurde schnell ein Fall für die Strafgerichte (OLG Hamm, Beschluss vom 04.04.2025, Az.: 4 ORs 25/25).