Rechtsprechung rund ums Verkehrsrecht, Bußgeldrecht und Verkehrsstrafrecht

Am Karfreitag 2023 entschloss sich ein Mann, seinem Ärger über eine Geschwindigkeitsmessung auf ungewöhnliche Weise Luft zu machen. Er versetzte einer mobilen Messanlage einen gezielten Tritt und brachte die Seiten- und Frontkamera zu Fall. Die Technik selbst blieb zwar unbeschädigt, doch die laufenden Messungen kamen für etwa eine Stunde vollständig zum Erliegen. Aus einer vermeintlichen „Dumme-Jungen-Streich“-Aktion wurde schnell ein Fall für die Strafgerichte (OLG Hamm, Beschluss vom 04.04.2025, Az.: 4 ORs 25/25).

Ein Busfahrer hat vor dem Amtsgericht (AG) Frankfurt am Main versucht, einen Handyverstoß am Steuer mit einer ungewöhnlichen Erklärung abzuwenden: Bei dem Gegenstand, den er während der Fahrt ans Ohr gehalten habe, handele es sich nicht um ein Mobiltelefon, sondern um eine Bürste zum Kämmen seines Barts. Das Gericht ließ diese Erklärung nicht gelten und verurteilte ihn im Juni 2020 zu einer Geldbuße von 180 Euro (AG Frankfurt a. M., Urteil vom 16.06.2020, Az.: Owi 363 Js 72112/19).

Das Amtsgericht (AG) Stuttgart hat in einem Beschluss klargestellt, dass die Teillegalisierung von Cannabis in Deutschland keinen Einfluss auf bereits abgeschlossene Bußgeldverfahren wegen Fahrens unter Cannabiseinfluss hat. Ein Betroffener hatte versucht, seinen Bußgeldbescheid nachträglich aufheben zu lassen – ohne Erfolg (AG Stuttgart, Beschluss vom 12.02.2026, Az.: 31 OWi 5287/25).

Das Amtsgericht Calw hatte über einen Vorfall in einem Parkhaus zu entscheiden, bei dem durch das Öffnen einer Fahrzeugtür ein Sachschaden an einem Nachbarfahrzeug entstand. Gegenstand des Verfahrens war die Frage, ob dieses Geschehen als „Unfall im Straßenverkehr“ im Sinne von § 142 StGB zu qualifizieren ist und ob sich die Angeklagte durch das anschließende Verlassen des Parkhauses strafbar gemacht hat. Das Gericht sprach die Angeklagte aus rechtlichen Gründen frei (Amtsgericht Claw, Urteil vom 07.03.2024, Az.: 8 Cs 33 Js 364/24).

Ein ungewöhnlicher Fall beschäftigte das Amtsgericht (AG) Karlsruhe: Ein Lkw-Fahrer hatte sich während der Fahrt auf der Autobahn sein Frühstück zubereitet und verzehrt – und wurde dafür wegen Fahrens mit nicht angepasster Geschwindigkeit zu einer Geldbuße von 100 Euro verurteilt (AG Karlsruhe, Urteil vom 29.04.2019, Az.: 6 OWi 440 Js 24131/18).

Wer kennt das nicht: Die Ampel schaltet auf Grün, man rollt an, überquert die Haltlinie – und steht dann doch wieder still, weil der Verkehr vor einem stockt. Darf man dann weiterfahren, wenn die Ampel längst auf Rot umgesprungen ist? Ein Berliner Autofahrer war der Meinung: ja. Er berief sich darauf, er sei schließlich bei Grün ordnungsgemäß in die Kreuzung eingefahren und damit ein sogenannter berechtigter Kreuzungsräumer gewesen. Das Kammergericht (KG) Berlin erteilte dieser Argumentation mit Beschluss vom 24. Januar 2022 eine klare Absage und bestätigte das gegen ihn verhängte Bußgeld von 250 Euro sowie ein einmonatiges Fahrverbot (KG Berlin, Beschluss vom 24.01.2022, Az.: 3 Ws (B) 354/21).