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Rechtsprechung rund ums Verkehrsrecht, Bußgeldrecht und Verkehrsstrafrecht

Wurden die Drogen in einem unbemerkten Moment in den Drink gemischt? Eine immer wieder interessante Fragen, wenn es um die Fahrerlaubnis geht. Foto: Happy Face Emoji auf Unsplash
Vage Angaben reichen nicht für die Glaubhaftmachung einer unbewussten Drogeneinnahme

Wer sich damit verteidigt, unbewusst Drogen konsumiert zu haben, muss detailliert und glaubhaft erklären können, wie es dazu gekommen sein könnte. Das entschied das Verwaltungsgericht (VG) Karlsruhe im Fall eines Mannes, der sich gegen den Entzug seiner Fahrerlaubnis wehrte. Der bloße Hinweis auf eine Selbstanzeige Dritter, die ihm die Drogen verabreicht haben wollen, reiche nicht aus, um Zweifel an der eigenen Fahruntüchtigkeit zu entkräften. Der der Antrag des Mannes wurde abgelehnt (VG Karlsruhe, Beschluss vom 11.09.2023, Az.: 2 K 2644/23).

Wer weiß, dass er zu schnell fährt, handelt vorsätzlich. Foto: Anes Hamzic auf Unsplash
Das Wissen um eine Geschwindigkeitsüberschreitung reicht aus – Kenntnis der Höhe nicht erforderlich

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat klargestellt, dass ein Fahrer nicht genau wissen muss, um wieviel km/h er die zulässige Geschwindigkeit überschreitet, um sich einer vorsätzlichen Geschwindigkeitsüberschreitung schuldig machen zu können. Das Gericht stellte klar, dass allein das Wissen, schneller als erlaubt gefahren zu sein, für die Annahme von Vorsatz ausreicht (OLG Hamm, Beschluss vom 07.02.2022, Az.: 5 RBs 12/22).

Geht es um die berufliche Existenz von Berufskraftfahrern ist eine Gutachtenanordnung sehr gründlich zu begründen. Bild: KI-generiert
Fahrerlaubnisentzug gekippt: OVG NRW rügt überzogene Behördenpraxis

Ein Taxifahrer aus Nordrhein-Westfalen darf seinen Führerschein zur Fahrgastbeförderung vorläufig behalten. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass die Entziehung der Fahrerlaubnis durch die zuständige Behörde rechtswidrig war. Die Richter bemängelten eine unzulässige Ausweitung einer Gutachtenanordnung, auf deren Grundlage die Fahrerlaubnis entzogen worden war (OVG NRW, Beschluss vom 08.06.2022, Az.: 16 B 1237/21).

Da OLG Frankfurt hat die Grundsätze zum Umgang mit Messprotokollen erläutert. Foto: Denny Müller auf Unsplash
OLG Frankfurt erläutert den Umgang mit vermeintlich lückenhaften Messprotokollen

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat mit einem Beschluss die Rechtsbeschwerde eines Autofahrers gegen seine Verurteilung wegen einer erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung verworfen. Der Beschluss enthält grundlegende Ausführungen zur rechtlichen Behandlung von angeblich „lückenhaften“ Messprotokollen in Bußgeldverfahren (OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.05.2025, Az.: 2 Orbs 69/25).

Messgerät auf einem Anhänger. Foto: iStock.com/Felix Geringswald
Verfassungsgerichtshof stärkt Einsichtsrechte in standardisierte Geschwindigkeitsmessungen

Der Verfassungsgerichtshof (VerfGH) Rheinland-Pfalz hat die Rechte von Betroffenen bei standardisierten Geschwindigkeitsmessungen gestärkt. Er bekräftigt das umfassende Akteneinsichtsrecht – von statistischen Messreihen über Wartungsprotokolle bis hin zur Bedienungsanleitung des Enforcement Trailers „PoliScan FM1“. Die Entscheidung signalisiert Behörden und Gerichten, Verfahren rund um Verkehrsordnungswidrigkeiten transparenter zu gestalten und damit das Recht auf effektiven Rechtsschutz zu wahren (VerfGH Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27.10.2022, Az.: VGH B 57/21).

Bereits in erster Instanz war die Klage einer Muslimin in Berlin gescheitert. Bild: KI-generiert
Oberverwaltungsgericht bestätigt: Kein Gesichtsschleier am Steuer

Muslimischen Frauen ist es nicht gestattet, ein Kraftfahrzeug mit Gesichtsschleier (Niqab) zu führen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin bestätigt und den Antrag einer Klägerin auf Zulassung der Berufung abgelehnt (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.04.2025; Az.: OVG 1 N 17/25).