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Rechtsprechung rund ums Verkehrsrecht, Bußgeldrecht und Verkehrsstrafrecht

Bei einer Verordnung ohne direkten Patientenkontakt, obliegt es nicht dem Patienten, die Korrektheit zu prüfen. Foto: iStock.com/Jona Bastian
OLG Hamm stärkt Schutz für Cannabispatienten im Straßenverkehr

Wer medizinisches Cannabis auf ärztliche Verordnung einnimmt, kann sich auch dann auf die sogenannte Medikamentenklausel berufen, wenn Arzt und Patient zuvor keinen persönlichen Kontakt hatten. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschieden und ein Bußgeldurteil des Amtsgerichts Hattingen aufgehoben. Entscheidend bleibt jedoch, dass das Cannabis für einen konkreten Krankheitsfall verschrieben wurde und bestimmungsgemäß eingenommen worden ist (OLG Hamm, Beschluss vom 28.04.2026, Az.: 5 ORbs 87/26).

Die Einziehung eines Pkws muss beim gesamten Strafmaß berücksichtigt werden. Foto: iStock.com/Bogdanhoda
BGH rügt fehlende Strafmilderung bei einem Totschlagsfall wegen angeordneter Pkw-Einziehung

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Urteil des Landgerichts Dessau-Roßlau in einem Fall von Totschlag teilweise aufgehoben. Die Angeklagte war dort zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt worden, weil sie einen Menschen getötet hatte und dabei zugleich alkoholisiert einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr beging. Neben der Haftstrafe hatte das Landgericht ihren Pkw als Tatmittel eingezogen und fahrerlaubnisrechtliche Maßnahmen verhängt (BGH, Beschluss vom 27.01.2026, Az.: 4 StR 604/25).

Wiederholungstäter müssen im Zweifel den Verlust der Fahrerlaubnis hinnehmen. Foto: iStock.com/Axel Bueckert
Existenzgefährdung zählt kaum: Kammergericht bestätigt Fahrverbot für uneinsichtigen Wiederholungstäter

Das Kammergericht (KG) Berlin hat in einem Beschluss klargestellt, dass sich hartnäckige Wiederholungstäter im Straßenverkehr nur selten erfolgreich auf eine drohende berufliche oder private Existenzgefährdung berufen können, um ein Fahrverbot abzuwenden. Ein Betroffener hatte gegen einen Beschluss des Amtsgerichts Tiergarten Rechtsbeschwerde eingelegt, mit dem gegen ihn neben einer Geldbuße ein Regelfahrverbot verhängt worden war. Seine Einwände zielten vor allem darauf ab, das Fahrverbot wegen angeblich gravierender Folgen für seine wirtschaftliche Situation in eine höhere Geldbuße umzuwandeln (KG Berlin, Beschluss vom  3. Senat für Bußgeldsachen 07.07.2025, Az.: 3 ORbs 110/25, 3 ORbs 110/25 - 122 SsBs 31/25).

Geschwindigkeitsschätzungen sind für eine Verurteilung nicht wirklich belastbar. Foto: iStock.com/Peter Schaefer
Rotlichtverstoß: Schätzungen reichen nicht für Fahrverbot

Ein qualifizierter Rotlichtverstoß liegt vor, wenn ein Fahrzeug die Haltlinie mehr als eine Sekunde nach Beginn der Rotphase überfährt. Für diese schwerere Form des Verstoßes mit erhöhtem Bußgeld und regelmäßigem Fahrverbot genügt jedoch keine unsichere Schätzung. Das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) hat eine Verurteilung deshalb auf einen einfachen fahrlässigen Rotlichtverstoß reduziert (BayObLG, Beschluss vom 11.03.2026, Az.: 201 ObOWi 105/26).

Bei chronischem Cannabis-Konsum kann eine Teilnahme am Straßenverkehr kritisch werden. Foto: GRAS GRÜN auf Unsplash
Trotz Legalisierung: Gericht sieht Fahreignung bei starkem Cannabiskonsum kritisch

Das Verwaltungsgericht (VG) Berlin hat in einem Eilverfahren entschieden, dass hohe THC-Werte im Blut eines Verkehrsteilnehmers erhebliche Zweifel an dessen Fahreignung begründen können. Hintergrund war eine Verkehrskontrolle, bei der bei einem Pkw-Fahrer auffällig hohe Werte festgestellt wurden. Die zuständige Straßenverkehrsbehörde forderte daraufhin ein medizinisch-psychologisches Gutachten, um die Fahreignung zu überprüfen. Da der Fahrer dieser Aufforderung nicht nachkam, wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen (VG Berlin, Beschluss vom 23.07.2026, Az.: 11 L 401/26).

Das absichtliche Zufahren auf eine Person ist nicht automatisch ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr. Foto: iStock.com/Pipat Yapathanasap
Mit Auto auf Restaurantgast losgefahren: Beinahe-Unfall im Urteil nicht belegt

Der Bundesgerichtshof (BGTH) hat eine Verurteilung wegen schweren gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr aufgehoben, nachdem ein Autofahrer auf dem Parkplatz eines Schnellrestaurants auf einen Mann losgefahren war. Das Landgericht Hildesheim hatte den Angeklagten zuvor zu zwei Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, weil er mit einem Pkw mit hoher Geschwindigkeit auf einen etwa 15 Meter entfernten Zeugen zugesteuert haben soll, um sich für einen vorausgegangenen tätlichen Angriff zu rächen. Der BGH sah die rechtlichen Voraussetzungen für einen vollendeten gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr aber nicht hinreichend festgestellt und verwies die Sache zur neuen Verhandlung an eine andere Strafkammer zurück (BGH, Beschluss vom 20. Mai 2025, Az.: 4 StR 168/25).