Rechtsprechung rund ums Verkehrsrecht, Bußgeldrecht und Verkehrsstrafrecht
Das Verwaltungsgericht (VG) Aachen hat einer jungen Fahranfängerin im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes ihren Führerschein zurückgegeben. Der Grund: Die Behörde hatte die gesetzlich vorgeschriebene klare Frist zur Teilnahme an einem Aufbauseminar nicht gesetzt – ein Versäumnis mit weitreichenden Folgen (VG Aachen, Beschluss vom 25.02.2021, Az.: 3 L 775/20).
Das Verwaltungsgericht (VG) Koblenz hat den Eilantrag eines Autofahrers abwiesen, der sich gegen den Entzug seiner Fahrerlaubnis gewehrt hatte, da ihm ein amphetaminhaltiges Medikament ärztlich verordnet worden war. Der Mann hatte bei einer Polizeikontrolle drogentypische Ausfallerscheinungen gezeigt, und der toxikologischer Befund hatte den Konsum von Amphetamin nachgewiesen (VG Koblenz, Beschluss vom 19.05.2022, Az.: 4 L 455/22.KO)
Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat eine Rechtsbeschwerde gegen ein Fahrverbot wegen Cannabis-Konsums abgelehnt. Der Betroffene hatte geltend gemacht, dass zuvor aufgrund desselben Lebenssachverhalts bereits verwaltungsrechtlich die Entziehung der Fahrerlaubnis ausgesprochen worden sei, und sah hierin eine Doppelbestrafung (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.12.2022, Az.: 2 RBs 179/22).
Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat eine Entscheidung des Amtsgerichts Wiesbaden aufgehoben, das einem Berufskraftfahrer trotz erheblichen Tempoverstoßes ein Fahrverbot erspart hatte. Die Richter betonten: Ausnahmen vom Regelfahrverbot sind möglich – müssen aber fundiert begründet und auf nachweisbaren Tatsachen beruhen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.04.2022, Az.: 3 Ss-OWi 415/22).
Ein Anhänger mit falschem Kennzeichen gilt bereits dann als „in Gebrauch genommen“, wenn er im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt wird. Das hat das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) im Fall eines Angeklagten entschieden, der einen Anhänger mit einem nicht für dieses Fahrzeug vorgesehenen Kennzeichen im öffentlichen Verkehrsraum am Straßenrand abgestellt hatte (BayObLG, Beschluss vom 03.11.2021, Az.: 203 StRR 504/21).