Rechtsprechung rund ums Verkehrsrecht, Bußgeldrecht und Verkehrsstrafrecht

Dokumentiert ein Blitzerfoto eine Verkehrsordnungswidrigkeit, ist noch nicht garantiert, ob die Behörden auch des Fahrers habhaft werden können. Denn dieser muss zunächst identifiziert werden. Hierbei kann auch das Einwohnermeldeamt unterstützend tätig werden, indem es der Bußgeldstelle auf Anforderung ein Pass- oder Personalausweisfoto des vermutlichen Fahrers überlässt. Bei einer solchen "Amtshilfe" liegt kein Verstoß gegen die Regelungen des Pass- bzw. des Personalausweisgesetzes vor, wie eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz zeigt (OLG Koblenz, Beschluss vom 02.10.2020, Az.: 3 OWi 6 SsBs 258/20).

Wer am Straßenverkehr teilnimmt, sollte in der Lage sein, normale Verkehrsschilder zu erkennen und zu verstehen. Dies veranschaulicht eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main. Dieses hat einem Betroffenen, der sich gegen eine Geldbuße von 900 € und ein dreimonatiges Fahrverbot wehren wollte, deutlich zu verstehen gegeben, dass eine Beschilderung mit einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 60 km/h und einem Überholverbot für Lkw und Busse nicht "verwirrend" sei. Das Gericht stellte klar, dass derjenige, der Verkehrsschilder nicht verstehe oder verstehen wolle, vorsätzlich handele, da er sich bewusst und gewollt gegen die Rechtsordnung stelle (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 20.01.2025, Az.: 2 Orbs 4/25).

Das erste Urteil des Landgerichts (LG) Trier im Falle einer Amokfahrt hatte der Bundesgerichtshof (BGH) weitgehend aufgehoben. Daraufhin hat das Landgericht Trier den Angeklagten wegen mehrfachen Mordes, versuchten Mordes und versuchten Totschlags zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Dieses Urteil hat der BGH nun bestätigt (BGH, Beschluss vom 28.01.2025, Az.: 4 StR 405/24)

Die aktuelle Serie mit Entscheidungen rund um das Tragen eines Gesichtsschleiers, eines Niqabs, wurde unlängst vom Verwaltungsgericht (VG) Trier fortgesetzt. Auch dieses hat die Klage einer Muslimin auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Verhüllungsverbot der Straßenverkehrsordnung abgewiesen und die Verkehrssicherheit und den Schutz Dritter höher gewichtet (VG Trier, Urteil vom 25.02.2025, Az.: 9 K 4557/24.TR).

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH), München, hat die Entziehung der Fahrerlaubnis des Antragstellers aufgrund des Fahreignungs-Bewertungssystems bestätigt. Gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) ist die Fahrerlaubnis zwingend zu entziehen, sobald der Fahrer acht oder mehr Punkte erreicht. Der VGH entschied, dass ein Verstoß gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht vorliegt, selbst wenn der Antragsteller, in diesem Fall ein Pharmareferent, beruflich Vielfahrer ist und auf die Fahrerlaubnis angewiesen ist (VGH München, Beschluss vom 19.12.2024, Az.: 11 CS 24.1933).

Der 63. Deutsche Verkehrsgerichtstag (29. bis 31. Januar 2025) hat erneut zentrale Fragestellungen rund um das Verkehrsrecht in den Fokus gerückt. In verschiedenen Arbeitskreisen wurden brisante Themen wie Cannabis-Missbrauch im Straßenverkehr und die Vorbereitung auf die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) eingehend analysiert. Darüber hinaus standen die „sieben Todsünden“ des § 315c StGB sowie die Rolle von Fußgängern im Verkehrsgeschehen zur Diskussion. Die Erkenntnisse aus diesen Sitzungen bieten wertvolle Einblicke in aktuelle Herausforderungen und Entwicklungen im deutschen Verkehrsrecht. Die Empfehlungen dienen häufig als Anregung für den Gesetzgeber. Wir stellen hier die Empfehlungen der für das Verkehrsstrafrecht und das Bußgeldrecht relevanten Arbeitskreise vor.