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Rechtsprechung rund ums Verkehrsrecht, Bußgeldrecht und Verkehrsstrafrecht

Showdown auf einem Parkplatz nach einem Streit. Gericht muss klären, ob eine konkrete Gefahr vorlag. Foto: iStock.com/Mantvydas Krikstaponis
Ein schwerer gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr erfordert eine konkrete Gefahr

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Urteil des Landgerichts Hildesheim wegen schweren gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung zurückverwiesen. Nach Auffassung des 4. Strafsenats tragen die Feststellungen der Vorinstanz nicht die Annahme einer vollendeten Tat, weil eine konkrete Gefahr für Leib oder Leben nicht hinreichend belegt ist (BGH, Beschluss vom 20.05.2025, Az.: 4 StR 168/25).

Wer einen Blitzer umstößt, kann sich auch ohne Beschädigung des Gerätes strafbar machen. Foto: Denny Müller auf Unsplash
Blitzer umgestoßen: Wann das Strafrecht greift

Am Karfreitag 2023 entschloss sich ein Mann, seinem Ärger über eine Geschwindigkeitsmessung auf ungewöhnliche Weise Luft zu machen. Er versetzte einer mobilen Messanlage einen gezielten Tritt und brachte die Seiten- und Frontkamera zu Fall. Die Technik selbst blieb zwar unbeschädigt, doch die laufenden Messungen kamen für etwa eine Stunde vollständig zum Erliegen. Aus einer vermeintlichen „Dumme-Jungen-Streich“-Aktion wurde schnell ein Fall für die Strafgerichte (OLG Hamm, Beschluss vom 04.04.2025, Az.: 4 ORs 25/25).

Wer Bus fährt sollte nicht mit dem Handy telefonieren und die Hände bevorzugt am Lenkrad haben. Foto: iStock.com/Igor Vershinsky
Haarbürste oder Handy? Busfahrer scheitert mit ungewöhnlicher Ausrede vor Gericht

Ein Busfahrer hat vor dem Amtsgericht (AG) Frankfurt am Main versucht, einen Handyverstoß am Steuer mit einer ungewöhnlichen Erklärung abzuwenden: Bei dem Gegenstand, den er während der Fahrt ans Ohr gehalten habe, handele es sich nicht um ein Mobiltelefon, sondern um eine Bürste zum Kämmen seines Barts. Das Gericht ließ diese Erklärung nicht gelten und verurteilte ihn im Juni 2020 zu einer Geldbuße von 180 Euro (AG Frankfurt a. M., Urteil vom 16.06.2020, Az.: Owi 363 Js 72112/19).

Beim Toleranzabzug ist der Wert immer zugunsten des Betroffenen aufzurunden. Foto: iStock.com/manwolste
Bayerisches Oberstes Landesgericht stärkt Regeln für Tempokontrollen durch Nachfahren

Wer zu schnell unterwegs ist und von der Polizei per Nachfahren gemessen wird, kann sich nicht auf formale Details wie ein paar Minuten oder Meter Unterschied berufen. In einem Beschluss hat das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) klargestellt, dass bei einer solchen Geschwindigkeitsmessung vor allem das Fahrverhalten des Betroffenen im Mittelpunkt steht. Die Richter bestätigten im Grundsatz die Verurteilung eines Autofahrers wegen einer erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung, korrigierten aber die Berechnung der Überschreitung und damit auch die Höhe der Geldbuße (BayObLG, Beschluss vom 03.02.2025, Az: 201 ObOWi 22/25).

Ein Lackschaden beim Aufreißen der Türe wegen eine Spinnenphobie endet trotz Weiterfahrt nicht unbedingt als unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Foto: Haberdoedas auf Unsplash
Panikreaktion im Parkhaus: Amtsgericht Calw spricht Angeklagte vom Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort frei

Das Amtsgericht Calw hatte über einen Vorfall in einem Parkhaus zu entscheiden, bei dem durch das Öffnen einer Fahrzeugtür ein Sachschaden an einem Nachbarfahrzeug entstand. Gegenstand des Verfahrens war die Frage, ob dieses Geschehen als „Unfall im Straßenverkehr“ im Sinne von § 142 StGB zu qualifizieren ist und ob sich die Angeklagte durch das anschließende Verlassen des Parkhauses strafbar gemacht hat. Das Gericht sprach die Angeklagte aus rechtlichen Gründen frei (Amtsgericht Claw, Urteil vom 07.03.2024, Az.: 8 Cs 33 Js 364/24).

Das Essen sollte den Standzeiten vorbehalten sein. Ein Müsli als Lkw-Fahrer während der Fahrt zu essen, kann teuer werden. Foto: iStock.com/Jovanmandic
Müsli am Steuer: Gericht verurteilt Lkw-Fahrer zu 100 Euro Bußgeld

Ein ungewöhnlicher Fall beschäftigte das Amtsgericht (AG) Karlsruhe: Ein Lkw-Fahrer hatte sich während der Fahrt auf der Autobahn sein Frühstück zubereitet und verzehrt – und wurde dafür wegen Fahrens mit nicht angepasster Geschwindigkeit zu einer Geldbuße von 100 Euro verurteilt (AG Karlsruhe, Urteil vom 29.04.2019, Az.: 6 OWi 440 Js 24131/18).