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Rechtsprechung rund ums Verkehrsrecht, Bußgeldrecht und Verkehrsstrafrecht

Auch beim zweiten Anlauf für die Fahrerlaubnis gilt ein enger Rahmen für verkehrsgerechtes Verhalten. Foto: Gerhard Seybert - stock.adobe.com
Fahrerlaubnis auf Probe nach Neuerteilung: Medizinisch-Psychologisches Gutachten nach Verkehrsverstoß

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hat entschieden, dass die zuständige Fahrerlaubnisbehörde in bestimmten Fällen die Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens anordnen kann. Dies gilt für Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe, die nach schwerwiegenden oder wiederholten weniger schwerwiegenden Verkehrsverstößen auf ihre Fahrerlaubnis verzichtet hatten und denen dann später erneut eine Fahrerlaubnis erteilt worden ist, in deren Probezeit sie sich gerade befinden (BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 2024, Az.: 3 C 3.23).

Eine Drogeneinnahme durch die Verwechslung eines Getränks ist eher unwahrscheinlich. Foto: iStock.com/Santiago del Rio
Die Annahme einer unbewussten Drogeneinnahme erfordert ein sehr schlüssiges und glaubhaftes Vorbringen

Gibt es Probleme mit Drogen, taucht immer wieder gerne das Argument auf, sie unbewusst aufgenommen zu haben, etwa durch das Verwechseln eines Getränks. So konnte auch das Oberverwaltungsgericht (OVG) Sachsen-Anhalt in einem Verfahren klarstellen, dass in solchen Fällen ein detaillierter, in sich schlüssiger und glaubhafter Sachverhalt vorgetragen werden muss, um einen solchen Geschehensablauf als möglich erscheinen zu lassen und eine Nachprüfung einzuleiten (OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26.10.2022, Az.: 3 M 88/22)

Ohne gegenwärtige Gefahr keine präventive Sicherstellung. Foto: The Ride Academy auf Unsplash
OVG Koblenz stellt klar: Motorrad wurde zu Unrecht von der Polizei sichergestellt

Die Polizei kann eine Sache sicherstellen, um eine gegenwärtige Gefahr abzuwehren. Dies rechtfertigt jedoch nicht, ein Motorrad sicherzustellen, wenn der Fahrer bei einer Verkehrskontrolle angehalten wurde und die Polizei sein vorangegangenes Verhalten als verbotenes Kraftfahrzeugrennen bewertet hat. In einem entsprechenden Fall sah das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz keine gegenwärtige Gefahr, die hätte abgewehrt werden müssen (Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 30.04.2024, Az.: 7 A 10988/23.OVG).

Eine vermeintliche Gefahrensituation bedeutet nicht automatisch, dass ein Fahrer fahrlässig zu schnell fährt. Foto: Sven Grundmann - stock.adobe.com
Vermeintliche Notsituation kann bei Geschwindigkeitsüberschreitung auch für bedingten Vorsatz des Fahrers sprechen

Das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken hat eine Entscheidung des Amtsgerichts Kaiserslautern aufgehoben und zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen, da sich dieses im ersten Verfahren nicht ausreichend mit den Einlassungen des Fahrers auseinandergesetzt hatte. Das Gericht war von einer fahrlässigen Überschreitung der Geschwindigkeit ausgegangen, hätte laut OLG aber auch eine bedingt vorsätzliche Überschreitung prüfen müssen (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 03.02.2022, Az.: 1 OWi 2 SsBs 113/21).

Ist nicht unbedingt der Standard: Geschwindigkeitsmessung mittels geeichter Stoppuhr. Foto: iStock.com/MichaelNivelet
Geschwindigkeitsmessung mit Stoppuhr aus nachfahrendem Fahrzeug muss ausreichend dokumentiert sein

Da im angefochtenen Urteil Feststellungen zu einer ganzen Reihe von Punkten fehlten, hat das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg die Entscheidung eines Amtsgerichts aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen. Das Amtsgericht hatte den Betroffenen auf der Basis einer Stoppuhrmessung aus einem nachfahrenden Fahrzeug wegen vorsätzlichen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu einer Geldbuße von 400 € und einem einmonatigen Fahrverbot verurteilt.

Der Niqab verstößt gegen das Verschleierungsverbot beim Führen eines Kraftfahrzeugs. iStock.com/Korrawin
OVG Rheinland-Pfalz lehnt Ausnahmegenehmigung zum Tragen eines Niqab im Straßenverkehr ab

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz hat entschieden, dass der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz den Antrag einer Muslimin auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Verhüllungsverbot der Straßenverkehrsordnung zu Recht abgelehnt hat. Die Klägerin hatte sich in ihrem Antrag auf religiöse Überzeugungen berufen, die ihr das Tragen eines Gesichtsschleiers (Niqab) in der Öffentlichkeit vorschreiben (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 13.08.2024, Aze.: 7 A 10660/23.OVG)