Rechtsprechung rund ums Verkehrsrecht, Bußgeldrecht und Verkehrsstrafrecht
Was passiert, wenn ich meinen Führerschein nicht dabei habe? Diese Frage stellen sich viele Autofahrer. Sie werden von der Polizei kontrolliert und sollen Fahrzeugschein, Führerschein und Personalausweis zeigen – aber der Führerschein ist nicht dabei.
Sie wurden geblitzt? Dann gibt es einen Trick, der auf den kurzen Verjährungsfristen im Bußgeldrecht basiert. Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten verjährt die Verfolgung nämlich bereits nach drei Monaten – und genau das können Sie nutzen.
Sie haben Post von der Polizei bekommen – eine Vorladung als Beschuldigter oder einen Anhörungsbogen. Der erste Gedanke: "Was habe ich falsch gemacht?" Der zweite: "Ich muss da hingehen und das klären."
Die meisten Menschen machen im Straßenverkehr nicht den entscheidenden Fehler beim Fahren, sondern beim Reden. Manchmal ruiniert ein einziger Satz das ganze Verfahren.
Sie bekommen ein Schreiben von der Polizei: "Im Rahmen polizeilicher Ermittlungen soll festgestellt werden, wer das Fahrzeug mit dem Kennzeichen XY-123 zu der Zeit geführt hat..."
Sie haben bestimmt schon davon gehört, dass Sie Ihren Führerschein beim Autofahren immer dabeihaben müssen. Doch wussten Sie, dass das Nicht-Mitführen des Führerscheins in bestimmten Situationen tatsächlich zu Ihrem Vorteil sein kann? Als Fachanwalt für Strafrecht mit Spezialisierung auf Verkehrsrecht begegne ich in meiner Kanzlei in Düsseldorf regelmäßig Mandanten, die durch das Mitführen ihres Führerscheins erhebliche Nachteile erlitten haben.