Rechtsprechung rund ums Verkehrsrecht, Bußgeldrecht und Verkehrsstrafrecht

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz hat in einem Eilverfahren die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße bestätigt, wonach die Polizei ein Fahrzeug nach einem gefährlichen Überholmanöver sicherstellen durfte. Die besonderen Umstände des Falles wurden als ausreichende Grundlage für die Maßnahme zur Gefahrenabwehr angesehen (OVG Rheinland Pflaz, Beschluss vom 29.08.2023, Az.: 7 B 10593/23.OVG).

Eine Muslimin ist vor dem Verwaltungsgericht (VG) Neustadt an der Weinstraße mit dem Antrag gescheitert, eine Ausnahmegenehmigung zum Tragen eines Gesichtsschleiers (Niqab) während der Fahrt zu erhalten. Das Gericht wies ihre Klage als unbegründet ab. Ein Niqab verhüllt im Gegensatz zu einem Kopftuch nicht nur die Haare, sondern auch den Hals-, Schulter- und Brustbereich sowie das Gesicht. Einzig unverhüllt ist die Augenpartie (VG Neustadt, Urteil vom 26. Juli 2023, Az.: 3 K 26/33.NW).

Fahrerlaubnisbehörden dürfen aus Sicht des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (BayVGH) kein Fahrverbot für fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge aussprechen, seien es Fahrräder, E-Scooter oder andere Fahrzeuge, die ohne Fahrerlaubnis benutzt werden dürfen. Das Gericht hob ein entsprechendes gegen den Kläger ergangenes Fahrverbot auf. Noch kann gegen das Urteil Revision beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden (BayVGH, Urteil vom 17.04.2023, Az. 11 BV 22.1234).

Grundsätzlich darf die Fahrerlaubnisbehörde von der Nichteignung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen ausgehen, wenn diese ein angefordertes Gutachten nicht vorlegt. Dem steht, wie das Verwaltungsgericht (VG) Koblenz klargestellt hat, auch nicht automatisch entgegen, wenn zuvor ein Strafgericht das Thema Fahreignung erörtert hat. Denn die Behörde ist nur an eine strafrichterliche Eignungsbeurteilung gebunden, wenn diese auf ausdrücklich in den schriftlichen Urteilgründen getroffenen Feststellungen beruht und die Fahrerlaubnisbehörde zudem von demselben und nicht von einem umfassenderen Sachverhalt auszugehen hat (VG Koblenz, Beschluss vom 24.08.2022, Az.: 4 L 746/22.KO).

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat eine Verfassungsbeschwerde abgelehnt, bei der es um die gerichtliche Festsetzung eines Bußgeldes aufgrund einer vorgeworfenen Geschwindigkeitsüberschreitung ging. Die Beschwerde richtete sich gegen die Verwertung eines Geschwindigkeitsmessergebnisses, das aufgrund des Einsatzes eines mobilen Geschwindigkeitsmessgeräts des Typs Leivtec XV3 ermittelt wurde. Der Beschwerdeführer argumentierte, dass das Messgerät keine "Rohmessdaten" speichert und somit ein nicht überprüfbares Ergebnis vorliegt (BVerfG, Beschluss vom 20.06.2023, Az.: 2 BvR 1167/20)

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung einer Frau wegen Totschlags durch Überfahren bestätigt. Das Landgericht (LG) Stuttgart hatte sie wegen Totschlags in Tateinheit mit vorsätzlichem gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr zu einer Freiheitsstraße von drei Jahren verurteilt, die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperrfrist für deren Wiedererteilung festgesetzt. Der BGH konnte bei der Überprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten erkennen (BGH, Beschluss vom 14.02.2023, Az.: 4 StR 485/22).