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Freispruch nach Stinkefinger in Richtung Radarmessgerät

Einen Stinkefinger zu zeigen, ist nicht immer gleich eine Beamtenbeleidigung. Foto: Gina Sanders - stock.adobe.com

Ein Autofahrer, der einem Messbediensteten bei der Vorbeifahrt an einem Radarmessgerät den ausgestreckten Mittelfinger gezeigt hatte und dabei geblitzt wurde, ist vom Landgericht Düsseldorf vom Vorwurf der Beleidigung freigesprochen worden. Wegen dieses "Stinkefingers" war der  Autofahrer vom Amtsgericht Ratingen im Februar 2022 noch zu einer Geldstrafe wegen Beleidigung in Höhe 30 Tagessätzen mal 40 Euro – also insgesamt 1.200 Euro - verurteilt worden.

Der Mann war an einem Radarmesswagen vorbeigefahren, in dem ein Bediensteter der Bußgeldbehörde den Messbetrieb überwachte. Er war erfasst worden, weil er 10 km/h schneller als erlaubt unterwegs war. Laut Anklage habe der Fahrer als er den Blitzer bemerkte, dem Bediensteten den ausgestreckten Mittelfinger gezeigt.

Der verurteilte Autofahrer hatte gegen seine Verurteilung jedoch Berufung eingelegt. Wie sein Verteidiger Christian Demuth aus Düsseldorf mitteilt, sprach ihn das Landgericht Düsseldorf in der Berufungshauptverhandlung vom Vorwurf der Beleidigung frei und hob das Urteil des Amtsgerichts Ratingen auf. Der Freispruch ist seit dem 13.09.2022 rechtskräftig.

Im Gegensatz zum Amtsrichter hielt es die Strafkammer vor allem angesichts der nur geringfügigen Tempoüberschreitung des Angeklagten nicht für erwiesen, dass er gewollt habe oder damit habe rechnen müssen, dass seine unfeine Geste von jemandem zur Kenntnis genommen werde.

Die Kosten des Verfahrens trägt nun die Staatskasse. Auch um die 20 Euro Verwarnungsgeld für den Geschwindigkeitsverstoß ist der Verkehrssünder durch den Freispruch im Strafverfahren herumgekommen, denn das Verfahren war von der Bußgeldbehörde wegen der angeblichen Beleidigung zur Weiterverfolgung als Strafsache abgegeben worden.

Christian Demuth, Düsseldorf
Rechtsanwalt l Fachanwalt für Strafrecht
Verkehrsrecht l Verkehrsstrafrecht l Bußgeldrecht

 

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