Radfahrer kann zur Nutzung des Radweges verpflichtet werden
Mitunter möchten Radfahrer lieber auf der Fahrbahn als auf dem begleitenden Radweg fahren. Dass das so nicht immer geht, hat das Verwaltungsgericht (VG) Köln festgestellt. Ein Radfahrer hatte gegen eine Radwegebenutzungspflicht geklagt, die für eine rund ein Kilometer lange Strecke entlang einer Landstraße zwischen Kerpen-Buir und Merzenich-Golzheim gilt. Er war der Meinung, dass es auf diesem Teilstück keine besondere Gefahrensituation gebe, die ein Verbot auf der Fahrbahn zu fahren rechtfertige. Das sah das Gericht anders (Urteil vom 08.05.2015, Az.: 18 K 189/14).
Das VG Köln stellte fest, dass bei derartigen Anordnungen der Straßenverkehrsbehörde ein Einschätzungsspielraum zusteht. Und diesen hat die Stadt Kerpen aus Sicht des Gerichts in rechtmäßiger Weise genutzt. Die Richter verwiesen insbesondere auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf der Landstraße . Diese führe zu einem großen Geschwindigkeitsunterschied zwischen dem motorisierten Verkehr und dem Fahrradverkehr. Gerade nachts ergebe sich daraus auf dem unbeleuchteten Streckenabschnitt eine erhebliche Gefahrenlage für Fahrradfahrer, so das Gericht.
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