Einmaliger Kokainkonsum führt zum Entzug des Fürherscheins

Wird der Konsum von Kokain nachgewiesen, genügt bereits der einmalige Konsum zum Entzug der Fahrerlaubnis. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Trier in einem Verfahren bestätigt, mit dem sich ein Betroffener gegen die sofortige Entziehung seiner Fahrerlaubnis wehren wollte (VG Trier, Beschluss vom 05.01.2016, Az.: 1 L3706/15.TR).

Der Antragsteller des Verfahrens war in eine Verkehrskontrolle geraten und die Beamten hatten bei ihm Ausfallerscheinungen festgestellt. Ein erster Test zeigte einen Kokain-Konsum an. Der ärztliche Untersuchungsbericht vom gleichen Tag diagnostizierte eine Beeinflussung durch Drogen. Der toxikologische Befund der ebenfalls sofort entnommenen Blutprobe belegte ebenfalls die Aufnahme von Kokain.

Dies genügte der Fahrerlaubnisbehörde, dem Antragsteller mit sofortiger Wirkung die Fahrerlaubnis zu entziehen. Zu Recht, wie das VG Trier bestätigte: Die entsprechenden Regelungen der Fahrerlaubnisverordnung beinhalteten den Erfahrungssatz, dass bereits die einmalige Einnahme von Kokain regelmäßig die Fahreignung ausschließe. Dies sei unabhängig von der Höhe der Betäubungsmittelkonzentration. Außerdem hatte der Antragsteller keine Gründe vorgebracht, die  eine andere Beurteilung der Lage erfordert hätten.

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