Verwaltungsgericht Berlin bestätigt Fahrerlaubnisentzug bei Cannabiskonsum und E-Scooter-Fahrt
Das Verwaltungsgericht (VG) Berlin hat in einem Eilverfahren einen Beschluss gefasst, der verdeutlicht, dass Cannabiskonsum und die Nutzung von E-Scootern im Straßenverkehr keine gute Kombination darstellen (VG Berlin, Beschluss vom 17.07.2023, Az.: VG 11 L 184/23).
Antragsteller unter Cannabiseinfluss am Lenker
Im Juli 2022 geriet ein Antragsteller mit einem E-Scooter in eine Polizeikontrolle, nachdem er durch Schlangenlinienfahren und riskantes Verhalten aufgefallen war. Eine daraufhin durchgeführte Blutprobe ergab einen THC-Wert von 4,4 ng/ml. Trotz des hohen Wertes behauptete der Antragsteller zunächst, täglich Cannabis zu konsumieren und täglich Auto zu fahren, was er später jedoch als Scherz darstellte.
Folgen des Verstoßes
Die Fahrerlaubnisbehörde forderte den Antragsteller daraufhin auf, ein medizinisch-psychologisches Gutachten zur Fahreignung vorzulegen. Nachdem der Antragsteller binnen der dreimonatigen Frist nicht reagierte, wurde ihm umgehend die Fahrerlaubnis entzogen.
Das Verwaltungsgericht stellte fest, dass die Fahrerlaubnisbehörde bei ungeeigneten Fahrern einschreiten müsse, insbesondere wenn diese das geforderte Gutachten nicht vorlegen.
Konsequenzen und öffentliches Interesse
Das Gericht betonte, dass die Trennung von Cannabiskonsum und dem Führen von Kraftfahrzeugen auch beim Fahren mit einem E-Scooter zwingend sei. Ein THC-Wert von 1,0 ng/ml gilt bereits als problematisch für die Fahrsicherheit. Angesichts des hohen THC-Wertes und des gefährlichen Verhaltens des Antragstellers im Straßenverkehr rechtfertigte das Gericht den sofortigen Entzug der Fahrerlaubnis. Dies diene dem Schutz vor potenziellen Unfällen und Schäden, die durch Drogeneinfluss im Straßenverkehr verursacht werden könnten. Für den Antragsteller kam erschwerend hinzu, dass er zum Zeitpunkt der Verkehrskontrolle nicht nur den Straßenverkehr gefährdet, sondern auch einen regelmäßigen Verstoß gegen das Trennungsverbot auch beim Autofahren eingeräumt hatte.
Christian Demuth, Düsseldorf
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