Harte Drogen führen zu harten Sanktionen
Dass die Gerichte nicht zimperlich vorgehen, wenn ein Fahrzeugführer harte Drogen nimmt, hat das Verwaltungsgericht (VG) Gelsenkirchen unter Beweis gestellt. Es bestätigte in einem Fall, bei dem es um die Einnahme von Amphetaminen ging, den Entzug der Fahrerlaubnis mit sofortiger Wirkung. Wobei es klar stellte, dass die Kraftfahreignung unabhängig davon ausgeschlossen ist, ob ein Fahrzeug geführt wurde oder nicht (Beschluss vom 01.07.2014, Az.: 7 L 938/14).
Entzug der Fahrerlaubnis bei Drogenkonsum
Der Betroffene hatte versucht, sich gegen die sofortige Vollziehung des Entzugs der Fahrerlaubnis zu wehren. Das Gericht stellte klar: Schon der einmalige Konsum sogenannter harter Drogen ist ausreichend, die Kraftfahreignung zu verneinen. Da der Amphetamin-Konsum des Betroffenen durch ein rechtsmedizinisches Gutachten nachgewiesen war, hatte er keine Chance. Zumal der Betroffene zusätzlich mehrfach Cannabis-Produkte konsumiert haben musste.
Kein Ermessensspielraum für die Fahrerlaubnisbehörde
Das Gericht betonte, dass der Fahrerlaubnisbehörde bei feststehender Ungeeignetheit des Führerscheininhabers auch kein Ermessenspielraum zusteht. Es bestätigte die sofortige Vollziehung des Entzugs der Fahrerlaubnis mit der Begründung, die vom Betroffenen ausgehende Gefahr erscheine zu groß, als dass sie bis zur Entscheidung in der Hauptsache hingenommen werden könne. Insofern habe der Betroffene etwaige berufliche und private Nachteile durch den sofortigen Entzug der Fahrerlaubnis hinzunehmen.
Christian Demuth, Düsseldorf
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