Verkehrstherapie kann Fahrerlaubnis retten
Verkehrstherapie kann Fahrerlaubnis retten
Nach einer strafbaren Promillefahrt kommt es ganz entscheidend auf die richtigen Weichenstellungen an. Im Idealfall kann sogar der Führerschein gerettet werden. Wer, direkt nachdem er erwischt wurde, freiwillig an einer anerkannten Verkehrstherapie teilnimmt und zudem glaubhaft abstinent ist, kann auf den Erhalt seiner Fahrerlaubnis hoffen.
Dies geht aus einem aktuellen Urteil des Landgerichts Düsseldorf hervor (Urteil vom 11.4.2008, Az..: 24a Ns 26/07), bei dem es um eine Trunkenheitsfahrt mit 2,12 Promille ging. Der Täter, ein Student, hatte schon während des Strafverfahrens freiwillig mit einer verkehrstherapeutischen Rehabilitationsmaßnahme begonnen und zudem regelmäßig seine Leberwerte analysieren lassen um seinen alkoholabstinenten Lebenswandel nachzuweisen – mit Erfolg. Das Gericht ging daraufhin davon aus, dass er zum Zeitpunkt des Urteils nicht mehr ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen war und gab ihm noch im Gerichtstermin den Führerschein zurück, fünf Monate und eine Woche nach der Tat.
Ohne dieses beherzte Herangehen an das Problem wäre dem Studenten die Fahrerlaubnis durch das Gericht endgültig entzogen worden. Und es gibt noch einen weiteren erfreulichen Nebeneffekt. Durch die Feststellung des Gerichts, dass der Täter wieder fahrtauglich ist, ist die Fahrerlaubnisbehörde gehindert im Anschluss an das Strafverfahren wegen desselben Sachverhalts ein Gutachten zur Frage der Kraftfahreignung des Täters anzuordnen. Damit bleibt ihm die gefürchtete medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) erspart, die normalerweise von der Führerscheinstelle nach Abschluss des Strafverfahrens im Rahmen des Verfahrens zur Neuerteilung der Fahrerlaubnis angeordnet wird.
Sinnvoll ist es nach einer Trunkenheitsfahrt frühzeitig eine Strategien festzulegen und sich anwaltlich vertreten zu lassen. Ohne umfassende fachkundige Beratung kann es durchaus ungewollte Folgen geben. So schlägt die im Fall des Studenten beschriebene Lösung mit sieben Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg zu Buche. Für den, der schon viele Punkte hat, verlagert sich das Problem also nur. In einem solchen Fall wäre es besser darauf hinzuwirken, dass das Gericht den Führerschein entzieht und die freiwillige Verkehrstherapie und die Abtinenznachweise damit belohnt, dass es die Sperrfrist verkürzt. Denn nach einer Entziehung der Fahrerlaubnis und einer anschließenden Neuerteilung ist das Punktekonto wieder sauber. Es gibt auch Unterschiede hinsichtlich der geeigneten Rehabilitationsmaßnahme. Nicht immer ist eine Verkehrstherapie erforderlich. Denkbar ist auch ein anerkanntes verkehrspsychologisches Aufbauseminar.
Christian Demuth, Rechtsanwalt im Bereich Verkehrsrecht, Düsseldorf: "Jeder Fall einer Trunkenheitsfahrt ist anders und erfordert ein sorgfältiges Abwägen der individuellen Problemlage des Beschuldigten."
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