ProViDa und VAMA - WDR berichtet über falsche Messergebnisse

In einer vom Sender „das Erste“ am Dienstag, dem 3. Juli ausgestrahlten Folge des WDR-Magazins „plusminus“ wird in einem Beitrag der Skandal um untaugliche Messergebnisse mit dem Geschwindigkeits-Messsystem ProViDa thematisiert: ProViDa und VAMA - WDR berichtet über falsche Messergebnisse. Geräte dieses Typs werden häufig von der Autobahnpolizei bei Geschwindigkeitsmessungen durch Nachfahren eingesetzt.

Wie sich dank des cleveren Einsatzes eines Kollegen in einem Verfahren vor dem Amtsgericht (AG) Lüdinghausen herausstellt hatte, wurden für diese Geräte in vielen Fällen gültige Eichnachweise ausgestellt, obwohl die Voraussetzungen für eine Eichung gar nicht erfüllt waren. - Ich habe hier auf dieses Problem bereits in einem Artikel vom 16.06.07 hingewiesen. - Wie in dem Beitrag von „plusminus“ berichtet wird, nimmt aus diesem Grund das Eichamt Düsseldorf, nach Aussage eines Mitarbeiters, seit Bekanntwerden des Problems im Herbst 2006 keine Neu-Eichungen an ProViDa-Geräten mehr vor. Andere Eichämter seien spätestens ab Anfang 2007 informiert gewesen. Der Verkehrssachverständige Olaf Neidel bestätigte gegenüber den TV-Journalisten, dass sämtliche Messungen, die mit ProViDA-Systemen durchgeführt wurden, die trotz des bekannten Problems ein Eichsiegel erhalten hatten, als nicht verwertbar angesehen werden müssten. Richter Carsten Krumm vom Amtsgericht Lüdinghausen spricht in dem WDR-Bericht klar aus, dass das Zurückhalten von Informationen über die fehlende Eichfähigkeit der Messgeräte zu Urteilen geführt habe, die „falsch“ gewesen seien.

Eichsiegel für nicht-eichfähige Geräte

Der TV-Bericht hat somit dankenswerter Weise zusätzliche Aufklärung in den von dem Fachblatt „Verkehrsrecht aktuell“ zutreffend als „Skandal“ titulierten Vorgängen gebracht. 
Es ist gut, dass diese Mißstände nun mit Hilfe der Massenmedien in das Bewusstsein einer breiteren Öffentichkeit gerückt werden. Denn es darf niemals außer acht gelassen werden, dass jeder Betroffene ein Recht darauf, nur aufgrund ordnungsgemäß gewonnener Messdaten zu einer Geldbuße oder gar zu einem Fahrverbot verurteil zu werden. 

Der „plusminus“ Beitrag schließt mit dem Hinweis, auf die mittlerweile ebenfalls bekannt gewordene fragwürdige Eichung bei Videoabstandsmessanlagen VAMA. Auch bei Messanlagen dieses Systems , das zum Nachweis von Abstandsverstößen von Autobahnbrücken aus zum Einsatz kommt, kann von einer fehlerhaften Eichung aufgrund einer nicht zugelassenen Systemkomponente ausgegangen werden. Darauf weist seit geraumer Zeit auch schon ein Sachverständigenbüro aus Franken und Sachsen hin.

Das bedeutet für die Betroffenen und Ihre Anwälte: Ist die Messung mit einer Anlage „ProViDa 2000“ oder nach dem VAMA-Verfahren erfolgt, muss genau überprüft werden, ob im Bußgeldverfahren eine Nichtverwertbarkeit des Messergebnisses trotz möglicherweise formell korrekter Eichung zu rügen ist. Wurde eine unzulässige Systemkomponente - CAN-Bus bei ProViDA oder Charaktergenerator Typ CG-P 50E in Kombination mit einer anderen als einer JVC-Videokamera - verwendet, ist von einer ungeeichten Messung auszugehen, was einen Sicherheitsabschlag von mindestens 20 Prozent auf den gemessenen Wert erfordert, wenn es nicht sogar zur Einstellung des Verfahrens führen muss. Gegebenfalls sollte ein Sachverständigengutachten beantragt werden. Natürlich muss auch bedacht werden, dass viele Behörden inzwischen reagiert und das Problem beseitigt haben. So wurde laut Pressberichten in NRW ein Teil der ProViDa-Fahrzeuge aus dem Verkehr gezogen.
 

Christian Demuth, Rechtsanwalt im Bereich Verkehrsrecht, Düsseldorf: "Der Verteidigung bietet sich so in vielen Fällen zwar ein erfolgversprechender Ansatzpunkt, um Messergebnisse zu entkräften, dieser dürfte aber durchaus zeitlich limitiert sein."

 

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