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Rheinische Post zitiert Rechtsanwalt Demuth zu Fehlern bei der Lasermessung

Nicht jeder Bußgeldbescheid wegen überhöhter Geschwindigkeit muss bezahlt werden, denn viele Messungen sind anfechtbar. In der in Düsseldorf erscheienden Rheinischen Post weist Rechtsanwalt Christian Demuth darauf hin, dass das vor allem für Lasermessungen gilt. Gerade bei der Laserpistole könnten Objekte zwischen Pistole und gemessenem Fahrzeug das Ergbnis verfälschen:

Bußgeldbescheid nicht einfach hinnehmen