Rechtsanwalt Christian Demuth im NDR2-Interview
Der Radiosender NDR2 beschäftigt sich mit dem neuen Petzer-Portal gegen Verkehrssünder. In einem Radiointerview, das am 21. März 2014 gegen 16:15 Uhr ausgestrahlt wurde, äußerte sich Rechtsanwalt Christian Demuth zu diesem Thema.
Kritisch sieht Demuth vor allem die Wahrung des verfassungsmäßigen Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, sofern hier neben Kennzeichen auch vermeintliche Tatorte und Tatzeit ins Netz gestellt werden. Es ist gut möglich, dass diese Daten im Einzelfall letztlich zur Einleitung von behördlichen, insbesondere strafrechtlicher Ermittlungsmaßnahmen genutzt werden. Die Polizei kann gar nicht umhin, beim Anfangsverdacht einer Straftat zu ermitteln. Sie ist dazu bei entsprechenden Hinweisen verpflichtet.
Problematisch ist außerdem, dass Leute, die genau wissen, wer das per Kennzeichen angeprangerte Fahrzeug regelmäßig nutzt, auf diese Weise Informationen über den Aufenthalt des Fahrers erhalten können, die dieser vielleicht gar nicht preisgeben möchte. Wer möchte schon, dass Nachbarn, Freunde, der Chef oder der Ehepartner Bewegungsprofile über einen erstellen können.
Letztlich befriedigt das Portal die Lust mancher Zeitgenossen am Denunziantentum.
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