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WDR befragt Rechtsanwalt Christian Demuth zur Alko-Wegfahrsperre

Anfang Februar setzte sich das WDF Fernsehen mit dem Vorschlag von Bundesverkehrsminister Dobrindt auseinander, Wegfahrsperren für ehemalige Alkoholsünder einzuführen, die das Starten des Fahrzeugs erst nach einer Messung des Atemalkoholgehaltes erlauben. Befragt wurde hierzu auch Rechtsanwalt Christian Demuth, der sich als Fachanwalt für Strafrecht vor allem mit dem Thema Verkehrsrecht beschäftigt. Seine Bewertung: Die Idee ist ebenso überflüssig wie rechtlich fragwürdig. Erstens existiert bereits ein strenges System der Fahreignungsbegutachtung, das durch die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) hinreichend Gewähr dafür bietet, dass nur geläuterte Alkoholsünder den Führerschein zurück erhalten. Zweitens, bedeutet der Einbau einer Wegfahrsperre eine Stigmatierung für den betroffenen Autofahrer.