"Unfallursache Blindflug" war das Thema eines Verkehrsforums der Gewerkschaft der Polizei NRW in Düsseldorf, zu dem auch Rechtsanwalt Christian Demuth, Fachanwalt für Strafrecht, als Referent eingeladen war. Die Westfälischen Nachrichten berichteten am 11.03.2015 über die Tagung, in deren Mittelpunkt die Unsicherheiten bei der Anwendung des Handyparagrafen standen. Rechtsanwalt Demuth schilderte einige kuriose Beispiele der Rechtsprechung und erklärte rund 100 anwesenden Polizisten, dass er angesichts dieser Unsicherheiten seinen Mandanten rate, nicht mit der Polizei zu sprechen sondern sich auf das ihnen zustehende Schweigerecht zu berufen.
Mehr Informationen zur Tagung bietet dieser Bericht der Westfälischen Nachrichten: Polizei-Gewerkschaft fordert Überarbeitung des „Handyparagrafen"
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