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Rechtsanwalt Demuth zum Fall der Berliner Raser

Ein Autorennen auf dem Berliner Kurfürstendamm und seine Folgen: Der Tod eines Unbeteiligten brachte den beiden Rasern eine Verurteilung wegen Mordes ein. Es ist die zweite, denn das erste Urteil des Landgerichts Berlin war vom Bundesgerichtshof wegen Feststellungs- und Begründungsfehlern aufgehoben worden. Bei ntv kommentierte Rechtsanwalt Christian Demuth die erneute Verurteilung wegen Mordes.