Verkehrsgerichtstag fordert 1,1-Promille-Grenze für Radfahrer

Der 64. Deutsche Verkehrsgerichtstag in Goslar hat sich erstmals seit 2015 erneut mit dem Thema Alkohol am Lenker von Fahrrädern und Pedelecs befasst. Angesichts gestiegener Unfallzahlen und zunehmender Radverkehrsanteile fordern die Experten einen neuen Bußgeldtatbestand mit klaren Grenzwerten. Die Empfehlungen zielen auf mehr Verkehrssicherheit im Sinne der "Vision Zero" ab.
Neue Promillegrenze und 250 Euro Bußgeld geplant
Der Arbeitskreis empfiehlt die Einführung eines Bußgeldtatbestands, der das Führen von Fahrrädern und Pedelecs ab 1,1 Promille Blutalkoholkonzentration beziehungsweise 0,55 Milligramm pro Liter Atemalkohol als Ordnungswidrigkeit sanktioniert. Diese Grenze orientiert sich an aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen. Beim Erstverstoß soll ein Regelbußgeld von 250 Euro fällig werden, verbunden mit einem Punkt in Flensburg. Damit würden alkoholisierte Radfahrer künftig deutlich härter bestraft als bisher.
MPU auch für Radfahrer bei wiederholten Verstößen
Wer wiederholt alkoholisiert auf dem Fahrrad erwischt wird, muss nach dem Willen des Verkehrsgerichtstags mit einer medizinisch-psychologischen Untersuchung rechnen. Der Arbeitskreis lehnt ausdrücklich jede Ausnahmeregelung ab und verweist auf das geltende Recht. Die MPU-Pflicht soll auch für Radfahrer ohne Einschränkungen gelten, um problematisches Verhalten frühzeitig zu erkennen und zu unterbinden.
Strengere Regeln für Lastenräder werden geprüft
Besondere Aufmerksamkeit widmet der Verkehrsgerichtstag schweren Pedelecs wie Lastenfahrrädern. Die Verkehrssicherheitsforschung wird aufgefordert, zu untersuchen, ob bei diesen Fahrzeugen strengere Alkoholgrenzwerte notwendig sind. Alle Träger der Verkehrssicherheitsarbeit sollen verstärkt und dauerhaft über die Gefahren von Alkohol im Straßenverkehr aufklären. Der Gesetzgeber wird zudem gebeten, entsprechende Mittel für Forschung und Prävention bereitzustellen. Die derzeit strengeren Alkoholgrenzwerte für E-Scooter sollen hingegen unverändert bleiben.
Christian Demuth, Düsseldorf
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