Trotz Legalisierung: Gericht sieht Fahreignung bei starkem Cannabiskonsum kritisch

Das Verwaltungsgericht (VG) Berlin hat in einem Eilverfahren entschieden, dass hohe THC-Werte im Blut eines Verkehrsteilnehmers erhebliche Zweifel an dessen Fahreignung begründen können. Hintergrund war eine Verkehrskontrolle, bei der bei einem Pkw-Fahrer auffällig hohe Werte festgestellt wurden. Die zuständige Straßenverkehrsbehörde forderte daraufhin ein medizinisch-psychologisches Gutachten, um die Fahreignung zu überprüfen. Da der Fahrer dieser Aufforderung nicht nachkam, wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen (VG Berlin, Beschluss vom 23.07.2026, Az.: 11 L 401/26).
Hoher Konsum spricht gegen sichere Trennung
Das Gericht wies den Eilantrag des Betroffenen zurück und bestätigte die Rechtmäßigkeit der behördlichen Maßnahmen. Nach Auffassung des Gerichts deuten hohe THC-Werte auf einen regelmäßigen oder chronischen Konsum hin. In solchen Fällen sei davon auszugehen, dass Betroffene nicht zuverlässig zwischen Cannabiskonsum und der Teilnahme am Straßenverkehr trennen können. Damit fehle eine grundlegende Voraussetzung für die Fahreignung.
Ärztliche Verordnung ohne Einfluss
Das Gericht stellte zudem klar, dass es für die Bewertung der Fahreignung unerheblich ist, ob Cannabis ärztlich verordnet wurde. Eine medizinische Indikation ändere nichts daran, dass die Fähigkeit zur sicheren Teilnahme am Straßenverkehr beeinträchtigt sein kann. Entscheidend sei allein das tatsächliche Konsumverhalten und dessen Auswirkungen.
Gegen den Beschluss vom 23. Juli 2026 (Az.: VG 11 L 401/26) kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.
Christian Demuth, Düsseldorf
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