Blitztrick: So nutzen Sie die 3-Monats-Verjährung zu Ihrem Vorteil
Sie wurden geblitzt? Dann gibt es einen Trick, der auf den kurzen Verjährungsfristen im Bußgeldrecht basiert. Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten verjährt die Verfolgung nämlich bereits nach drei Monaten – und genau das können Sie nutzen.
In diesem Artikel erkläre ich Ihnen, wie dieser Trick funktioniert, warum er legal ist und in welchen Situationen er anwendbar sein kann.
Wie funktioniert der Blitztrick?
Der Trick basiert auf einem einfachen Prinzip: Die Bußgeldstelle weiß nicht, dass Sie bereits am Tag des Verstoßes von einem Messbeamten vor Ort über das eingeleitete Verfahren informiert wurden.
Der Ablauf Schritt für Schritt:
- Sie werden geblitzt an einer Messstelle
- Sie fahren zurück zur Blitzerstelle (sofern möglich)
- Sie sprechen den Messbeamten an und fragen: "Ich wurde gerade geblitzt – was kommt jetzt auf mich zu?"
- Der Beamte erklärt Ihnen, dass ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet wird
- Diese mündliche Erklärung ist bereits eine Anhörung im rechtlichen Sinne
Warum funktioniert das rechtlich?
Die Bußgeldstelle geht davon aus, dass die dreimonatige Verjährungsfrist erst durch die schriftliche Anhörung unterbrochen wird, die Ihnen später zugeht.
Was die Bußgeldstelle nicht weiß: Sie wurden bereits am Tattag durch das Gespräch mit dem Messbeamten angehört. Das ist nämlich auch eine rechtswirksame Anhörung.
Die rechtliche Konsequenz:
| Ereignis | Rechtliche Bedeutung |
|---|---|
| Gespräch mit Messbeamtem | Erste Anhörung (unterbricht Verjährung) |
| Schriftlicher Anhörungsbogen | Zweite Anhörung (unterbricht Verjährung NICHT erneut) |
| 3 Monate nach Gespräch | Verjährung tritt ein |
| Bußgeldbescheid nach 3 Monaten | Zu spät – Verfahrenshindernis |
Das entscheidende Detail
Nach der ersten Anhörung beginnt eine neue Frist von drei Monaten, in der der Bußgeldbescheid erlassen werden muss. Die Bußgeldstelle denkt aber, sie hätte mehr Zeit, weil sie von der mündlichen Anhörung nichts weiß.
Wenn der Bußgeldbescheid Sie dann erreicht und seit dem Tattag bereits mehr als drei Monate verstrichen sind, können Sie einwenden, dass die Verfolgungsverjährung bereits eingetreten ist.
Wie beweisen Sie das Gespräch?
Die wichtigste Frage lautet natürlich: Wie können Sie glaubhaft machen, dass der Messbeamte Ihnen bereits am Tag des Verstoßes gesagt hat, dass ein Bußgeldverfahren eingeleitet wird?
Die Lösung:
- Antrag auf Zeugenvernehmung beim Gericht stellen
- Der Messbeamte muss als Zeuge aussagen
- Vor Gericht muss jeder die Wahrheit sagen
- Der Beamte wird nicht umhinkommen zuzugeben, dass er mit Ihnen gesprochen hat
Wichtige Hinweise
Dieser Trick funktioniert nur, wenn:
- Ein Messbeamter vor Ort anwesend ist (nicht bei automatischen Blitzern)
- Sie die Möglichkeit haben, zurückzufahren
- Der Beamte Ihnen tatsächlich Informationen über das Verfahren gibt
- Die Bußgeldstelle den Bescheid nach Ablauf der 3 Monate erlässt
Dieser Trick ist:
- Legal – Sie nutzen lediglich Ihr Recht auf Information
- Kein Betrug – Sie machen keine falschen Angaben
- Ein absolutes Verfahrenshindernis – Das Verfahren muss eingestellt werden
Die 3-Monats-Frist im Detail
Die Verjährungsfristen im Bußgeldrecht sind bewusst kurz gehalten. Sie sollen sicherstellen, dass Ordnungswidrigkeiten zeitnah verfolgt werden.
So funktioniert die Verjährung:
- Tatbegehung – Die Frist beginnt
- Anhörung – Unterbricht die Frist, neue 3 Monate beginnen
- Bußgeldbescheid – Muss innerhalb der Frist erlassen werden
- Nach Ablauf – Verfolgungsverjährung = Verfahrenshindernis
Fazit
Der Blitztrick ist ein legaler Weg, die kurzen Verjährungsfristen im Bußgeldrecht zu nutzen. Mit etwas Glück und den richtigen Umständen können Sie so die Ahndung eines Bußgeldverstoßes verhindern.
Wichtig: Dieser Trick funktioniert nicht in allen Situationen. Bei automatischen Blitzern ohne Personal vor Ort ist er nicht anwendbar. Und selbstverständlich sollten Sie grundsätzlich die Geschwindigkeitsbegrenzungen einhalten.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie lange ist die Verjährungsfrist bei Geschwindigkeitsverstößen?
Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten beträgt die Verjährungsfrist grundsätzlich drei Monate ab Tatbegehung. Diese Frist kann durch bestimmte Handlungen unterbrochen werden.
Was unterbricht die Verjährungsfrist?
Eine Anhörung des Betroffenen unterbricht die Verjährungsfrist. Nach der Unterbrechung beginnt eine neue Frist von drei Monaten.
Ist der Blitztrick legal?
Ja, der Trick ist vollkommen legal. Sie nutzen lediglich die gesetzlichen Verjährungsfristen und Ihr Recht auf Information.
Funktioniert der Trick bei jedem Blitzer?
Nein. Der Trick funktioniert nur, wenn ein Messbeamter vor Ort anwesend ist, den Sie ansprechen können. Bei automatischen Blitzern ohne Personal ist er nicht anwendbar.
Was ist ein Verfahrenshindernis?
Ein Verfahrenshindernis ist ein Umstand, der die Fortsetzung eines Verfahrens rechtlich unmöglich macht. Die Verjährung ist ein absolutes Verfahrenshindernis – das Verfahren muss eingestellt werden.
Kann die Polizei leugnen, mit mir gesprochen zu haben?
Vor Gericht muss jeder Zeuge die Wahrheit sagen. Der Messbeamte wird das Gespräch nicht leugnen können, ohne sich strafbar zu machen.
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Letzte Aktualisierung: Januar 2026 Autor: Rechtsanwalt Christian Demuth, Fachanwalt für Strafrecht, Düsseldorf
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