Fahrverbot und hohe Geldbuße für Blitzer-Rekord
Zügig unterwegs zu sein, kann auch daneben gehen: In München hat es ein 24-jähriger binnen gut einer Stunde geschafft, elfmal geblitzt zu werden. Daraus resultierten dann letztlich eine fahrlässige und fünf vorsätzliche Überschreitungen der Höchstgeschwindigkeit. Diese summierten sich zu einer Geldbuße von 1.504 € und drei Monaten Fahrverbot – wobei das Amtsgericht (AG) München die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen berücksichtigte. Denn nach den normalen Sätzen wäre eine Geldbuße von 3.760 € fällig gewesen (AG München, Beschluss vom 01.03.2019, Az.: 953 OWi 435 216208/18).
Mehrfache Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
Der Betroffene war im Mai 2018 sehr zügig unterwegs, wobei er mehrere Tunnel durchfuhr. Die Geschwindigkeitsüberschreitungen in den Tunneln lagen bei einer höchstzulässigen Geschwindigkeit von 60 km/h mal bei 34 km/h, mal bei 39 km/h. Und bei einer höchstzulässigen Geschwindigkeit von 50 km/h hatte er mal 46 km/h zu viel auf dem Tacho, mal 52 km/h. In der Spitze brachte er es bei erlaubten 50 km/h auf eine Überschreitung um 64 km/h.
Ab der dritten Überschreitung war es Vorsatz
Bei den ersten beiden Geschwindigkeitsüberschreitungen zeigte sich das Gericht noch kulant: Diese stufte es als fahrlässig ein. Spätestens ab der dritten Überschreitung war nach Meinung der zuständigen Strafrichterin jedoch von Vorsatz auszugehen. Dem Betroffenen attestierte sie, sich am Tattag während der etwas über einstündigen Fahrt bewusst an keine Geschwindigkeitsbeschränkung innerhalb des Stadtgebietes München gehalten und damit zumindest billigend die Geschwindigkeitsüberschreitungen in Kauf genommen zu haben. Dieses Verhalten ist dem Gericht zufolge nach den ersten 14 Minuten Fahrzeit auch hinreichend deutlich nach außen in Erscheinung getreten, um von Vorsatz ausgehen zu können.
Regelgeldbuße aus Rücksicht auf Leistungsfähigkeit reduziert
Bei einigen der Geschwindigkeitsübertretungen ging das Gericht zu Gunsten des Betroffenen von einer tateinheitlichen Verwirklichung aus. Gleichwohl hätte der Bußgeldkatalog bei einem Ansatz der Regelgeldbußen alles in allem eine Geldbuße von 3.760 € ergeben. Hier legte das Gericht jedoch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen zugrunde, der als gelernter Anlagenmechaniker gerade die Meisterschule besuchte, und setzte lediglich jeweils 40 % der Regelgeldbußen an. Wobei das Gericht beim Fahrverbot angesichts der Vielzahl der Geschwindigkeitsüberschreitungen von einer Reduzierung absah. Hinzu kam, dass der Betroffene bereits wenige Tage zuvor zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen begangen hatte, für die er bis zum Urteil ebenfalls Bußgelder und Fahrverbote erhalten hatte.
Der Betroffene hat gegen die Entscheidung Rechtsbeschwerde eingelegt.
Christian Demuth, Düsseldorf
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