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Mehrere hintereinander folgende Schilder für eine Geschwindigkeitsbeschränkung können das Bußgeld erhöhen

Ein massive Warnung erhöht im Falle der Missachtung auch den Grad der Fahrlässigkeit. Foto: Anselm - stock.adobe.com

Die von einem Verkehrszeichen vorgeschriebene Geschwindigkeit zu überschreiten, kann einem Fahrer ein Bußgeld einbringen. Stehen mehrere Schilder mit der gleichen Geschwindigkeitsvorgabe hintereinander, wie es oft außerhalb geschlossener Ortschaften bei besonderen Gefahrenstellen zu finden ist, kann die Regelbuße sogar erhöht werden, wenn sich der Fahrer nicht an die Geschwindigkeit hält. Wie das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz deutlich gemacht hat, handelt der Fahrer in einem solchen Fall mit gesteigerter Fahrlässigkeit, wenn nicht sogar vorsätzlich (OLG Koblenz, Beschluss vom 08.03.2021, Az.: 4 OWi 6 SsRs 26/31).

Schilder waren beidseitig der Fahrbahn angeordnet - dreimal in Folge

Gegen den betroffenen Fahrer war zunächst ein Bußgeld von 70 € festgesetzt worden, da er die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h überschritten hatte. Die Messung war im standardisierten Messverfahren erfolgt. Die Verkehrszeichen, welche auf einer Bundesautobahn eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h angeordnet hatten, waren beidseitig der Fahrbahn aufgestellt, und zwar dreimal in Folge. Nach einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid über 70 € hatte das Amtsgericht den Betroffenen wegen fahrlässiger Begehungsweise der Ordnungswidrigkeit sogar zu einer Geldbuße von 85 € verurteilt. Das Amtsgericht stützte sich dabei darauf, dass der Betroffene die Verkehrsschilder beim Vorbeifahren wahrgenommen hatte und dass er bei Einhaltung der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt die Höchstgeschwindigkeit hätte einhalten können.

Erhöhte Regelbuße wegen höherer Fahrlässigkeit

Das OLG bestätigte, dass in diesem Fall der Fahrlässigkeitsvorwurf als erhöht anzusehen ist und die Regelgeldbuße daher entsprechend erhöht werden kann. Das Gericht stellte klar, dass der Fahrer trotz Kenntnis der angeordneten Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h sein Fahrverhalten sorgfaltswidrig nicht angepasst hatte, obwohl er dazu durch die mehrfache Ausschilderung wiederholt angehalten worden war. Gegenüber dem Normalfall, der Nichtbeachtung eines Verkehrsschildes, sah das OLG hierin eine erhöhte Sorgfaltspflichtverletzung.

Mehrfache Ausschilderung mahnt zu besonderer Vorsicht

Das Gericht erläuterte, dass eine mehrfache Ausschilderung einen verantwortungsbewussten Verkehrsteilnehmer in besonderer Weise dazu veranlassen würde, vorsichtig zu fahren und sich durch einen Blick auf den Tacho zu versichern, ob er die vorgegebene Geschwindigkeit einhält. Dieser Beschilderung sei die Warnung vor einer besonders gefährlichen und unfallträchtigen Stelle zu entnehmen. Wenn ein Fahrer einen solchen Hinweis nicht befolgt, handelt er dem OLG zufolge in zweifacher Hinsicht mit gesteigerter Fahrlässigkeit: Zum einen ignoriere er die Botschaft der besonderen Unfall- und Gefahrenträchtigkeit, zum anderen tue er dies über einen längeren Zeitraum.

Christian Demuth, Düsseldorf
Rechtsanwalt l Fachanwalt für Strafrecht
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