Wer Auto fährt, sollte seine Hände am besten ganz vom Handy lassen. Denn selbst das Betätigen des Home-Buttons, um zu kontrollieren, ob das Handy ausgeschaltet ist, kann mit einem Bußgeld von 100 € geahndet werden. Eine entsprechende Entscheidung des Amtsgerichts Hamm hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm bestätigt. Es setzte sogar noch eins drauf und stellte ausdrücklich klar, dass der Fahrer vorsätzlich gegen das Handyverbot am Steuer verstoßen hat (OLG Hamm, Beschluss vom 29.122016; Az.: 1 RBs 170/16).
Der betroffene Fahrer war von einem Polizisten dabei beobachtet worden, wie er beim Fahren auf den Home-Button seines Handys gedrückt hatte. Das Argument des Betroffenen: Er habe lediglich kontrollieren wollen, ob sein Gerät ein- oder ausgeschaltet gewesen sei.
Das OLG betonte, es sei obergerichtlich geklärt, dass sowohl das Einschalten als auch das Ausschalten eines Mobiltelefons eine im Straßenverkehr unerlaubte Benutzung desselben darstelle. Auch durch das Betätigen des Buttons zur Kontrolle des Betriebszustandes werde das Handy bestimmungsgemäß genutzt. Das Gerät liefere durch den dunkel bleibenden Bildschirm die zuverlässige Information, dass es tatsächlich ausgeschaltet sei. Das OLG bezeichnete diesen Vorgang als eine Art „Negativfunktion“ des ausgeschalteten Geräts. Diese Handhabung sei als Benutzung des Handys bzw. seiner Funktionen anzusehen.
Rechtsanwalt
Christian Demuth
Fachanwalt für Strafrecht
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