Aussagen bei der Polizei: Diese Fehler kosten Sie den Führerschein
Ein kurzer Satz gegenüber der Polizei – und plötzlich steht Ihr Führerschein auf dem Spiel. Als Fachanwalt für Strafrecht erlebe ich in meiner Kanzlei in Düsseldorf immer wieder, wie scheinbar harmlose Aussagen bei der Polizei zu schwerwiegenden Konsequenzen führen.
Das Problem: Die meisten Menschen wissen nicht, dass sie mit bestimmten Äußerungen ihre Situation erheblich verschlimmern. In diesem Artikel zeige ich Ihnen konkret, welche Aussagen Sie unbedingt vermeiden sollten – und warum Schweigen fast immer die bessere Wahl ist.
1. "Ich war in Eile" – Vorsatz statt Fahrlässigkeit
Diese harmlos klingende Aussage kann fatale Folgen haben. Wenn Sie bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung sagen "Ich war in Eile", geben Sie damit zu, vorsätzlich zu schnell gefahren zu sein.
Die Konsequenz: Bei Vorsatz verdoppelt sich die Geldbuße. Aus einem überschaubaren Bußgeld wird plötzlich eine deutlich höhere Strafe.
Mein Tipp: Machen Sie keine Angaben zu Ihren Motiven. Ein einfaches Schweigen ist hier Gold wert.
2. Angaben zur Fahrereigenschaft: "Ja, ich war das"
Wenn die Polizei fragt "Wer hat das Fahrzeug zu der Zeit gefahren?", ist die Versuchung groß, ehrlich zu antworten. Schließlich haben Sie ja nichts zu verbergen – denken Sie.
Das Problem: Mit dieser Aussage belasten Sie sich selbst. Die Polizei muss die Fahrereigenschaft nicht mehr ermitteln. Ohne diese Feststellung hätte das Verfahren möglicherweise eingestellt werden müssen.
Wichtig zu wissen: Bei einer reinen Kennzeichen-Anzeige ist oft unklar, wer tatsächlich gefahren ist. Ihre voreilige Aussage nimmt Ihnen diese Verteidigungschance.
3. Alkohol-Aussagen: "Ich habe vor zwei Stunden getrunken"
Bei einer Alkoholkontrolle kann eine solche Aussage den Unterschied zwischen "gerade noch glimpflich" und "MPU-pflichtig" ausmachen.
So funktioniert die Rückrechnung: Wenn Sie angeben, wann Sie zuletzt Alkohol getrunken haben, wird die Zeit zwischen Blutentnahme und letztem Konsum auf Ihre Blutalkoholkonzentration aufgerechnet.
Beispiel aus der Praxis:
- Gemessene BAK: 1,5 Promille
- Mit Rückrechnung durch Ihre Aussage: 1,6 oder 1,7 Promille
- Ab 1,6 Promille ist die MPU Pflicht
Ohne Ihre Aussage wäre in diesem Beispiel möglicherweise keine MPU erforderlich gewesen.
4. "Ich war übermüdet" oder "Sekundenschlaf"
Nach einem Unfall – etwa gegen eine Leitplanke – kommt die Polizei und fragt nach der Ursache. Viele Menschen antworten dann ehrlich: "Ich bin wohl in einen Sekundenschlaf gefallen" oder "Ich war sehr müde".
Die fatale Konsequenz: Mit dieser Aussage befinden Sie sich sofort im Bereich der Gefährdung des Straßenverkehrs (§315c StGB). Übermüdung gilt als körperlicher Mangel, der ein Strafverfahren nach sich zieht.
Mögliche Folgen:
- Strafverfahren statt Ordnungswidrigkeit
- Entziehung der Fahrerlaubnis
- Eintrag im Führungszeugnis
5. Angaben zu Medikamenten
"Ich nehme Medikamente ein, die möglicherweise die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen" – eine solche Aussage kann weitreichende Folgen haben.
Was passiert: Die Polizei leitet diese Information an die Führerscheinstelle weiter. Sie werden dann aufgefordert, ein ärztliches Gutachten vorzulegen, um zu klären, ob Sie dauerhaft Medikamente einnehmen, die Ihre Fahreignung beeinträchtigen.
Das bedeutet: Aus einer einfachen Kontrolle wird ein Verwaltungsverfahren um Ihre Fahrerlaubnis.
6. Falsche Angaben zum Einkommen
In Strafverfahren (nicht Bußgeldverfahren) werden Sie manchmal nach Ihren Einkommensverhältnissen gefragt. Manche Menschen meinen, sich mit einem besonders hohen Einkommen "präsentieren" zu müssen.
Der Denkfehler: Die Geldstrafe richtet sich nach Ihrem Einkommen. Je höher das angegebene Einkommen, desto höher die Strafe.
Meine Empfehlung: Machen Sie gar keine Angaben zum Einkommen. Dann wird es in der Regel niedriger geschätzt. Sie sind nicht verpflichtet, Auskunft über Ihre Einkommensverhältnisse zu geben.
7. Angaben zum Beruf bei bestimmten Berufsgruppen
Besonders heikel wird es für Menschen, die einer besonderen Aufsichtsbehörde oder Dienstaufsicht unterliegen: Ärzte, Beamte, Anwälte, Lehrer.
Ein Fall aus meiner Praxis: Ein Arzt wurde mit Alkohol am Steuer angehalten. Um sich aus der Situation zu befreien, sagte er: "Ich bin Arzt, ich muss zu einer OP. Lassen Sie mich bitte weiterfahren."
Das Ergebnis: Sofortige Meldung an die Ärztekammer. Eine Untersuchung wurde eingeleitet, ob er noch zuverlässig genug ist, seinen Beruf auszuüben.
Der Grundsatz: Mitteilungen über Strafverfahren können an Dienstvorgesetzte, Berufskammern und Aufsichtsämter gehen. Machen Sie daher möglichst keine Angaben zu Ihrem Beruf.
Die goldene Regel: Schweigen und Anwalt einschalten
All diese Beispiele zeigen eines ganz deutlich: Es ist immer besser, grundsätzlich nichts zu sagen.
So gehen Sie richtig vor:
- Schweigen Sie – außer zu Ihren Personalien
- Kontaktieren Sie einen Anwalt – bevor Sie irgendwelche Aussagen machen
- Warten Sie die Akteneinsicht ab – erst dann kann eine fundierte Strategie entwickelt werden
- Geben Sie nichts Unnötiges preis – jede Silbe landet in der Akte
Ihre Rechte auf einen Blick
| Recht | Bedeutung |
|---|---|
| Aussageverweigerungsrecht | Sie müssen keine Angaben zur Sache machen |
| Recht auf einen Verteidiger | Sie können jederzeit einen Anwalt hinzuziehen |
| Personalienpflicht | Nur Name, Geburtsdatum und Adresse müssen Sie angeben |
| Selbstbelastungsfreiheit | Sie müssen sich nicht selbst belasten |
Die meisten Fehler in Verkehrsstrafverfahren passieren am Anfang – bei der ersten Begegnung mit der Polizei. Was einmal gesagt ist, kann nicht mehr zurückgenommen werden und landet in der Akte.
Merken Sie sich: Jede Aussage, die über Ihre Personalien hinausgeht, kann gegen Sie verwendet werden. Schweigen ist Ihr gutes Recht – nutzen Sie es.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Muss ich der Polizei sagen, ob ich gefahren bin?
Nein. Sie haben das Recht zu schweigen und müssen sich nicht selbst belasten. Nur Ihre Personalien müssen Sie angeben.
Was passiert, wenn ich sage "Ich war in Eile"?
Diese Aussage kann als Eingeständnis von Vorsatz gewertet werden. Bei vorsätzlichen Verkehrsverstößen verdoppelt sich die Geldbuße.
Ab welcher Promillegrenze ist die MPU Pflicht?
Ab 1,6 Promille Blutalkoholkonzentration ist die MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) in der Regel Pflicht.
Darf die Polizei mein Einkommen erfragen?
Die Polizei darf fragen, aber Sie müssen keine Angaben machen. Schweigen Sie, wird Ihr Einkommen meist niedriger geschätzt.
Was ist die Fahrereigenschaft und warum ist sie wichtig?
Die Fahrereigenschaft bezeichnet die Feststellung, wer ein Fahrzeug zu einem bestimmten Zeitpunkt geführt hat. Kann diese nicht festgestellt werden, muss das Verfahren oft eingestellt werden.
Sollte ich als Arzt oder Beamter meinen Beruf nennen?
Nein. Bei bestimmten Berufsgruppen können Mitteilungen an Aufsichtsbehörden oder Berufskammern erfolgen, was zusätzliche Verfahren nach sich ziehen kann.
Wann sollte ich einen Anwalt einschalten?
Sofort, bevor Sie irgendwelche Aussagen machen. Der Anwalt nimmt zunächst Akteneinsicht und entwickelt dann eine Verteidigungsstrategie.
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Wenn Sie bereits Aussagen gemacht haben oder eine Vorladung erhalten haben, kontaktieren Sie mich. Gemeinsam analysieren wir Ihre Situation und entwickeln die beste Verteidigungsstrategie.
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Letzte Aktualisierung: Januar 2026 Autor: Rechtsanwalt Christian Demuth, Fachanwalt für Strafrecht, Düsseldorf
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Telefax: +49 211 2309960
Inhalt dieses Beitrags
- 1. "Ich war in Eile" – Vorsatz statt Fahrlässigkeit
- 2. Angaben zur Fahrereigenschaft: "Ja, ich war das"
- 3. Alkohol-Aussagen: "Ich habe vor zwei Stunden getrunken"
- 4. "Ich war übermüdet" oder "Sekundenschlaf"
- 5. Angaben zu Medikamenten
- 6. Falsche Angaben zum Einkommen
- 7. Angaben zum Beruf bei bestimmten Berufsgruppen
- Die goldene Regel: Schweigen und Anwalt einschalten
- Ihre Rechte auf einen Blick
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Muss ich der Polizei sagen, ob ich gefahren bin?
- Was passiert, wenn ich sage "Ich war in Eile"?
- Ab welcher Promillegrenze ist die MPU Pflicht?
- Darf die Polizei mein Einkommen erfragen?
- Was ist die Fahrereigenschaft und warum ist sie wichtig?
- Sollte ich als Arzt oder Beamter meinen Beruf nennen?
- Wann sollte ich einen Anwalt einschalten?
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