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Schweigen bei der Polizei: So funktioniert das Aussageverweigerungsrecht richtig

Schweigen ist Gold: So nutzen Sie Ihr Aussageverweigerungsrecht richtig

Sie bekommen ein Schreiben von der Polizei: "Im Rahmen polizeilicher Ermittlungen soll festgestellt werden, wer das Fahrzeug mit dem Kennzeichen XY-123 zu der Zeit geführt hat..."

Als Fahrzeughalter werden Sie angeschrieben, weil wahrscheinlich eine Verkehrsstraftat im Hintergrund steht – oder zumindest der Verdacht einer solchen. In diesem Artikel erkläre ich Ihnen, wie Sie Ihr Schweigerecht richtig nutzen und warum das Ihre beste Verteidigungschance ist.


Warum werden Sie angeschrieben?

Wenn Sie als Fahrzeughalter ein solches Schreiben erhalten, bedeutet das in der Regel:

  • Ein Verkehrsverstoß oder eine Verkehrsstraftat wurde begangen
  • Das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen
  • Die Polizei will herausfinden, wer gefahren ist

Wichtig: Sie werden als Zeuge angeschrieben, nicht als Beschuldigter. Das ist ein entscheidender Unterschied.


Zeuge vs. Beschuldigter: Der wichtige Unterschied

Als Beschuldigter

Als Beschuldigter haben Sie ein umfassendes Aussageverweigerungsrecht. Sie müssen nichts sagen.

Als Zeuge

Zeugen sind grundsätzlich verpflichtet, auf polizeiliche Fragen zu antworten – entweder schriftlich oder bei einer Vorladung auf der Polizeidienststelle.

Aber: Es gibt eine entscheidende Ausnahme.


Das Auskunftsverweigerungsrecht für Zeugen

Wenn sich der Zeuge durch seine Angaben selbst belasten könnte – also auch nur die theoretische Möglichkeit besteht, dass anschließend gegen ihn Ermittlungen eingeleitet würden – dann hat dieser Zeuge ein Auskunftsverweigerungsrecht.

Das Zeugnisverweigerungsrecht bei Angehörigen

Daneben gibt es das Zeugnisverweigerungsrecht, das immer dann besteht, wenn der Zeuge durch seine Aussage einen nahen Angehörigen der Gefahr aussetzen würde, dass gegen diesen Ermittlungen durchgeführt werden.

Als Fahrzeughalter gilt: Es besteht immer die Möglichkeit, dass Sie auch der Fahrer waren. Damit greift Ihr Auskunftsverweigerungsrecht.


Warum Sie nicht anrufen sollten

Der Impuls ist verständlich: Im Schreiben steht nicht viel drin – nur dass zu einer bestimmten Zeit ein Verkehrsverstoß begangen wurde. Die Neugier ist groß. Man möchte einfach mal den "netten Polizisten" anrufen und fragen, was eigentlich los ist.

Meine dringende Warnung: Tun Sie das nicht.

Die Gefahr des Anrufs

Es besteht eine große Gefahr, dass Sie dabei unbeabsichtigt eine Aussage machen. Denn: Alles außer "Ich sage nichts" ist eine Aussage.

Beispiel: Sie sagen: "Ja, normalerweise fahre ich dieses Fahrzeug."

Damit haben Sie im Grunde schon zugegeben, dass Sie der Fahrer gewesen sein könnten. Für die Polizei steht dann fest, dass sie gegen Sie ermitteln muss.

Das wäre schon eine Aussage zu viel.


Die beste Verteidigungschance: Die Kennzeichen-Anzeige

Die beste Chance in solchen Verfahren ist tatsächlich, dass die Person des Täters nicht identifiziert werden kann.

Was ist eine Kennzeichen-Anzeige?

Von einer Kennzeichen-Anzeige spricht man, wenn: - Jemand ein Kennzeichen notiert hat - Aber keinen Zeugen gibt, der den Fahrer identifizieren könnte

Wenn die Polizei den Halter anschreibt und um Auskunft bittet, wer das Fahrzeug zur fraglichen Zeit gefahren hat, ist das ein sehr starkes Indiz dafür, dass eine reine Kennzeichen-Anzeige dahintersteckt.

Das bedeutet: Es gibt keinen Zeugen, der den Fahrer identifizieren könnte.

Das ist Ihre Chance

Lassen Sie sich diese Verteidigungschance nicht aus der Hand nehmen, indem Sie als Halter voreilig Angaben machen.


So machen Sie es richtig

Schritt 1: Nicht antworten

Beantworten Sie das Schreiben nicht. Rufen Sie nicht an. Machen Sie keine Angaben.

Schritt 2: Auf Ihr Recht berufen

Berufen Sie sich auf Ihr Auskunfts- oder Zeugnisverweigerungsrecht. Das ist Ihr gutes Recht – bestätigt sogar vom Bundesverfassungsgericht.

Schritt 3: Abwarten

Wenn Sie anschließend als Beschuldigter geführt werden, bekommen Sie ein entsprechendes Schreiben von der Polizei, in dem steht: "Ihnen wird zur Last gelegt, dass..."

Schritt 4: Anwalt einschalten

Spätestens jetzt empfiehlt es sich, einen Fachanwalt für Strafrecht aufzusuchen und sich anwaltlich vertreten zu lassen.

Schritt 5: Akteneinsicht abwarten

Denn auch als Beschuldigter gilt: Ohne vorherige Einsicht in die Ermittlungsakte keine Angaben machen.


Der goldene Grundsatz

Das Recht auf Selbstbelastungsfreiheit gilt: - Für den Beschuldigten - Genauso wie für den Fahrzeughalter, der als Zeuge angeschrieben wird

Dieses Recht hat das Bundesverfassungsgericht bestätigt.

Keine Angaben zu machen ist immer der goldene Weg.


Zusammenfassung

SituationWas Sie tun sollten
Schreiben als Zeuge erhalten Nicht antworten
Neugier, was dahintersteckt Nicht bei der Polizei anrufen
Frage nach dem Fahrer Auf Auskunftsverweigerungsrecht berufen
Als Beschuldigter angeschrieben Anwalt einschalten
Aussage machen wollen Erst nach Akteneinsicht durch den Anwalt

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist der Unterschied zwischen Zeuge und Beschuldigter?

Als Beschuldigter haben Sie ein umfassendes Schweigerecht. Als Zeuge müssen Sie grundsätzlich aussagen – es sei denn, Sie könnten sich selbst belasten (Auskunftsverweigerungsrecht) oder einen Angehörigen (Zeugnisverweigerungsrecht).

Muss ich als Fahrzeughalter sagen, wer gefahren ist?

Nein. Als Halter besteht immer die Möglichkeit, dass Sie selbst gefahren sind. Damit haben Sie ein Auskunftsverweigerungsrecht und müssen keine Angaben machen.

Was ist eine Kennzeichen-Anzeige?

Eine Anzeige, bei der nur das Kennzeichen bekannt ist, aber kein Zeuge den Fahrer identifizieren kann. Ihre beste Verteidigungschance ist, dass der Fahrer nicht ermittelt werden kann.

Darf ich bei der Polizei anrufen, um nachzufragen?

Davon rate ich dringend ab. Jede Äußerung kann als Aussage gewertet werden. Auch "Normalerweise fahre ich das Auto" ist bereits eine Selbstbelastung.

Was bedeutet Selbstbelastungsfreiheit?

Sie müssen keine Angaben machen, die Sie selbst belasten könnten. Dieses Recht ist vom Bundesverfassungsgericht bestätigt und gilt für Beschuldigte und Zeugen gleichermaßen.

Wann sollte ich einen Anwalt einschalten?

Spätestens wenn Sie als Beschuldigter angeschrieben werden. Der Anwalt nimmt Akteneinsicht und berät Sie, ob und welche Aussagen sinnvoll sind.

Was passiert, wenn ich als Zeuge nichts sage?

Die Polizei registriert, dass Sie von Ihrem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch machen. Das ist Ihr gutes Recht und hat keine negativen Konsequenzen.


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Letzte Aktualisierung: Januar 2026 Autor: Rechtsanwalt Christian Demuth, Fachanwalt für Strafrecht, Düsseldorf