Die 5 größten Lügen im Verkehrsrecht: Was Sie wirklich wissen müssen
Die meisten Menschen machen im Straßenverkehr nicht den entscheidenden Fehler beim Fahren, sondern beim Reden. Manchmal ruiniert ein einziger Satz das ganze Verfahren.
In meiner täglichen Praxis als Fachanwalt für Strafrecht sehe ich immer wieder dieselben gefährlichen Irrtümer – Lügen, die Sie vor Gericht absolut zerstören können. In diesem Artikel decke ich die fünf größten Lügen im Verkehrsstrafrecht auf.
Lüge Nr. 1: "Ich muss der Polizei alles erzählen"
Das ist die gefährlichste Lüge überhaupt. Viele glauben, sie müssten sofort alles erklären, um nicht verdächtig zu wirken.
Die Wahrheit: Sie müssen gar nichts erklären – und Sie schaden sich mit einer vorschnellen Aussage mehr als irgendein Polizist oder Richter je könnte.
Warum Schweigen wichtig ist:
- Die Polizei macht ihren Job und notiert alles, Wort für Wort
- Diese Sätze können Ihnen später massiv auf die Füße fallen
- Eine einmal gemachte Aussage lässt sich in der Regel nicht revidieren
- Sie bleibt in der Akte – für immer
Ein Fall aus meiner Praxis:
Ein Mandant sagte nach einem Verkehrsunfall ganz ehrlich zur Polizei: "Ich war wohl zu müde." Er dachte, das würde ihm helfen.
Das Ergebnis: Die Polizei stellte noch am Unfallort seinen Führerschein sicher. Später bekam er eine Anklage wegen Gefährdung des Straßenverkehrs – wegen genau dieses einen Satzes.
Die goldene Regel:
| Pflicht | Freiwillig |
|---|---|
| Personalien angeben | Angaben zur Sache |
| Führerschein aushändigen (wenn dabei) | Erklärungen zum Vorfall |
| Fahrzeugschein aushändigen | Aussagen über Ihr Verhalten |
Lüge Nr. 2: "Dashcams sind entweder immer erlaubt oder immer verboten"
Diese Lüge hält sich sehr hartnäckig, aber sie ist komplett falsch.
Die Wahrheit: Gerade im Strafverfahren sind Dashcams so gut wie immer verwertbar – und sie können Sie entlasten, manchmal sogar retten.
Ein spektakulärer Fall:
Ein Mandant wurde von einem zivilen Fahrzeug angehalten. Der Fahrer – ein Polizeibeamter, privat unterwegs – warf ihm eine Straßenverkehrsgefährdung vor.
Was der Polizist nicht wusste: Mein Mandant hatte eine Dashcam. Auf der Aufnahme sah man deutlich, dass nicht mein Mandant gefährlich gefahren war, sondern der Polizist selbst.
Das Ergebnis vor Gericht:
- Mein Mandant wurde vollständig entlastet
- Der Polizist wurde als Lügner überführt
- Der Staatsanwalt kündigte noch im Gerichtssaal ein Strafverfahren wegen falscher Verdächtigung gegen den Beamten an
Fazit: Das ist das Wunder der Dashcam.
Lüge Nr. 3: "Wer nichts zu verbergen hat, macht einen Drogentest"
Das ist eine brandgefährliche Falschannahme. Viele lassen sich überreden, freiwillig einen Drogentest zu machen – sie denken, das wirkt kooperativ.
Das Problem:
Häufig reicht schon ein minimaler Wert, der gar nichts über die Fahrtüchtigkeit aussagt, um ein komplettes Strafverfahren auszulösen.
Beispiele aus der Praxis:
- Fall 1: Mandant war 48 Stunden vorher auf einer Party, fuhr völlig nüchtern – aber der Test schlug an. Führerschein weg, MPU, monatelanger Stress.
- Fall 2: Mandant nahm nur verschriebene Medikamente, wurde trotzdem positiv getestet.
Wenn die Polizei fragt: "Wollen Sie freiwillig einen Test machen?"
Das ist kein Zufall. Sie hoffen, einen Anfangsverdacht zu finden.
Fazit: Sie müssen diesen Test nicht machen – und in vielen Fällen sollten Sie ihn auch nicht machen.
Lüge Nr. 4: "Handy am Steuer ist ein Bagatelldelikt"
Wer das glaubt, hat die letzten Jahre verschlafen.
Die tatsächlichen Konsequenzen:
- Bußgeld (mindestens 100 Euro)
- Punkte in Flensburg
- Auswirkung auf den Versicherungsschutz
- Bei Unfällen: Schadensersatzansprüche
- Bei schweren Unfällen: Strafverfahren möglich
Was viele nicht wissen:
Der Gesetzgeber hat den Tatbestand auf sämtliche elektronische Geräte erweitert, die der Kommunikation, Navigation, Information oder Organisation dienen.
Das heißt: Es gibt kaum noch ein technisches Gerät, das Sie nicht mit einer unangemessen langen Blickzuwendung oder während der Bedienung in der Hand halten dürfen.
Eine weitere Richtigstellung:
Viele glauben, dass schon das bloße In-der-Hand-Halten verboten ist. Das stimmt nicht ganz:
- Erlaubt: Gerät ohne Blickzuwendung, ohne Bedienhandlung kurz umlegen
- Verboten: Darauf schauen, tippen, wischen oder in einer Weise benutzen, die die Aufmerksamkeit vom Verkehr abzieht
Lüge Nr. 5: "Nach einem Unfall reicht ein kurzes Gespräch"
Das ist eine der teuersten Lügen überhaupt.
Fehler Nr. 1: "Der andere hat gesagt, ich kann weiterfahren"
Verlassen Sie sich niemals auf solche Aussagen. Der andere kann später immer behaupten, er hätte das nie gesagt – und dann stehen Sie wegen Unfallflucht da.
Fehler Nr. 2: "Ich lass einfach einen Zettel am Auto"
Ein Zettel kann wegfliegen, jemand kann ihn entfernen, er kann unlesbar werden. Dann gilt: Sie haben Ihre Pflichten als Unfallbeteiligter nicht erfüllt.
Fehler Nr. 3: "Ich wohne gegenüber, ich gehe kurz rein"
Sobald Sie den Unfallort verlassen – selbst wenn es nur 20 Meter sind – erfüllen Sie den Tatbestand der Unfallflucht.
Der einzig sichere Weg:
Rufen Sie die Polizei. Immer wenn etwas unklar ist, immer wenn der Geschädigte nicht vor Ort ist.
Ein weiterer Fall aus meiner Praxis:
Ein Mandant bekam angeblich die Erlaubnis vom anderen Unfallbeteiligten, weiterzufahren. Später sagte der Unfallgegner, er hätte nie zugestimmt.
Das Ergebnis: Ermittlungsverfahren wegen Unfallflucht. Es hat mich viel Arbeit gekostet, ihn da wieder rauszuholen – und viele haben dieses Glück nicht.
Fazit
Im Verkehrsstrafrecht geht es selten um böse Absicht. Es geht häufig um Unwissen – und genau das führt zu den größten Problemen.
Merken Sie sich:
- Schweigen Sie gegenüber der Polizei (außer Personalien)
- Dashcams können Sie retten
- Freiwillige Tests sind freiwillig – machen Sie sie nicht
- Handy am Steuer ist kein Kavaliersdelikt
- Nach einem Unfall: Polizei rufen, nicht weiterfahren
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Muss ich der Polizei bei einer Kontrolle Auskunft geben?
Nein. Sie müssen nur Ihre Personalien angeben und auf Verlangen Führerschein sowie Fahrzeugschein aushändigen. Alles andere ist freiwillig.
Kann ich wegen einer Dashcam-Aufnahme bestraft werden?
In der Praxis werden Dashcam-Aufnahmen im Strafverfahren regelmäßig als Beweismittel zugelassen. Sie können Ihnen helfen, Ihre Unschuld zu beweisen.
Was passiert, wenn ich einen freiwilligen Drogentest verweigere?
Nichts Nachteiliges. Die Polizei kann dann ohne begründeten Verdacht keine Blutentnahme anordnen. Die Verweigerung eines freiwilligen Tests ist Ihr gutes Recht.
Ab wann ist Handy-Nutzung am Steuer strafbar?
Die Nutzung elektronischer Geräte während der Fahrt ist eine Ordnungswidrigkeit. Bei Unfällen kann daraus aber schnell ein Strafverfahren werden.
Was gilt als "Verlassen des Unfallortes"?
Jedes Entfernen vom Unfallort ohne Erfüllung Ihrer Pflichten als Unfallbeteiligter kann Unfallflucht sein – auch wenn es nur wenige Meter sind.
Darf ich auf die Erlaubnis des Unfallgegners vertrauen?
Nein. Mündliche Absprachen sind nicht beweisbar. Rufen Sie im Zweifel immer die Polizei.
Verwandte Themen
- Aussageverweigerungsrecht bei Polizeikontrolle
- Unfallflucht und Fahrerlaubnis
- Unwissentliche Drogenaufnahme
Benötigen Sie rechtliche Unterstützung?
Wenn Sie bereits in einem Verfahren stecken oder Fragen zu Ihren Rechten haben, kontaktieren Sie mich. Gemeinsam entwickeln wir die beste Verteidigungsstrategie.
→ Jetzt Kontakt aufnehmen → Mehr zum Thema Führerschein
Letzte Aktualisierung: Januar 2026 Autor: Rechtsanwalt Christian Demuth, Fachanwalt für Strafrecht, Düsseldorf
Ihr Experte für Fragen zum Verkehrsrecht, Bußgeldrecht und Verkehrsstrafrecht
Rechtsanwalt
Christian Demuth
Fachanwalt für Strafrecht
Lindemannstraße 13
40237 Düsseldorf
E-Mail:
Telefon: 0211 2309890
Telefax: +49 211 2309960
Inhalt dieses Beitrags
- Lüge Nr. 1: "Ich muss der Polizei alles erzählen"
- Lüge Nr. 2: "Dashcams sind entweder immer erlaubt oder immer verboten"
- Lüge Nr. 3: "Wer nichts zu verbergen hat, macht einen Drogentest"
- Lüge Nr. 4: "Handy am Steuer ist ein Bagatelldelikt"
- Lüge Nr. 5: "Nach einem Unfall reicht ein kurzes Gespräch"
- Fazit
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Muss ich der Polizei bei einer Kontrolle Auskunft geben?
- Kann ich wegen einer Dashcam-Aufnahme bestraft werden?
- Was passiert, wenn ich einen freiwilligen Drogentest verweigere?
- Ab wann ist Handy-Nutzung am Steuer strafbar?
- Was gilt als "Verlassen des Unfallortes"?
- Darf ich auf die Erlaubnis des Unfallgegners vertrauen?
- Verwandte Themen