Führerschein nicht mitführen: Warum das 10€-Risiko sich lohnen kann
Sie haben bestimmt schon davon gehört, dass Sie Ihren Führerschein beim Autofahren immer dabeihaben müssen. Doch wussten Sie, dass das Nicht-Mitführen des Führerscheins in bestimmten Situationen tatsächlich zu Ihrem Vorteil sein kann? Als Fachanwalt für Strafrecht mit Spezialisierung auf Verkehrsrecht begegne ich in meiner Kanzlei in Düsseldorf regelmäßig Mandanten, die durch das Mitführen ihres Führerscheins erhebliche Nachteile erlitten haben.
In diesem Artikel erkläre ich Ihnen, warum das vermeintliche Risiko eines 10€ Verwarnungsgeldes deutlich geringer ist als die möglichen Konsequenzen, wenn die Polizei Ihren Führerschein bei einer Kontrolle in Händen hält.
Die Mitführpflicht und ihre Konsequenzen
Ja, es gibt grundsätzlich eine gesetzliche Pflicht zur Mitführung des Führerscheindokuments. Aber was passiert eigentlich, wenn Sie ohne Führerschein angehalten werden?
Die Konsequenz ist überschaubar: Ein Verwarnungsgeld von lediglich 10€. Das ist alles. Keine Punkte in Flensburg, kein Fahrverbot, keine weiteren rechtlichen Folgen.
Vergleichen Sie das mit den potenziellen Risiken, die entstehen können, wenn Sie Ihren Führerschein dabeihaben und in eine Situation geraten, in der gegen Sie ermittelt wird.
Warum der Führerschein zum Problem werden kann
Beschlagnahme bei Tatverdacht
Stellen Sie sich folgende Situation vor: Jemand zeigt Sie bei der Polizei an. Vielleicht behauptet diese Person, Sie hätten sie im Straßenverkehr gefährdet oder einen Unfall verursacht und seien weitergefahren. Plötzlich werden Sie Beschuldigter in einem Strafverfahren.
Bei Verkehrsstraftaten wie der Unfallflucht (§142 StGB) oder der Gefährdung des Straßenverkehrs (§315c StGB) ist die Entziehung der Fahrerlaubnis neben der Geldstrafe oft die Regel. Besonders bei der Unfallflucht gilt: Sobald der Fremdschaden die Grenze von 1.300€ überschreitet – was bei praktisch jedem Lackschaden der Fall ist – droht die Entziehung.
Was passiert, wenn die Polizei Ihren Führerschein hat?
Sieht die Polizei einen dringenden Tatverdacht, wird sie in der Regel Ihren Führerschein wegnehmen:
- Sicherstellung: Sie geben den Führerschein freiwillig heraus
- Beschlagnahme: Die Polizei nimmt ihn gegen Ihren Willen
In beiden Fällen ist das Ergebnis gleich: Ihr Führerschein landet bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft, und Sie dürfen während des gesamten Ermittlungsverfahrens nicht fahren.
§111a StPO: Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis
Wenn Sie der Beschlagnahme widersprechen, muss ein Ermittlungsrichter innerhalb weniger Tage über die Rechtmäßigkeit entscheiden. Dieser entscheidet nach §111a StPO über die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis.
Wichtig zu verstehen: Der Richter entscheidet nur aufgrund der bisherigen Sachlage – einer oberflächlichen Würdigung der Beweise. Es ist noch nicht geklärt, ob Sie am Ende tatsächlich verurteilt werden. Aber sieht er einen dringenden Tatverdacht, wird die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen.
Die Dauer des Ermittlungsverfahrens
Ein Ermittlungsverfahren kann sich über Wochen oder sogar Monate hinziehen:
- Ihr Anwalt muss zunächst Akteneinsicht nehmen
- Es müssen möglicherweise Zeugen gehört werden
- Haftpflichtversicherungen machen ihr Akteneinsichtsrecht geltend
- Die Staatsanwaltschaft muss alle Unterlagen prüfen
Das bedeutet: Wenn die Polizei Ihren Führerschein am Tag der Kontrolle genommen hat, dürfen Sie während dieser gesamten Zeit nicht fahren – selbst wenn das Verfahren am Ende eingestellt wird.
Der strategische Vorteil: Kein Führerschein dabei
Wenn Sie Ihren Führerschein nicht dabeihaben, kann die Polizei ihn logischerweise auch nicht wegnehmen. In der Praxis führt das oft dazu, dass:
- Die Polizei Sie erstmal weiterfahren lässt
- Weitere Maßnahmen "vergessen" werden
- Die Staatsanwaltschaft keinen Antrag auf vorläufige Entziehung stellt
- Sie während des Ermittlungsverfahrens mobil bleiben
Der entscheidende Punkt: Auch wenn das Verfahren später eingestellt wird und Sie Ihren Führerschein zurückbekommen, ist der Zeitraum ohne Fahrerlaubnis nicht wieder gutzumachen.
Kann die Polizei mich zwingen, den Führerschein herauszugeben?
Nein, bei einer normalen Verkehrskontrolle kann die Polizei Sie nicht zwingen, den Führerschein herauszugeben, wenn Sie ihn nicht dabeihaben.
Wichtige rechtliche Punkte:
- Die Polizei kann nicht in Ihre Wohnung, um den Führerschein zu holen
- Dafür bräuchte sie einen Durchsuchungsbeschluss
- Einen solchen Beschluss bekommt sie in dieser Situation normalerweise nicht
Ausnahme: Wenn bereits ein richterlicher Beschluss nach §111a StPO vorliegt, der Ihnen zugestellt wurde, sind Sie verpflichtet, den Führerschein abzugeben. Aber das ist eine andere Situation – dann hat bereits ein Gericht entschieden.
Das Beispiel Unfallflucht: Wie schnell es jeden treffen kann
Viele meiner Mandanten sagen: "Mir kann so etwas nicht passieren, ich verhalte mich immer vorbildlich." Lassen Sie mich Ihnen erklären, wie schnell jeder in diese Situation geraten kann:
Klassisches Szenario auf dem Parkplatz:
- Sie parken aus und berühren dabei ein anderes Fahrzeug
- Sie bemerken nichts – das Radio ist laut, Sie sind konzentriert
- Ein Zeuge beobachtet die Situation und merkt sich Ihr Kennzeichen oder Gesicht
- Die Polizei erstattet Anzeige wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort
Das Ergebnis: Plötzlich sind Sie Beschuldigter in einem Strafverfahren wegen Unfallflucht. Bei einem Lackschaden, der mehr als 1.300€ Reparaturkosten verursacht, droht die Entziehung der Fahrerlaubnis.
Der Glaubwürdigkeitsvorteil: Der Anzeigende genießt in der Regel einen Glaubwürdigkeitsvorteil gegenüber dem Beschuldigten. Selbst wenn Sie unschuldig sind, kann ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden.
Praktische Tipps für Autofahrer
Meine Empfehlung als Fachanwalt:
-
Führerschein zu Hause lassen: Das Risiko von 10€ Verwarnungsgeld ist deutlich geringer als die potenziellen Nachteile
-
Bei Polizeikontakt ruhig bleiben: Sagen Sie sachlich, dass Sie den Führerschein nicht dabeihaben
-
Keine unnötigen Angaben machen: Sie sind nicht verpflichtet, sich selbst zu belasten
-
Im Ernstfall sofort einen Anwalt kontaktieren: Bevor Sie Aussagen machen, sollten Sie rechtliche Beratung in Anspruch nehmen
Die Entscheidung, den Führerschein nicht mitzuführen, ist eine Abwägung: 10€ Verwarnungsgeld gegen das Risiko, bei einem Ermittlungsverfahren wochenlang ohne Fahrerlaubnis dazustehen. Aus meiner langjährigen Erfahrung als Fachanwalt für Strafrecht kann ich sagen: Das Risiko der 10€ ist das geringere Übel.
Natürlich wünscht sich niemand, in eine solche Situation zu geraten. Aber jeder, der am Straßenverkehr teilnimmt, kann Gegenstand von Ermittlungen werden – sei es durch eine berechtigte Anzeige oder durch unbegründete Vorwürfe. In diesen Fällen zahlt sich Vorsicht aus.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie hoch ist die Strafe, wenn ich den Führerschein nicht dabeihabe?
Bei einer Verkehrskontrolle ohne Führerschein müssen Sie mit einem Verwarnungsgeld von 10€ rechnen. Es gibt keine Punkte in Flensburg und keine weiteren Konsequenzen.
Kann die Polizei meinen Führerschein einfach wegnehmen?
Ja, bei einem dringenden Tatverdacht auf eine Verkehrsstraftat kann die Polizei den Führerschein sicherstellen oder beschlagnahmen. Ohne Führerschein dabei ist das natürlich nicht möglich.
Was bedeutet §111a StPO?
§111a StPO regelt die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis. Ein Ermittlungsrichter kann diese Maßnahme anordnen, wenn ein dringender Verdacht auf eine Verkehrsstraftat besteht, bei der die Entziehung der Fahrerlaubnis droht.
Ab welchem Schaden droht bei Unfallflucht die Fahrerlaubnisentziehung?
Bei der Unfallflucht (§142 StGB) droht die Entziehung der Fahrerlaubnis, wenn der Fremdschaden die sogenannte Fremdschadensgrenze von 1.300€ überschreitet. Bei Lackschäden ist dieser Betrag schnell erreicht.
Darf die Polizei meine Wohnung durchsuchen, um den Führerschein zu holen?
Nein, für eine Wohnungsdurchsuchung braucht die Polizei einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss. Bei einer normalen Verkehrskontrolle bekommt sie diesen in der Regel nicht.
Was ist der Unterschied zwischen Fahrverbot und Fahrerlaubnisentziehung?
Ein Fahrverbot ist zeitlich begrenzt (1-6 Monate) und der Führerschein wird danach automatisch zurückgegeben. Bei der Entziehung der Fahrerlaubnis müssen Sie die Fahrerlaubnis komplett neu beantragen, oft erst nach einer MPU.
Was sollte ich tun, wenn gegen mich wegen einer Verkehrsstraftat ermittelt wird?
Machen Sie keine Aussagen ohne vorherige anwaltliche Beratung. Kontaktieren Sie umgehend einen Fachanwalt für Strafrecht, der zunächst Akteneinsicht nimmt und die Beweislage prüft.
Gilt die Empfehlung auch, wenn ich einen tadellosen Führerschein habe?
Ja, denn jeder kann Opfer einer falschen Anzeige werden. Der Anzeigende genießt in der Regel einen Glaubwürdigkeitsvorteil. Auch bei unbegründeten Vorwürfen kann ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden.
Verwandte Themen
- Unfallflucht und Fahrerlaubnis: Wann droht Entziehung?
- Fahrverbot abwenden wegen beruflicher Unzumutbarkeit
- Strafverfahren hat Vorrang vor Fahrerlaubnisbehörde
- Aussageverweigerungsrecht: Ohne Belehrung kein Beweis
Benötigen Sie rechtliche Unterstützung?
Wenn gegen Sie wegen einer Verkehrsstraftat ermittelt wird, sollten Sie nicht zögern. Als Fachanwalt für Strafrecht mit Spezialisierung auf Verkehrsrecht berate ich Sie zu Ihren Möglichkeiten.
→ Jetzt Kontakt aufnehmen → Mehr zum Thema Führerschein
Letzte Aktualisierung: Januar 2026 Autor: Rechtsanwalt Christian Demuth, Fachanwalt für Strafrecht, Düsseldorf
Ihr Experte für Fragen zum Verkehrsrecht, Bußgeldrecht und Verkehrsstrafrecht
Rechtsanwalt
Christian Demuth
Fachanwalt für Strafrecht
Lindemannstraße 13
40237 Düsseldorf
E-Mail:
Telefon: 0211 2309890
Telefax: +49 211 2309960
Inhalt dieses Beitrags
- Die Mitführpflicht und ihre Konsequenzen
- Warum der Führerschein zum Problem werden kann
- §111a StPO: Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis
- Der strategische Vorteil: Kein Führerschein dabei
- Kann die Polizei mich zwingen, den Führerschein herauszugeben?
- Das Beispiel Unfallflucht: Wie schnell es jeden treffen kann
- Praktische Tipps für Autofahrer
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Wie hoch ist die Strafe, wenn ich den Führerschein nicht dabeihabe?
- Kann die Polizei meinen Führerschein einfach wegnehmen?
- Was bedeutet §111a StPO?
- Ab welchem Schaden droht bei Unfallflucht die Fahrerlaubnisentziehung?
- Darf die Polizei meine Wohnung durchsuchen, um den Führerschein zu holen?
- Was ist der Unterschied zwischen Fahrverbot und Fahrerlaubnisentziehung?
- Was sollte ich tun, wenn gegen mich wegen einer Verkehrsstraftat ermittelt wird?
- Gilt die Empfehlung auch, wenn ich einen tadellosen Führerschein habe?
- Verwandte Themen