Skip to main content

Allgemeine Verkehrskontrolle: Was darf die Polizei – und was sind Ihre Rechte?

Verkehrskontrolle: Was darf die Polizei? Ihre Rechte im Überblick

Jeder kennt die Situation: Im Rückspiegel sehen Sie das Haltesignal der Polizei aufleuchten. Sie haben nichts gemacht, aber trotzdem steigt die Nervosität. Die Polizei kommt ans Auto und fragt: "Wissen Sie, warum wir Sie angehalten haben?"

Als Fachanwalt für Strafrecht mit Spezialisierung auf Verkehrsrecht erkläre ich Ihnen, was die Polizei bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle darf – und vor allem, was Ihre Rechte sind.

Die erste Frage: "Wissen Sie, warum wir Sie angehalten haben?"

Diese Frage ist ein Klassiker. Und sie ist gefährlicher, als sie klingt.

Was viele Menschen falsch machen: Sie antworten ehrlich: "Ja, ich weiß, ich bin ein bisschen zu schnell gewesen" oder "Die Ampel war wohl schon auf Rot."

Das Problem: Sie haben sich gerade selbst belastet. Diese Aussage notiert der Polizist, und wenn ein Bußgeldverfahren eingeleitet wird, kann diese Selbstbelastung nicht mehr rückgängig gemacht werden.

Mein Tipp: Antworten Sie mit einem Achselzucken. Schweigen Sie zu den Vorwürfen. Sie sind nicht verpflichtet, sich selbst zu belasten.

Was Sie tun müssen – und was nicht

Das müssen Sie:

  • Personalien angeben: Name, Geburtsdatum, Adresse
  • Führerschein und Fahrzeugschein aushändigen
  • Anhalten, wenn die Polizei das Haltesignal gibt

Das müssen Sie nicht:

  • Aussagen zum Vorwurf machen
  • Freiwillige Tests durchführen (Pusten, Urintest)
  • Fragen beantworten, die über Ihre Personalien hinausgehen

Alkohol- und Drogentests: Muss ich mitmachen?

Die Polizei ist darauf geschult, Anzeichen für Alkohol- oder Drogenkonsum zu erkennen:

Worauf die Polizei achtet: 

  • Pupillenreaktion
  • Alkoholgeruch (die "Fahne")
  • Lallende oder stockende Sprechweise
  • Starkes Schwitzen
  • Allgemeines Verhalten

Wenn die Polizei entsprechende Anhaltspunkte hat, werden Sie aufgefordert, einen Vortest durchzuführen:

  • Bei Alkoholverdacht: Pusten (Atemalkoholtest)
  • Bei Drogenverdacht: Urintest (Teststreifen)

Die Frage "Haben Sie Alkohol getrunken?"

Sie können diese Frage mit "Nein" beantworten. Vielleicht haben Sie Glück und dürfen weiterfahren. Wenn Sie mit "Ja" antworten, können Sie sicher sein, dass ein Test durchgeführt wird.

Müssen Sie den Test machen?

Nein. Sie sind nicht verpflichtet, an freiwilligen Tests zur Fahrtüchtigkeit mitzuwirken.

Die Konsequenz der Verweigerung: Sie werden zur Polizeiwache mitgenommen, wo eine Blutentnahme angeordnet wird.

Die Blutentnahme: Früher und heute

Früher war für eine Blutentnahme eine richterliche Anordnung erforderlich (sogenannter Richtervorbehalt).

Seit 2017 wurde dieser Richtervorbehalt abgeschafft. Heute gilt: Wenn der Polizist den Verdacht hat, dass Alkohol oder Drogen im Spiel sein könnten, darf er die Blutentnahme selbst anordnen. Es reicht der bloße Anfangsverdacht.

Kann ich die Blutentnahme verweigern?

Theoretisch ja. Aber die Polizei darf dann Zwang anwenden. Das bedeutet: Sie werden fixiert, und die Blutentnahme wird durchgeführt.

Meine Empfehlung: Wenn es so weit kommt, dass eine Blutentnahme angeordnet wird, leisten Sie keinen Widerstand. Das muss man über sich ergehen lassen. Widerstand führt nur zu zusätzlichen Problemen (Strafverfahren wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte).

Darf die Polizei mein Auto durchsuchen?

Hier ist die Rechtslage klar: Ohne begründeten Anfangsverdacht darf die Polizei das nicht.

Was die Polizei bei einer allgemeinen Kontrolle darf:

  • Prüfen, ob das Auto verkehrstüchtig ist
  • Profiltiefe der Reifen kontrollieren
  • HU-Plakette (TÜV) prüfen
  • Prüfen, ob Warnweste und Warndreieck vorhanden sind

Das Dilemma mit dem Kofferraum

Warnweste und Warndreieck befinden sich meist im Kofferraum. Wenn Sie danach gefragt werden, müssen Sie den Kofferraum öffnen.

Wichtig: Was die Polizei dabei sieht, kann sie natürlich notieren. Wenn im geöffneten Kofferraum beispielsweise Verpackungsmaterial von Drogen sichtbar ist, hat der Polizist sofort einen Anfangsverdacht und darf das Fahrzeug durchsuchen.

Wann darf die Polizei ohne richterliche Anordnung durchsuchen?

Bei Gefahr im Verzug. Das ist gegeben, wenn ein konkreter Anhaltspunkt vorliegt, dass eine Straftat begangen worden sein könnte.

Beispiel: Wenn Cannabisgeruch aus dem Auto kommt, hat der Beamte den Verdacht, dass im Fahrzeug Cannabis zu finden sein könnte. Dann darf er aus eigener Kompetenz sagen: "Bitte aussteigen, ich möchte Ihr Fahrzeug durchsuchen.

Der wichtigste Grundsatz: Kooperieren, aber nicht belasten

Seien Sie freundlich. Leisten Sie keinen Widerstand. Beleidigen Sie die Polizei nicht.

Warum? Widerstand oder Beleidigungen führen zu zusätzlichen Verfahren: - Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte - Beamtenbeleidigung

Bedenken Sie: Die Polizei möchte mit der Kontrolle schnell fertig werden. Sie wollen auch schnell weiter. Es ist besser, kein großes Fass aufzumachen.

Aber:

  • Sie brauchen keine Angaben zur Sache zu machen
  • Sie brauchen sich nicht selbst zu belasten
  • Sie brauchen bei Tests zur Fahrtüchtigkeit nicht freiwillig mitzuwirken

Ihre Rechte bei der Verkehrskontrolle

Situation Ihre Pflicht Ihr Recht
Polizei hält Sie an Anhalten, Personalien angeben Schweigen zum Vorwurf
Führerscheinkontrolle Führerschein und Fahrzeugschein zeigen Keine weiteren Angaben
"Haben Sie getrunken?" Frage verneinen oder schweigen
Aufforderung zum Pusten Verweigern (Folge: Blutentnahme)
Aufforderung zum Urintest Verweigern (Folge: Blutentnahme)
Blutentnahme angeordnet Duldung (sonst Zwang) Kein aktives Mitwirken nötig
Durchsuchung ohne Verdacht Ablehnen
Durchsuchung bei Verdacht Duldung

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Muss ich bei einer Verkehrskontrolle pusten?

Nein, der Atemalkoholtest ist freiwillig. Wenn Sie verweigern, kann die Polizei Sie aber zur Blutentnahme auf die Wache mitnehmen.

Darf die Polizei mein Auto ohne Grund durchsuchen?

Nein. Ohne begründeten Anfangsverdacht einer Straftat darf die Polizei Ihr Fahrzeug nicht durchsuchen.

Was sage ich, wenn die Polizei fragt "Wissen Sie, warum wir Sie angehalten haben?"

Am besten: Achselzucken. Geben Sie keinen Verkehrsverstoß zu, auch wenn Sie glauben, einen begangen zu haben.

Kann die Polizei eine Blutentnahme ohne Richter anordnen?

Ja, seit 2017 ist der Richtervorbehalt abgeschafft. Der Polizist kann bei Anfangsverdacht selbst die Blutentnahme anordnen.

Was passiert, wenn ich die Blutentnahme verweigere?

Die Polizei darf Zwang anwenden. Sie werden fixiert und die Blutentnahme wird durchgeführt. Widerstand ist daher nicht ratsam.

Muss ich Warnweste und Warndreieck zeigen?

Die Polizei darf das bei einer Verkehrskontrolle prüfen. Wenn sich diese im Kofferraum befinden, müssen Sie diesen öffnen.

Was passiert bei Widerstand gegen die Polizei?

Sie riskieren ein zusätzliches Strafverfahren wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Das ist keine gute Idee.

Verwandte Themen

Haben Sie Fragen zu einer Verkehrskontrolle?

Wenn Sie bei einer Verkehrskontrolle in eine schwierige Situation geraten sind oder Post von der Polizei bekommen haben, kontaktieren Sie mich. Gemeinsam klären wir Ihre Möglichkeiten.

→ Jetzt Kontakt aufnehmen → Mehr zum Verkehrsrecht


Letzte Aktualisierung: Januar 2026 

Autor: Rechtsanwalt Christian Demuth, Fachanwalt für Strafrecht, Düsseldorf