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Bußgelder und schlimmere Folgen für den Fahrerlaubnisinhaber bei Geschwindigkeitsüberschreitungen

Wer ist zu schnell gefahren? Ein Fahrtenbuch hilft, den richtigen Fahrer ausfindig zu machen. Foto: sebastiaan stam auf Unsplash
OVG NRW bestätigt Fahrtenbuchauflage – Haltertrennung schützt nicht vor Konsequenzen

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen hat die Beschwerde einer Fahrzeughalterin abgewiesen, die sich gegen eine einjährige Fahrtenbuchauflage wehrte. Entscheidend war, dass der Fahrer eines Tempoverstoßes nicht ermittelt werden konnte – ohne Verschulden der Behörden. Denn im zuständigen Fahrzeugregister war der Vater der Frau - wenn auch nur formal - als Halter eingetragen (OVG NRW, Beschluss vom 08.08.2022, Az.: 8 B 691/22).

Wer am Verkehr teilnimmt, sollte normale Beschilderungen erfassen können. Foto: iStock.com/Anski
Schilderkombi für Geschwindigkeitsbeschränkung und Überholverbot ist nicht verwirrend

Wer am Straßenverkehr teilnimmt, sollte in der Lage sein, normale Verkehrsschilder zu erkennen und zu verstehen. Dies veranschaulicht eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main. Dieses hat einem Betroffenen, der sich gegen eine Geldbuße von 900 € und ein dreimonatiges Fahrverbot wehren wollte, deutlich zu verstehen gegeben, dass eine Beschilderung mit einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 60 km/h und einem Überholverbot für Lkw und Busse nicht "verwirrend" sei. Das Gericht stellte klar, dass derjenige, der Verkehrsschilder nicht verstehe oder verstehen wolle, vorsätzlich handele, da er sich bewusst und gewollt gegen die Rechtsordnung stelle (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 20.01.2025, Az.: 2 Orbs 4/25).

Ist nicht unbedingt der Standard: Geschwindigkeitsmessung mittels geeichter Stoppuhr. Foto: iStock.com/MichaelNivelet
Geschwindigkeitsmessung mit Stoppuhr aus nachfahrendem Fahrzeug muss ausreichend dokumentiert sein

Da im angefochtenen Urteil Feststellungen zu einer ganzen Reihe von Punkten fehlten, hat das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg die Entscheidung eines Amtsgerichts aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen. Das Amtsgericht hatte den Betroffenen auf der Basis einer Stoppuhrmessung aus einem nachfahrenden Fahrzeug wegen vorsätzlichen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu einer Geldbuße von 400 € und einem einmonatigen Fahrverbot verurteilt.

Wer weiß, dass er zu schnell fährt, handelt vorsätzlich. Foto: Anes Hamzic auf Unsplash
Das Wissen um eine Geschwindigkeitsüberschreitung reicht aus – Kenntnis der Höhe nicht erforderlich

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat klargestellt, dass ein Fahrer nicht genau wissen muss, um wieviel km/h er die zulässige Geschwindigkeit überschreitet, um sich einer vorsätzlichen Geschwindigkeitsüberschreitung schuldig machen zu können. Das Gericht stellte klar, dass allein das Wissen, schneller als erlaubt gefahren zu sein, für die Annahme von Vorsatz ausreicht (OLG Hamm, Beschluss vom 07.02.2022, Az.: 5 RBs 12/22).

Eine vermeintliche Gefahrensituation bedeutet nicht automatisch, dass ein Fahrer fahrlässig zu schnell fährt. Foto: Sven Grundmann - stock.adobe.com
Vermeintliche Notsituation kann bei Geschwindigkeitsüberschreitung auch für bedingten Vorsatz des Fahrers sprechen

Das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken hat eine Entscheidung des Amtsgerichts Kaiserslautern aufgehoben und zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen, da sich dieses im ersten Verfahren nicht ausreichend mit den Einlassungen des Fahrers auseinandergesetzt hatte. Das Gericht war von einer fahrlässigen Überschreitung der Geschwindigkeit ausgegangen, hätte laut OLG aber auch eine bedingt vorsätzliche Überschreitung prüfen müssen (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 03.02.2022, Az.: 1 OWi 2 SsBs 113/21).

Der vom Angeklagten auf der A9 verursachte Unfall endete tödlich. Foto: iStock.com/Keikona
Bundesgerichtshof hebt Urteil zum tödlichen Unfall auf der A9 zum zweiten Mal auf

Das erste Urteil des Landgerichts (LG) Ingolstadt war vom Bundesgerichtshof (BGH) aufgehoben worden. Daraufhin hatte das Landgericht den Angeklagten in einem erneuten Verfahren unter anderem wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt. Dabei hat das LG aus Sicht des BGH Feststellungen zum Sachverhalt aus dem ersten Rechtsgang zu Unrecht als bindend angesehen. Die Folge: Der BGH hob das Urteil jetzt erneut auf und wies das Verfahren zur erneuten Verhandlung an das LG zurück (BGH, Beschluss vom 27. März 2024, Az.: 4 StrR 493/23).