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Bußgelder und schlimmere Folgen für den Fahrerlaubnisinhaber bei Geschwindigkeitsüberschreitungen

Auch bei Verkehrsinseln gilt das Rechtsfahrgebot. Foto: iStock.com/beekeepx
Gericht bestätigt Sicherstellung des Autos nach Raserei und gefährlichem Überholen in der Innenstadt

Rücksichtslosigkeit kann, vor allem, wenn der Betroffene insofern schon mehrfach aufgefallen ist, zur Sicherstellung eines Autos führen. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Neustadt bestätigt. Damit scheiterte ein Mann vor dem VG, dessen Auto nach einer äußerst problematischen Fahrt durch die Innenstadt von Speyer von der Polizei sichergestellt worden war (VG Neustadt an der Weinstraße, Beschluss vom 18.03.2024, Akz.: 5 L 193/24.NW).

Rohmessdaten der Blitzer können helfen, Vorwürfe zu entkräften. Foto: S. Engels - stock.adobe.com
Bei Zweifeln am standardisierten Messverfahren müssen Rohmessdaten im Zweifel gerichtlich beschafft werden

Die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage kann auch auf einer Geschwindigkeitsmessung basieren, der ein standardisiertes Messverfahren zugrunde liegt. Hat der Betroffene Zweifel an der Korrektheit der Messung, kann er die Rohmessdaten zur Beurteilung heranziehen. Werden ihm diese nicht vollständig zur Verfügung gestellt, muss er im Zweifel rechtlich gegen die Bußgeldstelle vorgehen, da er sich andernfalls nicht auf eine Fehlerhaftigkeit der Daten berufen kann. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in einem Urteil klargestellt (BVerwG, Urteil vom 02. Februar 2023, Az: 3 C 14.21).

Flucht vor einer Polizeistreife: Sind die Beamten aufs Stoppen des Fahrzeugs aus oder Teilnehmer eines Rennens? Foto: lexpixelart - stock.adobe.com
OLG Oldenburg sieht in den sogenannten Polizeiflucht-Fällen kein verbotenes Kraftfahrzeugrennen

Flieht ein Pkw-Fahrer mit hoher Geschwindigkeit vor einem Polizeifahrzeug, das ihn verfolgt, stellt sich immer wieder die Frage, ob es durch dieses Fluchtverhalten auch zu einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen kommt, sodass der Fahrer entsprechend zu bestrafen ist. Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg hat aufgezeigt, warum es sich in solchen Fällen mit der Einordnung als verbotenes Kraftfahrzeugrennen schwertut (OLG Oldenburg, Urteil vom 14.11.2022, Az. 1 Ss 199/22).

Foto: iStock.com/Mark Hochleitner
Fahrtenbuchanordnung aufgrund unzureichender Ermittlungsmaßnahmen der Bußgeldbehörde unrechtmäßig

Im Streit um eine Fahrtenbuchauflage hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen, Münster, in zweiter Instanz der Klage einer Fahrzeughalterin aus dem Rhein-Erft-Kreis stattgegeben und die Fahrtenbuchauflage als unzulässig eingestuft (OVG Münster, Urteil vom 02.05.2023, Az: 8 A 2361/22).

Gibt es jetzt noch Unebenheiten, oder doch nicht mehr - oft nicht leicht einzuschätzen. Foto: Song_about_summer - stock.adobe.com
Streckenbezogene Beschränkung der Geschwindigkeit: Für den Fahrer schwierig einzuschätzen  

Dass eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung für den Fahrer eines Fahrzeugs schwierig einzuschätzen sein kann, hat das Brandenburgische Oberlandesgericht (OLG) klargestellt. Es änderte eine von der Vorinstanz wegen vorsätzlicher Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit verhängte Geldbuße in Höhe von 240 € ab zu einer fahrlässigen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit mit einer Geldbuße in Höhe von 120 € (Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 17.11.2022, Az.: 2 OLG 53 Ss-OWi 388/22).

Dem Fahrer bleibt ein Bußgeld nicht erspart, wenn statt ihm die Beifahrerin eine Blitzer-App nutzt und ihn vor einem Blitzer warnt. Foto: photoschmidt - stock.adobe.com
Geldbuße für Fahrer bei Nutzung einer Blitzer-App durch die Beifahrerin

Es war lange Zeit eine offene Frage: Ist es eigentlich zulässig, wenn der Beifahrer eine Blitzer-App nutzt und den Fahrer warnt? Das ist es nicht, hat das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe klargestellt. Es bestätigte die Verurteilung eines 64 Jahre alten Autofahrers zu einer Geldbuße in Höhe von 100 €, weil seine Beifahrerin auf ihrem Mobiltelefon eine Blitzer-App geöffnet hatte. Das OLG wies die Rechtsbeschwerde des Mannes gegen die Vorentscheidung zurück (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 07.02.2023, Az. 2 Orbs 35 Ss 9/23).