Bußgelder und schlimmere Folgen für den Fahrerlaubnisinhaber bei Geschwindigkeitsüberschreitungen

Der Verfassungsgerichtshof (VerfGH) Baden-Württemberg hat ein Stuttgarter Bußgeldurteil wegen eines Tempoverstoßes aufgehoben und dem Recht auf ein faires Verfahren Gewicht verliehen. Ein Autofahrer war wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung auf der A8 mit dem Messsystem TraffiStar S330 zu 120 Euro Geldbuße verurteilt worden, ohne dass ihm alle von ihm verlangten Messunterlagen vollständig zugänglich gemacht wurden. Die Verfassungsrichter sahen darin einen Verstoß gegen das Grundrecht auf ein faires Verfahren und verwiesen die Sache an das Amtsgericht Stuttgart zurück (VerfGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.01.2025, Az.: 1 VB 173/21)

Das Amtsgericht Landstuhl (AG) hat in einem Beschluss Grundsätze zur Beurteilung von Geschwindigkeitsverstößen zusammengestellt. Eine Autofahrerin, die in einer 30er-Zone mit 46 km/h geblitzt wurde, kam danach glimpflicher davon als zunächst angenommen – das Gericht stufte ihr Verhalten lediglich als fahrlässig ein (AG Landstuhl, Beschluss vom 07.08.2025, Az: 2 OWi 4211 Js 8201/25).

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen hat die Beschwerde einer Fahrzeughalterin abgewiesen, die sich gegen eine einjährige Fahrtenbuchauflage wehrte. Entscheidend war, dass der Fahrer eines Tempoverstoßes nicht ermittelt werden konnte – ohne Verschulden der Behörden. Denn im zuständigen Fahrzeugregister war der Vater der Frau - wenn auch nur formal - als Halter eingetragen (OVG NRW, Beschluss vom 08.08.2022, Az.: 8 B 691/22).

Wer zu schnell unterwegs ist und von der Polizei per Nachfahren gemessen wird, kann sich nicht auf formale Details wie ein paar Minuten oder Meter Unterschied berufen. In einem Beschluss hat das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) klargestellt, dass bei einer solchen Geschwindigkeitsmessung vor allem das Fahrverhalten des Betroffenen im Mittelpunkt steht. Die Richter bestätigten im Grundsatz die Verurteilung eines Autofahrers wegen einer erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung, korrigierten aber die Berechnung der Überschreitung und damit auch die Höhe der Geldbuße (BayObLG, Beschluss vom 03.02.2025, Az: 201 ObOWi 22/25).

Sie wurden geblitzt? Dann gibt es einen Trick, der auf den kurzen Verjährungsfristen im Bußgeldrecht basiert. Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten verjährt die Verfolgung nämlich bereits nach drei Monaten – und genau das können Sie nutzen.

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat klargestellt, dass ein Fahrer nicht genau wissen muss, um wieviel km/h er die zulässige Geschwindigkeit überschreitet, um sich einer vorsätzlichen Geschwindigkeitsüberschreitung schuldig machen zu können. Das Gericht stellte klar, dass allein das Wissen, schneller als erlaubt gefahren zu sein, für die Annahme von Vorsatz ausreicht (OLG Hamm, Beschluss vom 07.02.2022, Az.: 5 RBs 12/22).